Betreff
Kostenübernahmevereinbarung Stadt Fürth mit Bayernwerk Netz GmbH
Vorlage
StEF/0181/2021
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht der Werkleitung und stimmt dem geschilderten Vorgehen und der Vereinbarung zu.


In der Stiftungsstraße in Fürth verläuft ein Mischwasserkanal, der um das Jahr 1900 gebaut wurde. Der Kanal befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Es besteht die Gefahr von Kanal- und Straßeneinbrüchen. Daher sollen der Kanal und die Straßendecke zeitnah provisorisch saniert werden.

 

Parallel zum Mischwasserkanal in einem Abstand von ca. 0,80 m bis 1,0 m verlaufen 110-kV-Kabelleitungen. Im Einzelnen handelt es sich um vier Kabelsysteme mit je drei Einzelkabeln, d.h. insgesamt 12 Einzelkabel. Die Kabel sind ölisoliert. Die Kabelleitungen wurden in den Jahren 1965/1966 von der Großkraftwerk Franken AG verlegt, und stehen heute im Eigentum der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg, nachstehend „BAGE“ genannt.

 

Da der Sicherheitsabstand zwischen dem Kanal und den Kabelleitungen zu gering ist, kann bei einer zukünftigen Erneuerung des Kanals weder die erforderliche „Schutzzonenbreite“ für die Kabelleitungen noch für den Kanal eingehalten werden. Zudem sind Beschädigungen der Kabelleitungen nicht ausgeschlossen, wobei es zum Austritt von Öl kommen könnte.

 

Nur bei gleichzeitiger Um- oder Neuverlegung der Kabelleitungen ist ein Neubau des Kanals realisierbar. Ein Austausch der Kabelleitungen nur im Bereich der Stiftungsstraße ist aus technischen Gründen nicht möglich. Es existieren keine Ersatzteile für diese Art Leitungen. Die Kabelleitungen müssen auf der gesamten Strecke zwischen den Umspannwerken Dambacher Straße und Vacher Straße ausgetauscht werden. Die BAGE setzt die Planungs- und Bauzeit hierfür mit mehreren Jahren an.

 

Die Straßenverkehrsanlage in der Stiftungsstraße ist in einem sehr schlechten Zustand, der es aus Gründen der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit erfordern würde, die Straße nach den aktuellen Vorschriften (RStO) auszubauen. Dieser Vollausbau ist erst dann möglich, wenn die Stadtentwässerung ihren sanierungsbedürftigen Kanal ausgewechselt hat. Daher ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit eine provisorische Instandsetzung der Asphaltdecke erforderlich. Hierzu ist die vorhandene ca. 6-8 cm starke Asphaltschicht abzufräsen und durch ein Provisorium bestehend aus Asphalttragschicht und -deckschicht zu ersetzen.

 

Die Notwendigkeit der Kanalsanierung wird durch einen Kanalinspektionsbericht belegt. Die Notwendigkeit der Straßensanierung wird durch die vorgelegte „Zustandserfassung Hauptverkehrsstraßen“ des Büros Ginger Lehmann & Partner vom 12.03.2021 nachgewiesen.

 

Bis zu dieser Um- oder Neuverlegung der Kabelleitungen durch die BAGE will die Stadt Fürth den Kanal und die Straßendecke provisorisch sanieren, um Kanal- und Straßeneinbrüchen und damit auch Schäden an den Kabelleitungen vorzubeugen. Die BAGE übernimmt die Kosten der provisorischen Sanierung des Kanals und der Straßendecke mit dieser Vereinbarung, da ein Neubau des Kanals aufgrund der Kabelleitungen derzeit nicht möglich ist. Diese Übereinkunft beruht auf dem Vertrag vom 01.12./19.12.1995 zwischen der Stadt Fürth und der Großkraftwerk Franken AG (Rechtsvorgängerin der BAGE).

 

Die provisorische Kanalsanierung umfasst den Austausch / Auswechselung einer Haltung von ca. 50 m und den Einbau eines Inliners über drei Haltungen (ca. 150 m). Insgesamt werden damit vier Haltungen provisorisch saniert.

 

Die entsprechende Vereinbarung ist als Anlage beigefügt, wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt und kann nach Beschlussfassung des Werkausschusses unterzeichnet werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr. 044

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: