Betreff
Vergütung der Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/0563/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Erhöhung des Therapiestundensatzes von 64,05 € auf 65,26 € zum 01.04.2022 wird zugestimmt.


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulie- therapie. Davon sind aktuell ca.140 Kinder jährlich betroffen.

 

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden ausschließlich qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen und Dipl.-Pädagogen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F, G und H. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9 b. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

 

Die letzte Tariferhöhung im TVöD wurden zum 01.03.2021 übernommen. Die aktuelle Anhebung im städtischen Bereich soll zum 01.04.2022 umgesetzt werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, wird der übliche Aufschlag einbezogen. Die Vergütung erhöht sich dadurch um 1,2 %.

 

 

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich rd. 6.500 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung kann im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen des vorhandenen Ansatzes aufgefangen werden.

 

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Bei einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass die Fürther Kinder nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird daher auch aus fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig eingeschätzt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

6.500

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4566.7600

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: