Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth.
Anlass:
Da sich die Natur im Stadtgebiet Fürth in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt hat, aber auch den äußeren Einflüssen einer wachsenden Großstadt ausgesetzt war, hat der Umweltausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom 27.04.2017 beauftragt, die bestehenden Naturdenkmäler (NDs) neu kartieren und bewerten zu lassen. Bei dieser Gelegenheit sollte ebenfalls die Schutzwürdigkeit neu vorgeschlagener Objekte bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Kartierungen und Bewertungen bilden die Grundlage der vorgeschlagenen Änderung der Naturdenkmalverordnung.
Verfahrensstand:
27.04.2017: Auftrag des Umweltausschusses, die ND-Verordnung zu überarbeiten
2018: Kartierung und Bewertung der NDs durch GFN-Umweltplanung, München
14.05.2019: Information des Naturschutzbeirats über die Ergebnisse von GFN
16.05.2019: Information des Umweltausschusses über die Ergebnisse von GFN
2019/20: Beteiligung von TÖBs und Naturschutzverbänden
17.09.2020: Information des Umweltausschusses über die Stellungnahmen der TÖB- und
Verbändebeteiligung.
2020/21: Beteiligung der Eigentümer/innen der NDs
10.02.2022: Zustimmung des Naturschutzbeirates zur Änderung der ND-Verordnung
Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungsrunden zusammengefasst und bewertet. Einzelheiten dazu können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Anlage 3 enthält die in der Trägerbeteiligung vorgetragenen allgemeinen Aspekte, die Stellungnahmen zu den einzelnen NDs ist Anlage 4 zu entnehmen. Die Inhalte der Beteiligung der Eigentümer/innen gibt Anlage 5 wieder, eine zusammenfassende Bewertung des Beteiligungsverfahrens enthält Anlage 6.
Soweit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken Rechnung getragen werden konnte, wurden diese in den zur Beschlussfassung vorgelegten Verordnungsentwurf aufgenommen (Anlage 1). Zur besseren Lesbarkeit dieser Änderungen wird auf die in Anlage 2 beigefügte Synopse der vorgeschlagenen Änderungen Bezug genommen.
Änderungen:
Die Änderung umfasst im wesentlichen folgende Punkte:
- Der Umgriff zweier bestehender NDs wird erweitert (ND1: 18 statt bislang 17 Eichen, ND 13: zwei statt bislang eine Eiche).
- Drei NDs werden aus der Verordnung gestrichen, da die Bäume nicht mehr vorhanden sind (ND 3: Fällung wegen schlechtem Zustand, ND 14: nur noch Stamm, Rückschnitt wegen schlechtem Zustand, ND19: Fällung, da abgestorben).
- Aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sollen 17 NDs neu ausgewiesen werden.
-
Es soll ein neuer Bußgeldtatbestand aufgenommen
werden, wonach die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige von
unaufschiebbaren Sicherungsmaßnahmen sanktioniert werden kann.
Hintergrund ist der Beschluss des Umweltausschusses vom 13.10.2016, nach welchem
die Verkehrssicherungspflicht an Naturdenkmälern (und geschützten
Landschaftsbestandteilen) zukünftig nicht mehr (freiwillig) durch die Stadt
Fürth, sondern von den jeweiligen Eigentümern/innen wahrgenommen werden soll.
Diese Entscheidung fußt auf der neueren Auffassung in Rechtsprechung und
-literatur, wonach den Eigentümer/innen durch § 5 Nr. 4 der
Naturdenkmalverordnung (NDVO) trotz der Unterschutzstellung die Möglichkeit
gegeben ist, unaufschiebbare Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht ohne vorherigen
Antrag auf Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde durchzuführen.
Die Sicherungsmaßnahmen sind lediglich – soweit möglich – rechtzeitig vorher,
andernfalls nachträglich anzuzeigen. Die Anzeige ist wichtig, um trotz der
Genehmigungsfreiheit von vorgesehenen Maßnahmen an den Naturdenkmälern Kenntnis
zu erhalten und ggf. reagieren zu können. Daher soll diese Anzeigepflicht
bußgeldbewehrt werden.
è Die Dateien (Gutachten, Karten) zu den einzelnen Objekten können unter dem Link
aus der „SecureCloud Stadt Fürth“ heruntergeladen werden. ç
Nach der Vorberatung im Umweltausschuss am 24.02.2022 ist die Beschlussfassung im Stadtrat am 24.03.2022 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Beschlussfassung der vorgelegten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler
Hinweis:
Gleichzeitig zur Überarbeitung
der Naturdenkmalverordnung wurden auch die geschützten Landschaftsbestandteile
neu kartiert, begutachtet und ein Verordnungsänderungsverfahren eingeleitet.
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; hier ist als nächster Schritt
vorgesehen, die betroffenen Eigentümer/innen sowie (nochmals) die Träger
öffentlicher Belange und die Behörden zu beteiligen. Da manche Verfahrensschritte
der beiden Änderungsverfahren (ND und LB) gemeinsam durchgeführt wurden, nimmt
z.B. Anlage 3 auch Bezug auf die hier nicht zur Beschlussfassung anstehende
Änderung der LB-Verordnung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 - Änderungsverordnung
Anlage 2 – Synopse NDVO
Anlage 3 –Trägerbeteiligung allgemein
Anlage 4 –Trägerbeteiligung zu einzelnen NDs
Anlage 5 – Eigentümerbeteiligung (geschwärzt)
Anlage 6 – Zusammenfassung
n-ö: Anlage 5a –Eigentümerbeteiligung (nicht geschwärzt)