Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth.

 


Anlass:

Da sich die Natur im Stadtgebiet Fürth in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt hat, aber auch den äußeren Einflüssen einer wachsenden Großstadt ausgesetzt war, hat der Umweltausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom 27.04.2017 beauftragt, die bestehenden Naturdenkmäler (NDs) neu kartieren und bewerten zu lassen. Bei dieser Gelegenheit sollte ebenfalls die Schutzwürdigkeit neu vorgeschlagener Objekte bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Kartierungen und Bewertungen bilden die Grundlage der vorgeschlagenen Änderung der Naturdenkmalverordnung.

 

Verfahrensstand:

27.04.2017:     Auftrag des Umweltausschusses, die ND-Verordnung zu überarbeiten

2018:               Kartierung und Bewertung der NDs durch GFN-Umweltplanung, München

14.05.2019:     Information des Naturschutzbeirats über die Ergebnisse von GFN

16.05.2019:     Information des Umweltausschusses über die Ergebnisse von GFN

2019/20:          Beteiligung von TÖBs und Naturschutzverbänden

17.09.2020:     Information des Umweltausschusses über die Stellungnahmen der TÖB- und

Verbändebeteiligung.

2020/21:          Beteiligung der Eigentümer/innen der NDs

10.02.2022:     Zustimmung des Naturschutzbeirates zur Änderung der ND-Verordnung

 

Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungsrunden zusammengefasst und bewertet. Einzelheiten dazu können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Anlage 3 enthält die in der Trägerbeteiligung vorgetragenen allgemeinen Aspekte, die Stellungnahmen zu den einzelnen NDs ist Anlage 4 zu entnehmen. Die Inhalte der Beteiligung der Eigentümer/innen gibt Anlage 5 wieder, eine zusammenfassende Bewertung des Beteiligungsverfahrens enthält Anlage 6.

 

Soweit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken Rechnung getragen werden konnte, wurden diese in den zur Beschlussfassung vorgelegten Verordnungsentwurf aufgenommen (Anlage 1). Zur besseren Lesbarkeit dieser Änderungen wird auf die in Anlage 2 beigefügte Synopse der vorgeschlagenen Änderungen Bezug genommen.

 

 

Änderungen:

Die Änderung umfasst im wesentlichen folgende Punkte:

-        Der Umgriff zweier bestehender NDs wird erweitert (ND1: 18 statt bislang 17 Eichen, ND 13: zwei statt bislang eine Eiche).

-        Drei NDs werden aus der Verordnung gestrichen, da die Bäume nicht mehr vorhanden sind (ND 3: Fällung wegen schlechtem Zustand, ND 14: nur noch Stamm, Rückschnitt wegen schlechtem Zustand, ND19: Fällung, da abgestorben).

-        Aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sollen 17 NDs neu ausgewiesen werden.

-        Es soll ein neuer Bußgeldtatbestand aufgenommen werden, wonach die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige von unaufschiebbaren Sicherungsmaßnahmen sanktioniert werden kann.
Hintergrund ist der Beschluss des Umweltausschusses vom 13.10.2016, nach welchem die Verkehrssicherungspflicht an Naturdenkmälern (und geschützten Landschaftsbestandteilen) zukünftig nicht mehr (freiwillig) durch die Stadt Fürth, sondern von den jeweiligen Eigentümern/innen wahrgenommen werden soll. Diese Entscheidung fußt auf der neueren Auffassung in Rechtsprechung und -literatur, wonach den Eigentümer/innen durch § 5 Nr. 4 der Naturdenkmalverordnung (NDVO) trotz der Unterschutzstellung die Möglichkeit gegeben ist, unaufschiebbare Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht ohne vorherigen Antrag auf Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde durchzuführen.
Die Sicherungsmaßnahmen sind lediglich – soweit möglich – rechtzeitig vorher, andernfalls nachträglich anzuzeigen. Die Anzeige ist wichtig, um trotz der Genehmigungsfreiheit von vorgesehenen Maßnahmen an den Naturdenkmälern Kenntnis zu erhalten und ggf. reagieren zu können. Daher soll diese Anzeigepflicht bußgeldbewehrt werden.

 

 

è Die Dateien (Gutachten, Karten) zu den einzelnen Objekten können unter dem Link

https://bit.ly/3gIMQFl

aus der „SecureCloud Stadt Fürth“ heruntergeladen werden. ç

 

 

Nach der Vorberatung im Umweltausschuss am 24.02.2022 ist die Beschlussfassung im Stadtrat am 24.03.2022 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Beschlussfassung der vorgelegten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler

 

Hinweis:

Gleichzeitig zur Überarbeitung der Naturdenkmalverordnung wurden auch die geschützten Landschaftsbestandteile neu kartiert, begutachtet und ein Verordnungsänderungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; hier ist als nächster Schritt vorgesehen, die betroffenen Eigentümer/innen sowie (nochmals) die Träger öffentlicher Belange und die Behörden zu beteiligen. Da manche Verfahrensschritte der beiden Änderungsverfahren (ND und LB) gemeinsam durchgeführt wurden, nimmt z.B. Anlage 3 auch Bezug auf die hier nicht zur Beschlussfassung anstehende Änderung der LB-Verordnung.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage 1 - Änderungsverordnung

Anlage 2 – Synopse NDVO

Anlage 3 –Trägerbeteiligung allgemein

Anlage 4 –Trägerbeteiligung zu einzelnen NDs

Anlage 5 – Eigentümerbeteiligung (geschwärzt)

Anlage 6 – Zusammenfassung

n-ö: Anlage 5a –Eigentümerbeteiligung (nicht geschwärzt)