Der Stadtrat der Stadt Fürth stimmt der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Fürth zu.
Der Zweckverband Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule setzt sich aus der Stadt Fürth, dem Landkreis Fürth und dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim zusammen.
Die Satzung des Zweckverbandes soll nun aktualisiert werden. Hauptgrund dieser Aktualisierung ist das Einfügen der aktuellen Rechtsgrundlage der Aufgaben des Zweckverbandes in § 3 der Verbandssatzung durch Nennung dieser (Art. 3 Abs. 1 bi 3 BaySchFG) und die Änderung des Stichtages für die Gastschulbeiträge vom 15. Oktober auf den 20. Oktober.
Um diese Änderungen von der Verbandsversammlung beschließen lassen zu können, ist der Änderungssatzung zunächst durch die Verbandsmitglieder (§ 2 der Verbandssatzung) zuzustimmen (Art. 44 Abs. 1 Satz 2 Var. 3 KommZG i. V. m. § 15 Abs. 1 Alt. 1 der Verbandssatzung). Erst anschließend kann die Verbandsversammlung die Änderungssatzung beschließen (Art. 18 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. § 6 Buchstabe f Var. 1 Verbandssatzung).
Es wird empfohlen der Änderungssatzung zuzustimmen, um die Verbandssatzung des Zweckverbandes Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Fürth auf den aktuellen Stand zu bringen und die Rechtsgrundlage zu konkretisieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Änderungssatzung des Zweckverbandes FOS/BOS Fürth
2. Satzung des Zweckverbandes FOS/BOS Fürth, kommentierte Synopse