Betreff
Planungsauftrag Rad- und Fußgängerquerung über die Pegnitz
Vorlage
SpA/0979/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

1.                                                                                           Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Flußquerung unter Berücksichtigung der relevanten Entscheidungskriterien weiterzuführen.

 


In der Vergangenheit war bereits an verschiedenen Stellen die Querung der Pegnitz für den Fuß- und Radverkehr zwischen Karlsteg und Ludwigbrücke vorgesehen (vgl. Anlagen Radwegekonzept und rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 275 a).

Auch für die in den nächsten Jahren anstehende Revitalisierung des Pegnitzquartiers ist eine Anbindung an den Ulmenweg und damit das Radwegenetz östlich der Pegnitz unerlässlich: Zum einen kann dadurch für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler des Neubaus des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums (HSG), die mit dem Rad zur Schule kommen, ein deutlich sichererer Schulweg gewährleistet werden als über die verkehrsreiche Henri-Dunant-Straße und Königstraße. Zum anderen dient eine Rad- und Fußgängerquerung über die Pegnitz der umweltfreundlichen Erschließung der zahlreichen weiteren Nutzungen im neuen Pegnitzquartier.

Bereits beim Wettbewerb für den Neubau des HSG von 2019 wurden im Ideenteil von den Teilnehmern Vorschläge zur Lage eines Rad- und Fußgängersteges über die Pegnitz zur Anbindung an die nördlichen Flächen der Pegnitzauen als Voraussetzung für eine Verknüpfung der dort vorhandenen Wege mit dem auszubauenden Rad- und Fußweg westlich des Flusses erwartet. In den bevorstehenden freiraum- und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb für das Pegnitzquartier ist der Steg ebenfalls als eines der zu bearbeitenden Themen aufgenommen worden (siehe Anlage Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet Pegnitzquartier Auslobung).

Während von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und des Naturschutzbeirats grundsätzliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die Rad- und Fußgängerquerung bestehen und eine möglichst nördliche Lage in der Nähe der Ludwigbrücke gefordert wird, wird aus verkehrsplanerischen Gründen zur Vermeidung von Umwegen eine Lage möglichst in Höhe des HSG-Neubaus oder südlich davon bevorzugt. Bei der Entscheidung über die endgültige Positionierung spielen auch bautechnische Fragen (z.B. zur Gründung) und Zufahrtsmöglichkeiten für die Baustelle der Rad- und Fußgängerquerung eine wesentliche Rolle. Die genaue Standortfindung der Rad- und Fußgängerquerung schließt sich im Zuge der nächsten Planungsschritte an.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Rad- und Fußgängerquerung über die Pegnitz unter Berücksichtigung der relevanten Entscheidungskriterien weiterzuführen. Bei allen weiteren Planungsschritten, werden alle notwendigen Fachbehörden beteiligt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.                   Bebauungsplan Nr. 275 a – Ausschnitt

2.                   Radwegekonzept 2013 – Ausschnitt

3.                   Übersichtslageplan Wettbewerb Pegnitzquartier Auslobung