Für BWA am 02.02.2022
Der Bau- und Werkausschuss nimmt
Kenntnis von der Vorinformation des Baureferats zum Teilneubau des Bauwerks
Farrnbachbrücke am Viadukt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd.1.800.000,00 €.
Im Zuge der Bauwerkshauptprüfung 2017 und der objektbezogenen Schadensanalyse wurde festgestellt, dass auf der Fahrbahntafel zum großen Teil die Abdichtung fehlt oder schadhaft ist. Auf Grundlage dessen konnte chloridbelastetes Niederschlagswasser in den Konstruktionsbeton eindringen. Als Ergebnis einer zwischenzeitlich durchgeführten Variantenbetrachtung soll die wirtschaftlichste Lösung (Teilneubau des Bauwerks) ausgeführt werden. Dies wurde bereits mit dem Grundsatzbeschluss vom 27.02.2019 genehmigt.
Folgender Maßnahmenumfang ist hierfür vorgesehen:
· Abbruch des Überbaus komplett;
· Abbruch der Mittelpfeilerreihe incl. Pfahlkopfplatten;
· Abbruch Auflagerbank incl. Lager;
· Teilabbruch der Kammerwand;
· betontechnologische Instandsetzung der verbleibenden Unterbauten (Widerlager + Stützwandkopf zum Viadukt;
· Erstellung neuer Bohrpfähle für den Mittelpfeiler;
· Herstellung eines neuen Pfahlkopfbalkens;
· Herstellung eines durchgängigen Mittelpfeilers;
· Wiederaufbau und Anpassung Auflagerbank und Kammerwand;
· Herstellung neuer Lager;
· Erstellung eines neuen Überbaus mit Fahrbahnplatte, Abdichtung, Fahrbahnbelag, Kappen, Verkehrsinsel und neuem Geländer;
· Erneuerung der Böschungstreppen;
· Aufmarkierung eines Fahrradstreifens;
Bild 1: Luftbild, Übersicht Lage
Ausführungszeitraum:
Der Beginn der Ersatzneubaumaßnahme ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im Dezember 2024 erfolgen. Vorab sollen im Frühjahr 2022 Baugrunduntersuchungen stattfinden.
Bereits im Vorfeld zum Teilneubau sollen in der brutfreien Zeit (bis spätestens zum 28.02.2022) die Grünflächen entlang des Bauwerks auf eine Breite von ca. 3 ,00 m zurückgeschnitten werden. Dies ist erforderlich, um im Vorfeld Baugrunderkundungen im Frühjahr 2022 durchführen zu können und im Zuge des Ersatzneubaus in 2024 den notwendigen Arbeitsraum zur Verfügung zu haben.
Bild 2: Luftbild; Übersicht Rückschnittflächen
Bild 3: Luftbild; Übersicht Stellung Bohrgeräte für Bodenerkundung
Verkehrsführung:
Für die Bodenerkundung kann der PKW-Verkehr mit geringer Einengung weiterfließen. Im Bereich der Bodenerkundung auf der Abbiegespur in die Geissäckerstraße muss der LKW-Verkehr (> 3,5 to) geradeaus durch Burgfarrnbach umgeleitet werden.
Für den Ersatzneubau der Brücke muss die Brücke komplett gesperrt werden, da die Brückenbauarbeiten zeitgleich mit der Erneuerung der Würzburger Straße Richtung Burgfarrnbach ortseinwärts realisiert wird. Ein entsprechendes Verkehrskonzept wird momentan erstellt.
Aufgrund des kompletten Abrisses des Überbaus kann der Teilneubau nicht unter Verkehr ausgeführt werden.
Bild 4: Stadtplanwerk; Übersicht Umleitung LKW-Verkehr während der Bodenerkundung
Instruktionsverfahren:
Die im Rahmen des noch ausstehenden Instruktionsverfahrens erhaltenen Ergebnisse über Auflagen und Forderungen werden im Zuge der Planung und Ausführung berücksichtigt werden, wie z.B.
·
Untersuchung
des Bauwerks auf Fledermausbesatz;
·
Berücksichtigung
des Landschaftsschutzgebietes;
Weitere Informationen und Festlegungen werden im Rahmen der
Projektgenehmigung mitgeteilt.
Kosten:
Für die Gesamtmaßnahme sind gegenwärtig Kosten in Höhe von brutto rund 1.800.000,00 € veranschlagt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Haushaltsstelle der Farrnbachbrücke am Viadukt (HH-St.: 6600.9503.000).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1.800.000 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
6600.9503.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
-keine