Betreff
Änderung der Rahmenbedingungen zur Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien in Anbetracht der aktuellen Corona Lage
Vorlage
BMPA/0916/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Regelungen für Gremiumsmitglieder

Die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats- und Kommissionssitzungen, ist ehrenamtlichen, berufsmäßigen sowie sonstigen Gremiumsmitgliedern ab dem 18.02.2022 grundsätzlich nur noch nach Vorlage eines gültigen „3G“-Nachweises bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 möglich.

Personen, die einen Testnachweis für die Sitzungsteilnahme benötigen, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, sich testen zu lassen.

Für die ehrenamtlichen und berufsmäßigen Stadtratsmitglieder wird eine Liste über die Befreiung von der Nachweispflicht geführt und an die Sitzungsverantwortlichen verteilt.

 

Regelungen für die Öffentlichkeit

Die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien, also Stadtrats-, Ausschuss-, Beirats- und Kommissionssitzungen, ist Personen der Öffentlichkeit ab dem 18.02.2022 grundsätzlich nur noch nach Vorlage eines gültigen „3G“-Nachweises bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 möglich.

Personen, die einen Testnachweis für die Sitzungsteilnahme benötigen, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, sich testen zu lassen.

 

Regelungen für die Verwaltung

Städtischen Beschäftigten ist die Teilnahme grundsätzlich nur mit einem gültigen Nachweis bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 möglich, der den aktuell gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Nachweispflicht entspricht. Die Nachweiskontrolle obliegt den Dienststellen der Beschäftigten.

 

Allgemeine Regelungen

Zulässige Tests auf den Coronaviruserreger SARS-CoV-2 sind neben PCR-Tests auch PoC-Antigen-Schnelltests, also solche Antigen-Schnelltests, die bei einer offiziellen Teststelle vor Ort (PoC = Point of Care) durch geschultes Personal durchgeführt und ausgewertet werden.

 

PCR-Tests dürfen höchstens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn, PoC-Antigen-Schnelltests höchsten 24 Stunden vor Sitzungsbeginn durchgeführt worden sein.

 

Antigen-Selbsttests sind nicht zulässig. Bei den jeweiligen Sitzungen werden von Seiten der Stadt Fürth keine Antigen-Selbsttests unter Aufsicht angeboten.

 

Allen Personen, die keinen gültigen Nachweis entsprechend den oben genannten Vorgaben erbringen können, kann der Zugang zu den Sitzungsräumlichkeiten vom Vorsitzenden verwehrt werden, bei Gremiumsmitgliedern mit Zustimmung des Gremiums.

 

Die Sitzungsverantwortlichen der jeweiligen Gremien sind für die Nachweiskontrolle und die Vorsitzenden für die Durchsetzung der Regelungen verantwortlich.

 

Die unter TOP 10 -ö- in der Sitzung vom 02.12.2021 beschlossenen Regelungen zur Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien (Beschlussvorlage: Käm/0858/2021) werden ab dem 18.02.2022 aufgehoben, unberührt hiervon bleibt die Anordnung zum Tragen einer Maske mit mindestens der Schutzklasse FFP2 während der Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien.


In Anbetracht der aktuellen Corona-Lage ist es nach Ansicht der Verwaltung angezeigt, die Rahmenbedingungen zur Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien für ehrenamtliche, berufsmäßige sowie sonstige Gremiumsmitglieder wie auch für Personen der Öffentlichkeit (z.B. Bürgerinnen und Bürger, Pressevertreterinnen und -vertreter) anzupassen.

 

Die Änderung der Rahmenbedingungen zur Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien für ehrenamtliche, berufsmäßige sowie sonstige Gremiumsmitglieder wie auch für Personen der Öffentlichkeit von der „3G+“ Regelung hin zu der „3G“ Regelung hätte zur Folge, dass diese Personen, wenn sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis bezogen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können, künftig die Wahl haben, ob sie einen PCR-Testnachweis oder einen PoC-Antigen-Schnelltestnachweis vorlegen, um an einer Sitzung teilnehmen zu können.

 

PoC-Antigen-Schnelltests sind solche Antigen-Schnelltests, die bei einer offiziellen Teststelle vor Ort (PoC = Point of Care) durch geschultes Personal durchgeführt und ausgewertet werden.

 

Für die Anpassung spricht, dass die Ministerpräsidentinnen und -Präsidenten bei ihrer Beratung mit der Bundesregierung beschlossen haben, dass PCR-Tests aufgrund von knappen Laborkapazitäten zukünftig vor allem für besonders gefährdete Gruppen eingesetzt werden sollen. Das sind zum Beispiel die Beschäftigten von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

 

Andere Personengruppen sollen künftig auch nach einem positiven Schnelltest nur mit einem zweiten Schnelltest überprüfen, ob sie infiziert sind und in Isolation müssen.

 

Eine Priorisierung von ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern sowie von Besuchern von Gremiensitzungen ist aktuell nicht ersichtlich.

 

Zudem wurde mit der Änderung vom 26. Januar 2022 auch die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) insofern angepasst, dass soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich war, künftig auch ein negativer PoC-Antigentest ausreicht.

 

Dieser Entwicklung Rechnung tragend und um sicher zu stellen, dass die Regelungen für die Sitzungsteilnahme nicht in einem unverhältnismäßigen Maße von den landesrechtlichen Normen abweichen, sollten die Regelungen zur Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien aktuell angepasst werden.

 

 

Aufgrund der veränderten Situation wird das PCR-Testangebot für Stadtratsmitglieder im Altenheim der Stadt Fürth ab dem 18.02.2022 eingestellt.

 

Seit 13. November 2021 haben wieder alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche.

Faktisch ist die Anzahl an Tests, die pro Person an Teststationen kostenlos durchgeführt werden können, aktuell nicht limitiert.

Solange diese Situation unverändert bleibt, erfolgt keine Kostenübernahme für Tests jedweder Art durch die Stadt Fürth.

Sollten auch PoC-Antigen-Schnelltests kostenpflichtig werden, erfolgt für Gremiumsmitglieder eine Übernahme der Kosten für die günstigste Testalternative, die für die Sitzungsteilnahme erforderlich ist.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: