Betreff
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017
Vorlage
StEF/0185/2022
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von 217.065.772,55 EUR festgestellt.

Vom Jahresüberschuss in Höhe von 2.979.467,20 EUR wird ein Teilbetrag in Höhe von 5.100,00 EUR an die Stadt Fürth ausgeschüttet, der dann noch verbleibende Betrag in Höhe von 2.974.367,20 EUR ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Werkleitung wird entlastet.

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von 218.278.800,38 EUR festgestellt.

Vom Jahresüberschuss in Höhe von 923.630,22 EUR wird ein Teilbetrag in Höhe von 48.600,00 EUR an die Stadt Fürth ausgeschüttet, der dann noch verbleibende Betrag in Höhe von 875.030,22 EUR ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Werkleitung wird entlastet.

 


In Art. 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist i. V. mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Stadtrat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Weiterhin ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017 in seinen Sitzungen am 12.12.2018 bzw. 17.09.2019 zur Kenntnis genommen. In diesen Sitzungen sind dem Bau- und Werkausschuss auch der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2016 und der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2017 zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 vom 22.02.2021 (siehe Anlage) ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.10.2021 beraten worden.

 

Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sind nun vom Stadtrat endgültig festzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 9 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Fürth fällt es in die Zuständigkeit des Bau- und Werkausschusses dem Stadtrat einen Vorschlag für die Feststellung des Jahresergebnisses, die Behandlung des Ergebnisses und die Entlastung der Werkleitung vorzulegen.

 

Für die Teilausschüttung wurde ein Betrag in Höhe von 5.100,00 EUR (für 2016) und 48.600,00 EUR (für 2017) – in Anlehnung an eine angemessene Eigenkapitalverzinsung – errechnet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Liquidität Gesamt:

 

53.700

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  • RpA-Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) vom 22.02.2021
  • Stellungnahme StEF zum v. g. Bericht

·         Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.10.2021

·         StEF-Jahresabschluss 2016

·         StEF-Jahresabschluss 2017