Der Stadtrat beschließt die geänderte Fassung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth - VgaRi) aufgrund der am 22.12.2021 beschlossenen Anpassung der Wertgrenzen in der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Fürth (GeschO).
Die Wertgrenze in Ziffer 6.4 der VgaRi, ab der die Zuständigkeit auf den Stadtrat übergeht, wird von 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.12.2021 wurden die Wertgrenzen im § 3 Abs. 1 Nrn. 8, 9, 10, 11, 15 und 24 der GeschO von 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Dies hat direkte Auswirkungen auf die VgaRi der Stadt Fürth.
In Ziffer 6.4 der VgaRi ist bisher für freiberufliche Leistungen bzw. sonstige Leistungen, die den Vorgaben des Haushaltsrechts unterliegen, analog zur alten Fassung der GeschO eine Wertgrenze in Höhe von 250.000 Euro festgelegt, ab der die Zuständigkeit auf den Stadtrat übergeht. Mit der nun vorlegten Änderungsfassung der VgaRi wird diese Wertgrenze auf 500.000 Euro an die mit Stadtratsbeschluss vom 22.12.2021 geänderte Fassung der GeschO angepasst.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Vergaberichtlinien Fürth (VgaRi) – geänderte Fassung
Auszug Vergaberichtlinien Fürth (VgaRi) – Synopse geänderte Ziffer 6.4
Stadtratsbeschluss vom 22.12.2021