1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 278d Dambach West wie beschrieben zu ergänzen und die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte erneut durchzuführen.


Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 02.03.1964 für das gesamte „Reichsbodenfeld“ die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 278 beschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 08.11.1989 wurde die abschnittsweise Realisierung des Gesamtbereiches festgelegt. Nach der Diskussion verschiedenster Varianten wurde

vom 17.05. - 24.06.2011 die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand zwischen dem 28.06. und dem 21.07.2011 statt. Des Weiteren fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt, die am 30.04.2017 endete. Unter Abwägung der während der Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken, wurde durch den BWA am 13.12.2017 die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde in der Zeit vom 29.01. - 02.03.2018 durchgeführt.

 

Nach dem o. g. langwierigen Planungsverfahren wurde der Bebauungsplan dem Stadtrat am 28.07.2021 zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Seitens des Stadtrates wurden in der Beratung weitere, über die ohnehin bereits aufgenommenen Punkte, insbesondere klimaschutzrelevanten Themen, aufgegriffen. Daher wurde die Vorlage zur Ergänzung zurückgezogen.

 

U. a. wurde in der Stadtratssitzung die Forderung diskutiert, in Zeiten des Klimawandels über die bereits berücksichtigten aktuellen Anforderungen der Hochwasservorsorge hinauszugehen. Aufgrund dessen wurde zwischenzeitlich ein Gutachten zur Ermittlung einer potenziellen Überflutungsgefährdung bei einem selteneren Starkregenereignis angefertigt (Anlage).

 

Auch wenn für das Baugebiet keine allgemeine Überflutungsgefährdung besteht, wird bereits jetzt schon eine hochwasserangepasste Bauweise empfohlen (Fußbodenhöhe der Erdgeschosse min. 0,25 m über dem allgemein anstehenden Gelände). Zudem wird empfohlen, das Gelände so umzugestalten, dass Senken eliminiert werden (Vermeidung der Regenwasseransammlung in abflusslosen Senken) und zur Straßenentwässerung zusätzliche Straßenabläufe anzuordnen bzw. Straßengradienten anzupassen (Wasseransammlung auf den Straßen vermeiden).

 

Die Empfehlungen der Gutachterin wurden bereits jetzt schon sehr ernst genommen und als Empfehlung in den Bebauungsplan übernommen. Damit diese Empfehlungen von allen Bauwerbern zwingend umgesetzt werden, wird empfohlen, diese als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Das Baugesetzbuch sieht bei der Ergänzung von Festsetzungen, die eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung darstellen, die Wiederholung von Beteiligungsschritten vor.

 

Im Zuge dessen können auch weitere gewünschte Anpassungen des Bebauungsplans (wie z. B. die Festsetzung von Flächen für geförderten Wohnungsbau) berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Empfehlungen der Gutachterin als Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufzunehmen, damit die zusätzlichen klimaschutzrelevanten Themen von allen Bauwerbern umgesetzt werden und ein zukunftsweisendes Quartier entsteht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Betrachtung zur Überflutungsgefährdung (30 jährliches Niederschlagsereignis)

Anlage 1 Bericht

Anlage 2 Wassertiefenkarte Geländemodell

Anlage 3 Karte Fließgeschwindigkeit Geländemodell

Anlage 4 Wassertiefenkarte Senken angepasst

Anlage 5 Karte Fließgeschwindigkeit Senken angepasst