1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 278d Dambach West wie beschrieben zu ergänzen und die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte erneut durchzuführen.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 02.03.1964 für das gesamte
„Reichsbodenfeld“ die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 278 beschlossen. Mit
Beschluss des Stadtrates vom 08.11.1989 wurde die abschnittsweise Realisierung
des Gesamtbereiches festgelegt. Nach der Diskussion verschiedenster Varianten
wurde
vom 17.05. - 24.06.2011 die frühzeitige Behördenbeteiligung
durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand zwischen dem
28.06. und dem 21.07.2011 statt. Des Weiteren fand die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange statt, die am 30.04.2017 endete. Unter Abwägung der
während der Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken, wurde durch
den BWA am 13.12.2017 die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde in der
Zeit vom 29.01. - 02.03.2018 durchgeführt.
Nach dem o. g. langwierigen
Planungsverfahren wurde der Bebauungsplan dem Stadtrat am 28.07.2021 zum
Satzungsbeschluss vorgelegt. Seitens des Stadtrates wurden in der Beratung
weitere, über die ohnehin bereits aufgenommenen Punkte, insbesondere
klimaschutzrelevanten Themen, aufgegriffen. Daher wurde die Vorlage zur
Ergänzung zurückgezogen.
U. a. wurde in der Stadtratssitzung die Forderung
diskutiert, in Zeiten des Klimawandels über die bereits berücksichtigten
aktuellen Anforderungen der Hochwasservorsorge hinauszugehen. Aufgrund dessen
wurde zwischenzeitlich ein Gutachten zur Ermittlung einer potenziellen
Überflutungsgefährdung bei einem selteneren Starkregenereignis angefertigt
(Anlage).
Auch wenn für das Baugebiet keine allgemeine
Überflutungsgefährdung besteht, wird bereits jetzt schon eine
hochwasserangepasste Bauweise empfohlen (Fußbodenhöhe der Erdgeschosse min.
0,25 m über dem allgemein anstehenden Gelände). Zudem wird empfohlen, das
Gelände so umzugestalten, dass Senken eliminiert werden (Vermeidung der
Regenwasseransammlung in abflusslosen Senken) und zur Straßenentwässerung
zusätzliche Straßenabläufe anzuordnen bzw. Straßengradienten anzupassen
(Wasseransammlung auf den Straßen vermeiden).
Die Empfehlungen der Gutachterin wurden bereits jetzt schon
sehr ernst genommen und als Empfehlung in den Bebauungsplan übernommen. Damit
diese Empfehlungen von allen Bauwerbern zwingend umgesetzt werden, wird
empfohlen, diese als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Das
Baugesetzbuch sieht bei der Ergänzung von Festsetzungen, die eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung darstellen,
die Wiederholung von Beteiligungsschritten vor.
Im Zuge dessen können auch weitere gewünschte Anpassungen des
Bebauungsplans (wie z. B. die Festsetzung von Flächen für geförderten
Wohnungsbau) berücksichtigt werden.
Die
Verwaltung empfiehlt daher die Empfehlungen der Gutachterin als Festsetzungen
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufzunehmen, damit die zusätzlichen
klimaschutzrelevanten Themen von allen Bauwerbern umgesetzt werden und ein
zukunftsweisendes Quartier entsteht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Betrachtung zur Überflutungsgefährdung (30 jährliches Niederschlagsereignis)
Anlage 1 Bericht
Anlage 2 Wassertiefenkarte
Geländemodell
Anlage 3 Karte
Fließgeschwindigkeit Geländemodell
Anlage 4 Wassertiefenkarte Senken
angepasst
Anlage 5 Karte Fließgeschwindigkeit Senken angepasst