Betreff
Sachstandsbericht Energieberatung
Vorlage
OA/0513/2022
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Hintergrund

In der Sitzung des Umweltausschusses vom 19.03.2021 wurden die Planungen für den Aufbau eines unabhängigen Beratungsangebots für Energie und Klimaschutz durch das Referat III begrüßt. Weiter wurde im Rahmen des Beschlusses des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) durch den Stadtrat am 22.12.2021 die Notwendigkeit einer „umfassenden Energieberatung“ bestätigt und deren einzelne Bestandteile genauer beschrieben.

Übergeordnet sind zudem im Bundes-Klimaschutzgesetz auch für den Gebäudesektor jährliche CO2-Minderungsziele vorgegeben, welche im Jahr 2020 bereits deutlich und 2021 noch deutlicher verfehlt wurden, woraus sich ein umso dringlicherer Handlungsbedarf ergibt (https://www.agora-energiewende.de/presse/pressemitteilungen/deutschland-entfernt-sich-2021-vom-klimaziel-1/, abgerufen am 16.02.2022). Durch ein ziel- und problemorientiertes Beratungsangebot soll nun die energetische Sanierungsquote bei Gebäuden erhöht werden, da im Gebäudebestand erhebliche Potenziale zur Energie- und THG-Einsparungen sowie zur Erneuerbaren Energieerzeugung vorhanden sind.

 

Sachstand

Nach einem ausführlichen Austausch der Verwaltung mit der Verbraucherzentrale Bayern im Dezember 2021 soll zunächst in einem ersten Schritt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale ein Beratungsangebot für Privatpersonen geschaffen werden.

 

Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale werden mit Bundesmitteln gefördert. Verschiedene „Basis-Checks“ sind daher für Privatpersonen kostenfrei. Für umfassendere Angebote, wie bspw. den „Gebäude- und Energie-Check“, fallen Kosten i.H.v. 30,- € für die Beratenen an. Für die Stadt Fürth sind die Beratungsleistungen bzw. die Kooperation in dieser Form mit keinen Kosten verbunden. Angestrebt wird, zentral gelegene Räumlichkeiten für Präsenztermine zwischen Berater*in und Beratenen durch die Stadt bereitzustellen, sobald diese wieder umfassend möglich sind. Zunächst wird die Beratung jedoch auch aufgrund der Corona-Situation weitestgehend auf telefonische bzw. online-Beratung beschränkt sein.

 

Zur fachlichen Beratung wird seitens der Verbraucherzentrale ein durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) zertifizierter Energieberater zur Verfügung gestellt. Selbiger agiert als freier Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Es sollen künftig weitere dena-zertifizierte Berater*innen aus der Region durch die Verbraucherzentrale akquiriert werden, um die Beratungskapazitäten bedarfsgerecht zu erhöhen.

 

Ziel ist es zunächst, analog den Ausführungen im IKSK, ein Beratungsangebot auf Energie- und Sanierungsthemen und zugehörige Fördermöglichkeiten für den privaten Bereich bereitzustellen. Zu diesem Zweck ist zunächst ab Mitte März 2022 eine regelmäßige Beratung im zweiwöchigen Turnus vorgesehen, welches ggf. künftig weiter aufgestockt werden soll, sobald der Bedarf erkennbar steigt. Pro Termin sind erfahrungsgemäß rund 5-6 Beratungen mit einer Dauer von ca. 45 Minuten möglich. Für die umfassenderen, bei den Interessierten vor Ort stattfindenden Gebäude- und Energie-Checks sind je nach Beratungsthema zwischen 2 und 4 Std. notwendig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dann entsprechend des individuellen Beratungsbedarfs Termine (telefonisch, per E-Mail oder online über die Website der Verbraucherzentrale) zur themenspezifischen Beratung buchen.

 

Weiterhin ist für die zweite Jahreshälfte 2022 die Umsetzung einer ersten Energiekarawane für Privatpersonen in einem noch zu bestimmenden Bereich des Stadtgebietes geplant. Dem Konzept der Energiekarawane liegt die Idee der aufsuchenden Beratung zugrunde. Durch den niederschwelligen, aufsuchenden Ansatz kann die Sanierungsquote in den jeweiligen Quartieren messbar gesteigert werden, was bei der Umsetzung dieses Konzepts in anderen Kommunen bereits vielfach gezeigt wurde.

 

Künftig soll das Beratungsangebot entsprechend der Maßnahmenbeschreibung im IKSK sukzessive bspw. auch um die Zielgruppe der Gewerbetreibenden ausgebaut werden, wofür jedoch noch weitere Kapazitäten geschaffen werden müssen. Entsprechende Bedarfe werden zu gegebener Zeit gesondert beantragt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: