Betreff
Planung und Bau eines Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft - Sachstandsbericht - Vorstellung Machbarkeitsstudie
Vorlage
Abf/0182/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Zuletzt wurde am 29.04.2021 über den aktuellen Stand der Planung des Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft in der Rezatstraße berichtet. Zeitgleich hat ein beauftragtes Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung einer baulich-technischen Machbarkeitsstudie begonnen. Das Ergebnis liegt nun abschließend vor und wird dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für die weitere Planung, insbesondere der kürzlich vergebenen Projektsteuerung.

 

Ziel und Zweck der Studie war es, grundlegende Aussagen zur Errichtung, zur funktionellen, bautechnischen sowie finanziellen und terminlichen Realisierbarkeit zu treffen.

Bekannte Problemstellungen wie die Erschließung des geplanten Industriegebietes, die Entwässerung und auch die baufällige Hafenbrücke wurde in der Erstellung der Studie berücksichtigt. Diesbezüglich wurde anhand der Stellungnahmen anderer Ämter nach Lösungen gesucht, um die Planung des Abfallwirtschaftszentrums weiterhin voranzutreiben.

Ein wichtiger Punkt der Studie ist auch die Zukunftsfähigkeit des Standorts. Aus diesem Grund sind u.a. die Abfallmengen, Anzahl der Container und Auslastung beider Recyclinghöfe in der Studie berücksichtig. Die anfallenden Abfallmengen und die damit verbundene Logistik, besonders vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklungen, sollten bei Entscheidungen bezüglich der Standorte der Recyclinghöfe berücksichtigt werden.

In der Machbarkeitsstudie wurden zwei Varianten ausgearbeitet: Eine Variante mit eigener Tiefgarage und eine Variante mit einer Erweiterungsfläche für einen oberirdischen Parkplatz. Die künftige Ausgestaltung des Gewerbegebietes ist noch nicht festgeschrieben. Nach Meinung des Amtes für Wirtschaft ist es durchaus denkbar, ein zentrales Parkhaus vorzusehen, welches für sämtliche Firmen des Gewerbegebietes zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Die Entscheidung, für welche Variante letztendlich die Entwurfsplanung erstellt werden soll, trifft der Stadtrat im Rahmen des Grundsatzbeschlusses. In dieser Vorlage ist auch die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Varianten vorgesehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Machbarkeitsstudie mit Anlagen