Betreff
Ausbau Wendeschleife Ligusterweg i.V. mit Neubau FFW Unterfarrnbach (GwF)
Vorlage
SpA/0984/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Die verkehrliche Erschließung des Neubaus der Freiwilligen Feuerwehr Unterfarrnbach auf dem bislang nur provisorisch erschlossenen Flurstück 89/7 in Höhe Wendeschleife Ligusterweg wird gemäß vorliegendem Ausbauplan als Vorplanung beschlossen.

Die Realisierung des Ausbaus erfolgt in 2 Teilschritten:

                1. Bypass zur Unterfarrnbacher Straße;

                2. Anpassung Wendeschleife und endgültige Herstellung der Zufahrten und des               Gehwegs  


I. Auf dem Flurstück 89/7 der Gemarkung Unterfarrnbach wird derzeit ein Neubau des Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr durch die Gebäudewirtschaft Fürth errichtet (Ligusterweg 26). Dieses befindet sich unmittelbar an der Wendeschleife Ligusterweg (FlSt 368/2), grenzt jedoch nicht direkt an die befestigte Straßenfläche an. Beide Flurstücke sind städtische Flächen.

Die bislang als Ackerfläche bestehende Liegenschaft ist nicht direkt an den Ligusterweg angebunden, sondern z. T. mit einer Böschung bereits auf dem Flurstück 368/2 versehen. Dieser Streifen ist teilweise über 4,00m breit. Für die verkehrliche Erschließung der geplanten Bebauung müssen zwei Zufahrten ins Grundstück, eine zum Parkplatz der Beschäftigten (Einsatzkräfte), sowie eine breitere, am Ende der Wendeschleife, zur Fahrzeughalle errichtet werden.


 

Der unbefestigte Grundstückstreifen zwischen dem Ligusterweg und dem Bauvorhaben ist daher auszubauen und in den Bereichen zwischen den - derzeit baustellenbedingt nur provisorisch hergestellten - Zufahrten mit einem Gehweg sowie Straßenbeleuchtung auszustatten. In diesem Bereich (bis kurz vor die Gebäudekante) entspricht die Planungsgrenze der Grundstücksgrenze und der Ligusterweg soll auf etwa 32 m auf die dargestellte Flucht verbreitert werden (an der stärksten Stelle ca. 1,90-2,00 m).

Der Ligusterweg ist, auch unmittelbar vor der Wendeschleife, nur 5,50 m breit. Die dargestellte Verbreiterung des Ligusterweges, gemessen in Grundstücksmitte etwa auf 7,50 m, ist u. a. auch erforderlich, damit die Ausfahrt aus der südlichen Hallenposition in Richtung Ortslage Unterfarrnbach komfortabel in einem Zuge möglich ist. Hierbei ist auch damit zu rechnen, dass vor den Gehwegabschnitten weitere Fahrzeuge (berechtigt oder unberechtigt) abgestellt sind. Schleppkurvennachweise lt. Instruktion 12/2021.

Im Bereich vor der Hauptzufahrt - Zufahrt Fahrzeughalle - (knapp 20 m Länge) soll die Wendeschleife ebenfalls auf die dargestellte Kontur verbreitert werden, der ebenfalls asphaltierte „Gehweg“ vor der Einfahrt verschmälert sich zugunsten der Wendeschleife auf 2,00 m. In Fortführung der Stützwand an der Einfahrt sind an dessen Ende eine kleine Winkelstützwand vorzusehen sowie die Böschung anzupassen.

Der vorhandene tiefliegende Einlauf in der Straßenböschung vor dem Nachbargrundstück wird mit Rinnenzeilen eingefasst, nach etwa weiteren 3 m wird der ursprüngliche Fahrbahnrand des Ligusterweges erreicht.

Mit dem Liegenschaftsamt und der GWF als Vorhabenträger wurde bereits Anfang 2020 abgestimmt, dass die dargestellte Hinterkante der Hauptzufahrt gleichzeitig die neue Grenze zwischen den beiden städtischen Grundstücken darstellt und vorgreifend dazu ein Grenzbordstein gesetzt, die Vermessung und Kataster-Fortführung aber erst nach Fertigstellung beider Teilmaßnahmen vollzogen wird. Der ursprüngliche Grenzverlauf ist im Plan ebenfalls dargestellt.

Für die Beleuchtung sind drei Einzelleuchten im Abstand von ca. 25 m vorzusehen. Ein Lückenschluss im gleichen Abstand zur bestehenden Beleuchtung wäre mit einer vierten Leuchte an der Grundstücksgrenze 89/2 – 89/5 (Nr. 22-24) gegeben.

Eine Fortführung des Gehweges entlang des Ligusterweges in Richtung zur Ortslage wäre zwar wünschenswert, ist jedoch nicht Teil des vorliegenden Projektes. Die zum Zwecke einer adäquaten Erschließung errichteten Gehwegteile stellen keine Vorfestlegung der Lage für die spätere Anordnung eines zur Ortslage durchgehenden Gehweges dar. Die Abbildung 1 zeigt den entstandenen Zwischenzustand bis zur Anpassung der Wendeschleife mit endgültiger Herstellung der Zufahrten und des Gehweges. Die Fläche zwischen den provisorisch hergestellten Ausfahrten wird zur Wahrung des Ortsbildes bis zur Gehwegherstellung mit niedrigem Grünbewuchs angelegt.

 

Abb. 1: Derzeitiger provisorischer Zustand


 

Bypass zur Unterfarrnbacher Straße (Detailplan M 1:100)

Für die zügige Erreichbarkeit u. a. der Hafenstraße durch Feuerwehrfahrzeuge ist der Einbau eines Bypasses in den an dieser Stelle von der Unterfarrnbacher Straße abzweigenden Gehweg zum Ligusterweg erforderlich. Die Ausrückzeiten werden durch diese Maßnahme erheblich reduziert.

Die Benutzung dieses Bypasses ist nur den Feuerwehrfahrzeugen und nur aus Richtung der Wendeschleife zur Unterfarrnbacher Straße rechtseinbiegend gestattet.

Die ca. 45 cm Höhenunterschied ergeben auf 5,5 m Länge eine von Feuerwehrfahrzeugen gut befahrbare Rampe mit einer Steigung von ca. 7,5-8,0 %.

Zeitliche Realisierungsabfolge:

Zunächst wird der Bypass in Richtung Unterfarrnbacher Straße hergestellt, um das schnelle Ausfahren über den Knotenpunkt Hafenstraße / Unterfarrnbacher Straße in Richtung Norden, Süden und Westen zu gewährleisten. Die Herstellung des Bypasses soll mit Inbetriebnahme des Neubaus erfolgt sein.

In einem zweiten Schritt wird die Wendeschleife angepasst und die Zufahrten sowie der Gehweg wird endgültig hergestellt. Der Umsetzungszeitpunkt ist noch nicht festgelegt. Es wird angestrebt, die Maßnahmen zusammen mit der Gehwegrealisierung im Ligusterweg Richtung Ortslage umzusetzen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

109.000,-

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

X

ja

Hst. 6300 9597 0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan 0587-01 Wendeschleife Ligusterweg

Lageplan 0587-02 Detail Bypass

Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägung