Die Stadt Fürth schließt sich der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch ange-messene Geschwindigkeiten“ an.
Mit Schreiben vom 15.12.2021 beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beitritt der Stadt Fürth zur kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgehalten, „Straßenverkehrsgesetz und
Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.“
Diese Reformabsicht entspricht auch dem Wunsch zahlreicher Kommunen, die heute bei der Steuerung ihrer Verkehrssysteme auf erhebliche rechtliche Hindernisse stoßen. So behindern die bislang sehr eng gefassten Ziele des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Planungen. Diese Ziele sind allein auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ausgerichtet und verengen den Spielraum der Maßnahmen, die auf Basis der Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet werden dürfen – z. B. die Ausweisung von Tempo 30 oder die Anordnung neuer Fahrradwege. Dies erschwert sowohl das Management des wachsenden Verkehrsaufkommens in den Kommunen als auch den dringend gebotenen Schutz vulnerabler Gruppen wie Zufußgehende und Radfahrende.
Stadtverträgliches Tempo 30
anordnen
Beinahe 100 Kommunen haben sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ des Deutschen Städtetags angeschlossen, um gemeinsam auf mehr Handlungsspielräume bei der Anordnung von Tempo 30 innerorts zu drängen.
Nach Einschätzung der Verwaltung wirkt sich die Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 30 km/h positiv auf den Verkehrsfluss und das Zusammenspiel aller Verkehrsteilnehmer aus.
Diese Einschätzung wird von zahlreichen Kommunen[1] getragen und durch eine Untersuchung des Umweltbundesamts bestätigt (Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen (Umweltbundesamt (Hrg., 2016):
Zusammenfassung der Untersuchung
Fazit zum Einfluss der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf die Leistungsfähigkeit von
Hauptstraßen:
Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat in den meisten Fällen
keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer
Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr. Andere Faktoren wie die Qualität der
Lichtsignalprogramme, die Anzahl querender Fußgänger oder Bushalte,
Parkvorgänge oder Halten in zweiter Reihe haben in der Regel einen größeren
Einfluss. Die Funktion einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße für den
Kfz-Verkehr wird daher durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert
beeinträchtigt.
Fazit zu den Geschwindigkeiten:
Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen hat in der Mehrheit der untersuchten Fälle auch ohne Begleitmaßnahmen eine geschwindigkeitssenkende Wirkung. Vor allem die hohen Geschwindigkeiten nehmen ab. Je länger Tempo 30 besteht, desto besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten.
Bei den Wirkungen von
Tempo-30-Anordnungen gibt es große Schwankungsbreiten. Im Einzelfall sind daher
Begleituntersuchungen zu den Wirkungen sinnvoll, die wegen der langen
Eingewöhnungszeiträume frühestens ein halbes Jahr nach der Anordnung und über
mehrjährige Zeiträume erfolgen sollten. Untersucht wurden u.a. Nibelungenallee,
Frankfurt (Main); Juri-Gagarin-Ring, Erfurt, Berlin (19 HV-Straßen).
Fazit zur Lärmbelastung:
Tempo
30 führt in der Mehrzahl der untersuchten Fälle zu wahrnehmbaren
Lärmentlastungen. Dazu tragen vor allem nachts auch die geringeren Lärmspitzen
bei. Beispiel: Berlin (19 HV-Straßen).
Fazit zur Luftreinhaltung:
Tempo 30 reduziert die Luftschadstoffbelastung, wenn es gelingt, die
Qualität des Verkehrs-flusses beizubehalten oder zu verbessern.
Fazit zur Verkehrssicherheit:
Tempo 30 hat positive Auswirkungen auf
die Verkehrssicherheit. Vorliegende Studien ergeben keine Anhaltspunkte für gegenteilige
Annahmen.
Fazit zu Verkehrsverlagerungen:
Bisherige Tempo-30-Anordnungen haben den
vorliegenden Untersuchungen zufolge nicht zu nennenswerten Schleichverkehren
geführt. Die Planung sollte eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
immer im Netzzusammenhang und gemeinsam mit der Qualität des Verkehrsflusses betrachten,
um die Attraktivität der Hauptstraßen für den Durchgangsverkehr beizubehalten.
Fazit zur Wahrnehmung
durch die Anwohnenden:
Tempo 30 wird von den Anwohnenden überwiegend positiv wahrgenommen und
bewertet.
Schlussfolgerungen:
Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen wird in der Praxis rege
diskutiert und ist zugleich ein noch zu wenig erforschter Aspekt in der
Verkehrswissenschaft. Vorhandene Regelungen werden selten evaluiert und es gibt
keine Qualitätsstandards für Begleituntersuchungen. Gleichzeitig ist das Thema
sehr dynamisch, es kommen praktisch täglich neue Erkenntnisse hinzu.
Nach jetziger Erkenntnislage haben die bestehenden
Tempo-30-Regelungen an Hauptverkehrsstraßen überwiegend positive Wirkungen. Den
vorliegenden Begleitunter-suchungen zufolge, gibt es in den meisten Fällen
Gewinne bei Verkehrssicherheit,
Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei den
Aufenthaltsqualitäten – gleichzeitig wird die Auto-Mobilität nicht übermäßig
eingeschränkt.
(übernommen aus: Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, Umweltbundesamt 2016)
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dass sich die Stadt Fürth der
Initiative ebenfalls anschließt.
[1] Aachen, Augsburg, Freiburg i.Br.), Leipzig, Münster, Bamberg, Ulm, Bonn; Coburg, Erlangen, Frankfurt a.M., Pforzheim, Senden, Tübingen u.a.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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