Betreff
Neuanlage Kinderspielplatz Hartmut-Träger-Straße - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0139/2022
Aktenzeichen
2027-419
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage des öffentlichen Kinderspielplatzes Hartmut-Träger-Straße mit einem Gesamtkostenansatz von 105.000,- EUR.

 

Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 95 T€ sind zu gegebener Zeit um 10 T€ zu verstärken.

 


Planungsanlass

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 394 ist neben den öffentlichen Straßenräumen das Flurstück Nr. 153 im städtischen Besitz. Im Bebauungsplan ist die Fläche als „Parkanlage, extensiv“ festgelegt. Grund hierfür war der ehemalige Baumbestand mit zwei mächtigen Platanen mit Stammumfängen von 180 bis 250 cm, die Baumaßnahmen auf der Fläche nicht zuließen. 2018/2019 wurde die beiden zwischenzeitlich abgestorbenen Platanen entfernt.

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 14.10.2020 hat der Bau- und Werkausschuss der Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes auf der Fläche zugestimmt und die Verwaltung beauftragt ohne Änderung des Bebauungsplanes über eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einen Bauantrag zur Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes zu stellen.

 

Zwischenzeitlich ist die Baugenehmigung erteilt und im Amtsblatt 03/2022 veröffentlicht. Die unmittelbar an die neue Spielplatzfläche grenzenden Anwohner wurden mit Schreiben vom 07.07.2021 von der geplanten Baumaßnahme informiert.

 

Bestand

Die Fläche ist derzeit eine Kräuterrasenfläche mit Bäumen und Sträuchern. Die vor einigen Jahren hergestellte Strauchpflanzung an der nördlichen Grundstücksgrenze bleibt als Sichtschutzpflanzung weiterhin erhalten, von den 2019 neu gepflanzten fünf Großbäumen, können drei in der bestehenden Lage erhalten werden, zwei müssen versetzt werden.

 

Im nördlichen Teil des Spielplatzes liegen drei PKW-Stellplätze, die erhalten bleiben.

 

Entwurfsbeschreibung

Der Spielplatz hat eine Größe von ca. 575 m² und wird mit insgesamt fünf Spielbereichen für unterschiedliche Altersgruppen und Fähigkeiten ausgestattet.:

 

·         Sandspielfläche mit Spielhaus

·         Kleinkinderschaukel

·         Vogelnestschaukel

·         Kletterfelsen

·         Kombinationsspielgerät

 

Um möglichen späteren Konflikten mit den Anwohnern vorzubeugen, sind die U36-Bereiche (Spielangebote für Kinder bis drei Jahre) im nördlichen Teil der Fläche angeordnet.

 

Mit Ausnahme des Zugangs und der Pflegezufahrt erfolgen keine weiteren Flächenbefestigungen mit Betonpflaster.

 

Der Spielplatz wird gegenüber dem umgebenden Straßenraum eingefriedet.

 

Die bisherige, asphaltierte Pflegezufahrt im Süden der Fläche wird zurückgebaut.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und der Pflegerin der städtischen Kinderspielplätze mit Schreiben vom 16.09.2021 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Alle Anregungen und Ergänzungen wurden, soweit möglich, in die Entwurfsplanung übernommen.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 105.000,- € und verteilen sich wie folgt:

 

Baukosten (Kgr 500)                          92.000 €

Baunebenkosten (Kgr 700)               13.000 €

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 8 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Bei einer Bearbeitungsfläche von rund 575 m² liegt der mittlere Quadratmeterpreis der Brutto-Herstellungskosten bei ca. 183 € und damit im zwischenzeitlich üblichen Rahmen der Neuanlage von vergleichbaren öffentlichen Kinderspielplätzen.

 

Im Vermögenshaushalt 2022 stehen auf der Haushaltsstelle 4605.9500.0000 insgesamt 95 T€ zur Verfügung. Zu gegebener Zeit (nach Kostenanschlag) sind diese Mittel um ca. 10 T€ zu verstärken.

 

Nachdem die Baugenehmigung bereits erteilt wurde, kann unmittelbar nach Projektgenehmigung die Ausschreibung der Maßnahme beginnen und die Vergabe der Bauleistungen auf den Weg gebracht werden. Nach heutigem Stand ist eine Inbetriebnahme im Herbst 2023 möglich. Mit der Neuanlage des Kinderspielplatzes Hartmut-Träger-Straße ist das Spielplatz-Defizitgebiet 02 „Stadeln Nord“ bereinigt.

 

Die jährlichen Folgekosten wurde nicht detailliert berechnet, liegen auf der Basis der baukosten-indizierten GALK-Richtwerte bei ca. 4.000 € und können im Budget des Grünflächenamts abgebildet werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

105.000

 

nein

X

ja

4.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4605.9500.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 01 Lageplan

Anlage 02 Luftbild

Anlage 03 Entwurf