Der Ausschuss erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage des öffentlichen Kinderspielplatzes Hartmut-Träger-Straße mit einem Gesamtkostenansatz von 105.000,- EUR.
Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 95 T€ sind zu gegebener Zeit um 10 T€ zu verstärken.
Planungsanlass
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 394 ist neben den
öffentlichen Straßenräumen das Flurstück Nr. 153 im städtischen Besitz. Im
Bebauungsplan ist die Fläche als „Parkanlage, extensiv“ festgelegt. Grund
hierfür war der ehemalige Baumbestand mit zwei mächtigen Platanen mit
Stammumfängen von 180 bis 250 cm, die Baumaßnahmen auf der Fläche nicht
zuließen. 2018/2019 wurde die beiden zwischenzeitlich abgestorbenen Platanen
entfernt.
Mit Grundsatzbeschluss vom 14.10.2020 hat der Bau- und
Werkausschuss der Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes auf der
Fläche zugestimmt und die Verwaltung beauftragt ohne Änderung des
Bebauungsplanes über eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans einen Bauantrag zur Errichtung eines öffentlichen
Kinderspielplatzes zu stellen.
Zwischenzeitlich ist die Baugenehmigung erteilt und im Amtsblatt 03/2022 veröffentlicht. Die unmittelbar an die neue Spielplatzfläche grenzenden Anwohner wurden mit Schreiben vom 07.07.2021 von der geplanten Baumaßnahme informiert.
Bestand
Die Fläche ist derzeit eine Kräuterrasenfläche mit Bäumen und Sträuchern. Die vor einigen Jahren hergestellte Strauchpflanzung an der nördlichen Grundstücksgrenze bleibt als Sichtschutzpflanzung weiterhin erhalten, von den 2019 neu gepflanzten fünf Großbäumen, können drei in der bestehenden Lage erhalten werden, zwei müssen versetzt werden.
Im nördlichen Teil des Spielplatzes liegen drei PKW-Stellplätze, die erhalten bleiben.
Entwurfsbeschreibung
Der Spielplatz hat eine Größe von ca. 575 m² und wird
mit insgesamt fünf Spielbereichen für unterschiedliche Altersgruppen und
Fähigkeiten ausgestattet.:
·
Sandspielfläche
mit Spielhaus
·
Kleinkinderschaukel
·
Vogelnestschaukel
·
Kletterfelsen
·
Kombinationsspielgerät
Um möglichen späteren Konflikten mit den Anwohnern
vorzubeugen, sind die U36-Bereiche (Spielangebote für Kinder bis drei Jahre) im
nördlichen Teil der Fläche angeordnet.
Mit Ausnahme des Zugangs und der Pflegezufahrt
erfolgen keine weiteren Flächenbefestigungen mit Betonpflaster.
Der Spielplatz wird gegenüber dem umgebenden
Straßenraum eingefriedet.
Die bisherige, asphaltierte Pflegezufahrt im Süden der
Fläche wird zurückgebaut.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten
Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und der
Pflegerin der städtischen Kinderspielplätze mit Schreiben vom 16.09.2021
instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände
erhoben. Alle Anregungen und Ergänzungen wurden, soweit möglich, in die
Entwurfsplanung übernommen.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 105.000,- € und verteilen sich wie folgt:
Baukosten (Kgr 500) 92.000
€
Baunebenkosten (Kgr 700) 13.000 €
Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 8 T€ werden vom
Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere
Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.
Bei einer Bearbeitungsfläche von rund 575 m² liegt der
mittlere Quadratmeterpreis der Brutto-Herstellungskosten bei ca. 183 € und
damit im zwischenzeitlich üblichen Rahmen der Neuanlage von vergleichbaren
öffentlichen Kinderspielplätzen.
Im Vermögenshaushalt 2022 stehen auf der
Haushaltsstelle 4605.9500.0000 insgesamt 95 T€ zur Verfügung. Zu gegebener Zeit
(nach Kostenanschlag) sind diese Mittel um ca. 10 T€ zu verstärken.
Nachdem die Baugenehmigung bereits erteilt wurde, kann
unmittelbar nach Projektgenehmigung die Ausschreibung der Maßnahme beginnen und
die Vergabe der Bauleistungen auf den Weg gebracht werden. Nach heutigem Stand
ist eine Inbetriebnahme im Herbst 2023 möglich. Mit der Neuanlage des
Kinderspielplatzes Hartmut-Träger-Straße ist das Spielplatz-Defizitgebiet 02
„Stadeln Nord“ bereinigt.
Die jährlichen Folgekosten wurde nicht detailliert
berechnet, liegen auf der Basis der baukosten-indizierten GALK-Richtwerte bei
ca. 4.000 € und können im Budget des Grünflächenamts abgebildet werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
105.000 € |
|
nein |
X |
ja |
4.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9500.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 01 Lageplan
Anlage 02 Luftbild
Anlage 03 Entwurf