Beschlussvorlage Alternative 1
Eine nachträgliche und zukünftige Beleuchtung von
öffentlichen Spielflächen wird aus ökonomischen und ökologischen Gründen
abgelehnt.
Beschlussvorlage Alternative 2
Eine nachträgliche Beleuchtung von öffentlichen Spielflächen
wird aus ökonomischen und ökologischen Gründen abgelehnt. Bei den in 2022/2023
anstehenden Generalsanierungen am Kinderspielplatz Kaiserplatz sowie am
Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße ist eine Beleuchtung mit
Mastleuchten (Ksp Kaiserplatz) bzw. Flutlichtanlage (JSB
Jakob-Wassermann-Straße) vorzusehen.
Beschlussvorlage Alternative 3
Zusätzlich zur Ausstattung mit Beleuchtungseinheiten auf den
in 2022/2023 anstehenden Generalsanierungen am Kinderspielplatz Kaiserplatz
sowie am Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße wird die Verwaltung
beauftragt, auf folgenden öffentliche Kinderspielplätze Beleuchtungseinheiten
nachzurüsten:
·
Ksp
Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage (Innenstadt)
·
Ksp
Langhans-Anlage (Südstadt)
·
Ksp
Soldnerstraße (Hardhöhe)
Die hierfür notwendigen Mittel sind verteilt auf drei Jahre
zum Vermögenshaushalt 2023 zu melden.
Die infra fürth gmbh wird mit der Konzeptionierung und
Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Beschlussvorlage Alternative 4
Zusätzlich zur Ausstattung mit Beleuchtungseinheiten auf den
in 2022/2023 anstehenden Generalsanierungen am Kinderspielplatz Kaiserplatz
sowie am Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße wird die Verwaltung
beauftragt, auf folgenden öffentliche Kinderspielplätze Beleuchtungseinheiten nachzurüsten:
·
Ksp
Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage (Innenstadt)
·
Ksp
Langhansanlage (Südstadt)
·
Ksp
Soldnerstraße (Hardhöhe)
·
(…)
Die hierfür notwendigen Mittel sind zum Vermögenshaushalt
2023 zu melden.
Die infra fürth gmbh wird mit der Konzeptionierung und Durchführung
der Maßnahme beauftragt.
Planungsanlass
Auf Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE hat das
Baureferat/Grünflächenamt im Bau- und Werkausschuss am 10.03.2021 eine
umfangreiche Beschlussvorlage zum Thema „Beleuchtung auf öffentlichen
Kinderspiel- und Bolzplätzen“ vorgelegt.
Das Baureferat empfahl seinerzeit den Antrag aus
zweierlei Gründen abzulehnen:
·
Gem. der derzeit
geltenden Grünanlagensatzung endet die Nutzungszeit auf öffentlichen
Spielflächen um 20.00 Uhr. Eine Beleuchtung wäre lediglich in den Monaten
Januar bis März und Oktober bis Dezember mit einer Gesamtbetriebsdauer von
465,50 Stunden im Einsatz. Gemessen an der Gesamtnutzungsdauer öffentlicher
Spielflächen wären dies lediglich 11%.
·
Das relativ neue
Bayerische Artenschutzgesetz, welches in Folge des Volksbegehrens „Rettet die
Bienen“, deutlich verschärft wurde, schreibt einen restriktiven Umgang mit
künstlichem Licht vor, da dies ebenfalls negative Auswirkungen auf die
Artenvielfalt hat.
Der Bau- und Werkausschuss hat abweichend vom
Vorschlag der Verwaltung das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, dem
Ausschuss eine Liste möglicher Standorte für nachträgliche Beleuchtung
öffentlicher Spiel- und Freizeitflächen vorzulegen und diese im Vorfeld mit der
Unteren Naturschutzbehörde sowie mit dem Kommunalen Ordnungsdienst abzuklären.
Gleichzeitig wurde der Prüfauftrag auf die Jugendspielbereiche erweitert.
Übersichtsliste
Das Grünflächenamt betreibt derzeit 94 öffentliche
Spiel- und Freizeitflächen, davon zwölf Bolzplätze, 16 Jugendspielbereiche und
66 Kinderspielplätze.
Aus dieser Gesamtliste wurden im ersten Schritt mit
Ausnahme der Kinderspielplätze im Stadtpark alle Flächen in
Landschaftsschutzgebiet entnommen, da eine Ausnahmegenehmigung für die
Aufstellung von Beleuchtungsanlagen keine Aussicht auf Erfolg hat.
Im zweiten Schritt wurden die Kleinflächen unter 500
m² herausgenommen. Im dritten Schritt wurde die Auswahlliste auf die
öffentlichen Spielflächen in zentraler, hoch verdichteter Lage (Innenstadt,
Südstadt, Hardhöhe u. ä.) beschränkt.
Insgesamt blieben als vertieft zu untersuchende
Flächen noch drei Bolzplätze, fünf Jugendspielbereiche und 18 Kinderspielplätze
übrig. Diese Standorte wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem
Kommunalen Ordnungsdienst diskutiert.
Aus der in der Anlage beigefügten Übersicht sind die
jeweiligen positiven Kriterien grün, die jeweiligen negativen Kriterien rot
hinterlegt. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass es in allen drei
Kategorien keinen Standort gibt, der in jeder Hinsicht geeignet ist, also
·
der bereits durch
einen Hausanschluss Strom erschlossen ist
·
bei dem es keine
naturschutzrechtlichen Einschränkungen gibt
·
der zudem bereits
nicht schon als Standort mit häufigen ordnungsrechtlichen Problemen bekannt ist
Empfehlung
Das Baureferat/Grünflächenamt
hält weiterhin an seiner Empfehlung fest, keine Nachrüstung auf bestehenden
Spielflächen mit Beleuchtung vorzusehen, bietet aber an, die beiden Flächen Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße
und Kinderspielplatz Kaiserstraße,
bei denen 2023/2024 eine Neugestaltung ansteht, mit entsprechenden
Beleuchtungseinheiten (Flutlichtanlage bzw. Mastleuchten) auszustatten.
Sofern eine Nachrüstung auf einzelnen bestehenden Standorten gewünscht ist, schlägt das Baureferat/Grünflächenamt die Standorte
·
Kinderspielplatz
Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage (Innenstadt)
·
Kinderspielplatz
Dr.-Langhans-Anlage (Südstadt)
·
Kinderspielplatz
Soldnerstraße (Hardhöhe)
vor.
Bei Bolzplätzen und Jugendspielbereich kann die Verwaltung keinen Standort für eine solche Nachrüstung vorschlagen.
Finanzierung und Realisierung
Die infra fürth gmbh, die von der Stadt Fürth mit
einer Nachrüstung von Beleuchtungsanlagen beauftragt werden würde, gibt im
Vorfeld folgende grobe Kosteneinschätzung:
Hausanschluss Elektro ca.
6.000 €/Stück
Anschluss an bestehende Elektroversorgung ca. 150 €/m
Lieferung und Montage von Mastleuchten ca. 2.500 €/St.
Lieferung und Montage von Flutlichtanlagen ca. 30.000-35.000 €/St.
Sofern der Ausschuss eine Nachrüstung von
Beleuchtungsanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen grundsätzlich wünscht,
wird das Baureferat/Grünflächenamt zum Haushalt 2023ff eine jährliche Pauschale
in Höhe von 25 T€ melden und in den Jahren 2023-2025 an je einem der
vorgenannten Standorte die gewünschte Nachrüstung vornehmen.
Alternativ dazu wäre auch die Meldung der insgesamt 75
T€ zum HH 2023 möglich und alle drei vorgeschlagenen Standorte in einem Jahr
entsprechend nachzurüsten, ebenso wie die Aufnahme weiterer Standorte in das
Nachrüstungsprogramm.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
75.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o. A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Haushaltmeldung
2023ff |
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Beschlussvorlage BWA 10.03.2021 einschl. Anlagen
Übersichtsliste ausgewählter Standorte