Betreff
Beleuchtung auf öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/0140/2022
Aktenzeichen
---
Art
Beschlussvorlage - AL

Beschlussvorlage Alternative 1

Eine nachträgliche und zukünftige Beleuchtung von öffentlichen Spielflächen wird aus ökonomischen und ökologischen Gründen abgelehnt.

 

 

Beschlussvorlage Alternative 2

Eine nachträgliche Beleuchtung von öffentlichen Spielflächen wird aus ökonomischen und ökologischen Gründen abgelehnt. Bei den in 2022/2023 anstehenden Generalsanierungen am Kinderspielplatz Kaiserplatz sowie am Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße ist eine Beleuchtung mit Mastleuchten (Ksp Kaiserplatz) bzw. Flutlichtanlage (JSB Jakob-Wassermann-Straße) vorzusehen.

 

 

Beschlussvorlage Alternative 3

Zusätzlich zur Ausstattung mit Beleuchtungseinheiten auf den in 2022/2023 anstehenden Generalsanierungen am Kinderspielplatz Kaiserplatz sowie am Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße wird die Verwaltung beauftragt, auf folgenden öffentliche Kinderspielplätze Beleuchtungseinheiten nachzurüsten:

 

·         Ksp Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage (Innenstadt)

·         Ksp Langhans-Anlage (Südstadt)

·         Ksp Soldnerstraße (Hardhöhe)

 

Die hierfür notwendigen Mittel sind verteilt auf drei Jahre zum Vermögenshaushalt 2023 zu melden.

 

Die infra fürth gmbh wird mit der Konzeptionierung und Durchführung der Maßnahme beauftragt.

 

 

Beschlussvorlage Alternative 4

Zusätzlich zur Ausstattung mit Beleuchtungseinheiten auf den in 2022/2023 anstehenden Generalsanierungen am Kinderspielplatz Kaiserplatz sowie am Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße wird die Verwaltung beauftragt, auf folgenden öffentliche Kinderspielplätze Beleuchtungseinheiten nachzurüsten:

 

·         Ksp Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage (Innenstadt)

·         Ksp Langhansanlage (Südstadt)

·         Ksp Soldnerstraße (Hardhöhe)

·         (…)

 

Die hierfür notwendigen Mittel sind zum Vermögenshaushalt 2023 zu melden.

 

Die infra fürth gmbh wird mit der Konzeptionierung und Durchführung der Maßnahme beauftragt.

 


Planungsanlass

Auf Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE hat das Baureferat/Grünflächenamt im Bau- und Werkausschuss am 10.03.2021 eine umfangreiche Beschlussvorlage zum Thema „Beleuchtung auf öffentlichen Kinderspiel- und Bolzplätzen“ vorgelegt.

 

Das Baureferat empfahl seinerzeit den Antrag aus zweierlei Gründen abzulehnen:

 

·                Gem. der derzeit geltenden Grünanlagensatzung endet die Nutzungszeit auf öffentlichen Spielflächen um 20.00 Uhr. Eine Beleuchtung wäre lediglich in den Monaten Januar bis März und Oktober bis Dezember mit einer Gesamtbetriebsdauer von 465,50 Stunden im Einsatz. Gemessen an der Gesamtnutzungsdauer öffentlicher Spielflächen wären dies lediglich 11%.

·                Das relativ neue Bayerische Artenschutzgesetz, welches in Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, deutlich verschärft wurde, schreibt einen restriktiven Umgang mit künstlichem Licht vor, da dies ebenfalls negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt hat.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat abweichend vom Vorschlag der Verwaltung das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, dem Ausschuss eine Liste möglicher Standorte für nachträgliche Beleuchtung öffentlicher Spiel- und Freizeitflächen vorzulegen und diese im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie mit dem Kommunalen Ordnungsdienst abzuklären. Gleichzeitig wurde der Prüfauftrag auf die Jugendspielbereiche erweitert.

 

 

Übersichtsliste

Das Grünflächenamt betreibt derzeit 94 öffentliche Spiel- und Freizeitflächen, davon zwölf Bolzplätze, 16 Jugendspielbereiche und 66 Kinderspielplätze.

 

Aus dieser Gesamtliste wurden im ersten Schritt mit Ausnahme der Kinderspielplätze im Stadtpark alle Flächen in Landschaftsschutzgebiet entnommen, da eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Beleuchtungsanlagen keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

Im zweiten Schritt wurden die Kleinflächen unter 500 m² herausgenommen. Im dritten Schritt wurde die Auswahlliste auf die öffentlichen Spielflächen in zentraler, hoch verdichteter Lage (Innenstadt, Südstadt, Hardhöhe u. ä.) beschränkt.

 

Insgesamt blieben als vertieft zu untersuchende Flächen noch drei Bolzplätze, fünf Jugendspielbereiche und 18 Kinderspielplätze übrig. Diese Standorte wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Kommunalen Ordnungsdienst diskutiert.

 

Aus der in der Anlage beigefügten Übersicht sind die jeweiligen positiven Kriterien grün, die jeweiligen negativen Kriterien rot hinterlegt. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass es in allen drei Kategorien keinen Standort gibt, der in jeder Hinsicht geeignet ist, also

 

·           der bereits durch einen Hausanschluss Strom erschlossen ist

·           bei dem es keine naturschutzrechtlichen Einschränkungen gibt

·           der zudem bereits nicht schon als Standort mit häufigen ordnungsrechtlichen Problemen bekannt ist

 

 

Empfehlung

Das Baureferat/Grünflächenamt hält weiterhin an seiner Empfehlung fest, keine Nachrüstung auf bestehenden Spielflächen mit Beleuchtung vorzusehen, bietet aber an, die beiden Flächen Jugendspielbereich Jakob-Wassermann-Straße und Kinderspielplatz Kaiserstraße, bei denen 2023/2024 eine Neugestaltung ansteht, mit entsprechenden Beleuchtungseinheiten (Flutlichtanlage bzw. Mastleuchten) auszustatten.

 

Sofern eine Nachrüstung auf einzelnen bestehenden Standorten gewünscht ist, schlägt das Baureferat/Grünflächenamt die Standorte

 

·           Kinderspielplatz Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage (Innenstadt)

·           Kinderspielplatz Dr.-Langhans-Anlage (Südstadt)

·           Kinderspielplatz Soldnerstraße (Hardhöhe)

 

vor.

 

Bei Bolzplätzen und Jugendspielbereich kann die Verwaltung keinen Standort für eine solche Nachrüstung vorschlagen.

 

 

Finanzierung und Realisierung

Die infra fürth gmbh, die von der Stadt Fürth mit einer Nachrüstung von Beleuchtungsanlagen beauftragt werden würde, gibt im Vorfeld folgende grobe Kosteneinschätzung:

 

Hausanschluss Elektro                                                         ca. 6.000 €/Stück

Anschluss an bestehende Elektroversorgung                      ca. 150 €/m

Lieferung und Montage von Mastleuchten                           ca. 2.500 €/St.

Lieferung und Montage von Flutlichtanlagen                        ca. 30.000-35.000 €/St.

 

Sofern der Ausschuss eine Nachrüstung von Beleuchtungsanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen grundsätzlich wünscht, wird das Baureferat/Grünflächenamt zum Haushalt 2023ff eine jährliche Pauschale in Höhe von 25 T€ melden und in den Jahren 2023-2025 an je einem der vorgenannten Standorte die gewünschte Nachrüstung vornehmen.

 

Alternativ dazu wäre auch die Meldung der insgesamt 75 T€ zum HH 2023 möglich und alle drei vorgeschlagenen Standorte in einem Jahr entsprechend nachzurüsten, ebenso wie die Aufnahme weiterer Standorte in das Nachrüstungsprogramm.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

75.000

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Haushaltmeldung 2023ff

 


Beschlussvorlage BWA 10.03.2021 einschl. Anlagen

Übersichtsliste ausgewählter Standorte