Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt zustimmend Kenntnis vom Bedarf für eine schulische Freisportanlage für die GS Zedernstraße auf dem Gelände des TV Vach.
Er beschließt, das Grünflächenamt der Stadt Fürth für die detaillierte Planung und Errichtung der Freisportanlage zu beauftragen.
Ausgangssituation:
Die Stadt Fürth überplant aktuell auf Aufforderung durch
die Regierung von Mittelfranken die Bedarfe der Fürther Schulen für ausreichend
Einrichtungen für den Schulpflichtsport.
Im Zuge der
Bedarfserhebung teilte die GS Zedernstraße mit, dass ihr für die
vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten in Leichtathletik das nötige Sportgelände
fehlt.
Auch eine
Teilnahme an den Bundesjugendspielen (BJS) (Pflichtteilnahme!) ist der Schule
bislang noch nie möglich gewesen, weil im Vorfeld keine Trainingsmöglichkeiten
vor Ort für die sieben Klassen vorhanden sind und auch für die eigentliche
Durchführung der BJS keine Örtlichkeiten vorhanden sind.
Die Schule
wird zukünftig noch eine weitere Schulklasse erhalten, so dass der Bedarf dann
sogar für 8 Schulklassen für Unterricht in Leichtathletik bestehen wird.
Möglichkeit zur Bedarfsdeckung:
In sehr kurzer
Laufnähe zum Schulgelände befindet sich das Außengelände des TV Vach.
Ein Vorortgespräch hat folgende Möglichkeit ergeben:
Das Gelände des Sportvereins hat eine Breite von 21 bis 24
m. Auf dem Gelände wird aktuell eine Beachvolleyballanlage errichtet. Daneben
ist noch für eine vier-bahnige Laufbahn Platz.
Eine 50-m-Laufbahn ist laut Schulbaurichtlinie 65 m lang
(15 m für Start- und Auslaufbereich), dann käme die Sprunggrube mit 8 m und ein
Sicherheitsstreifen von 2 m hinzu, insgesamt also 75 m.
Vor Ort sind nur 64 m Länge vorhanden.
Es wird vom Grünflächenamt vorgeschlagen, den Auslauf zu
verkürzen und ebenso die Sprunggrube zu verkürzen. Im Grundschulbereich
springen Kinder nämlich i.d.R. keine 8,00 m und brauchen auch keinen 12 m
Auslauf am Ende eines 50-m-Laufs. So würde eine Laufbahn mit Weitsprunggrube
gut auf den Platz passen.
Der FAG-Kostenrichtwert für eine vier-abhinge 50-m-Laufbahn
liegt bei 62.700 €, also unter der Bagatellgrenze, zumal hier auch noch 10% bei
eigener Planung in Abzug gebracht werden.
Das hat den Nachteil, dass keine Fördermittel in Anspruch
genommen werden können, aber auch den Vorteil, dass die Vorgaben der
Schulbaurichtlinien etwas modifiziert werden können.
Der TV Vach hat Zustimmung in den ersten Vorgesprächen
signalisiert, dass sein Gelände für mindestens 25 Jahre für die schulische
Nutzung mit einer Freisportanlage, wie vorstehend beschrieben, genutzt wird.
Die Schule ist über die ortsnahe Ertüchtigung des
Sportgeländes und die zukünftigen Freisportmöglichkeiten sehr zufrieden.
Für die Umsetzung der Planung ist zunächst eine
detaillierte Planung durch das Grünflächenamt zu erstellen. Die Erteilung des
Planungsauftrages in Beschlussform wurde durch das Baureferat erbeten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca. 62.700,00 € |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: wird vom GrfA mit dem Projektbeschluss vorgelegt |
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- Plan