Betreff
Planung einer Freisportanlage für die GS Zedernstraße auf dem Gelände des TV Vach
Vorlage
SEP/0030/2022
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt zustimmend Kenntnis vom Bedarf für eine schulische Freisportanlage für die GS Zedernstraße auf dem Gelände des TV Vach.

 

Er beschließt, das Grünflächenamt der Stadt Fürth für die detaillierte Planung und Errichtung der Freisportanlage zu beauftragen. 


Ausgangssituation:

Die Stadt Fürth überplant aktuell auf Aufforderung durch die Regierung von Mittelfranken die Bedarfe der Fürther Schulen für ausreichend Einrichtungen für den Schulpflichtsport.

Im Zuge der Bedarfserhebung teilte die GS Zedernstraße mit, dass ihr für die vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten in Leichtathletik das nötige Sportgelände fehlt.

Auch eine Teilnahme an den Bundesjugendspielen (BJS) (Pflichtteilnahme!) ist der Schule bislang noch nie möglich gewesen, weil im Vorfeld keine Trainingsmöglichkeiten vor Ort für die sieben Klassen vorhanden sind und auch für die eigentliche Durchführung der BJS keine Örtlichkeiten vorhanden sind.

Die Schule wird zukünftig noch eine weitere Schulklasse erhalten, so dass der Bedarf dann sogar für 8 Schulklassen für Unterricht in Leichtathletik bestehen wird.

 

Möglichkeit zur Bedarfsdeckung:

In sehr kurzer Laufnähe zum Schulgelände befindet sich das Außengelände des TV Vach.

 

Ein Vorortgespräch hat folgende Möglichkeit ergeben:

Das Gelände des Sportvereins hat eine Breite von 21 bis 24 m. Auf dem Gelände wird aktuell eine Beachvolleyballanlage errichtet. Daneben ist noch für eine vier-bahnige Laufbahn Platz.

Eine 50-m-Laufbahn ist laut Schulbaurichtlinie 65 m lang (15 m für Start- und Auslaufbereich), dann käme die Sprunggrube mit 8 m und ein Sicherheitsstreifen von 2 m hinzu, insgesamt also 75 m.

Vor Ort sind nur 64 m Länge vorhanden.

Es wird vom Grünflächenamt vorgeschlagen, den Auslauf zu verkürzen und ebenso die Sprunggrube zu verkürzen. Im Grundschulbereich springen Kinder nämlich i.d.R. keine 8,00 m und brauchen auch keinen 12 m Auslauf am Ende eines 50-m-Laufs. So würde eine Laufbahn mit Weitsprunggrube gut auf den Platz passen.

Der FAG-Kostenrichtwert für eine vier-abhinge 50-m-Laufbahn liegt bei 62.700 €, also unter der Bagatellgrenze, zumal hier auch noch 10% bei eigener Planung in Abzug gebracht werden.

Das hat den Nachteil, dass keine Fördermittel in Anspruch genommen werden können, aber auch den Vorteil, dass die Vorgaben der Schulbaurichtlinien etwas modifiziert werden können.

 

Der TV Vach hat Zustimmung in den ersten Vorgesprächen signalisiert, dass sein Gelände für mindestens 25 Jahre für die schulische Nutzung mit einer Freisportanlage, wie vorstehend beschrieben, genutzt wird.

Die Schule ist über die ortsnahe Ertüchtigung des Sportgeländes und die zukünftigen Freisportmöglichkeiten sehr zufrieden.

 

Für die Umsetzung der Planung ist zunächst eine detaillierte Planung durch das Grünflächenamt zu erstellen. Die Erteilung des Planungsauftrages in Beschlussform wurde durch das Baureferat erbeten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Ca. 62.700,00

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: wird vom GrfA mit dem Projektbeschluss vorgelegt

 


- Plan