Betreff
Errichtung eines Multifunktionsgebäudes am Kunstrasenplatz Schießanger – Grundsatzbeschluss
Vorlage
Sport/0050/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und der Bau- und Werkausschuss empfehlen/ der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Gebäudewirtschaft Stadt Fürth wird beauftragt, das Projekt „Errichtung eines Multifunktionsgebäudes am Kunstrasenplatz Schießanger“ am Friedhofweg durchzuführen. Für die Umsetzung soll die WBG der Stadt Fürth beauftragt werden.

 

Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017). 


Bedarf:

 

Der im Jahr 2019 errichtete Kunstrasenplatz am Schießanger wird seit seiner Fertigstellung intensiv für den Schul-, Freizeit- und Vereinssport genutzt. Der Kunstrasen erlaubt einen ganzjährigen und witterungsunabhängigen Sportbetrieb. Durch die vorhandene Ausstattung wird der Platz bis zu 50 Stunden pro Woche bespielt. Die hohe Auslastung und die vielen Nutzerinnen und Nutzer machen eine entsprechende Infrastruktur erforderlich. Derzeit ist im Bereich des neuen Kunstrasenspielfeldes kein Gebäude vorhanden. Das Umkleiden für den Schul- und Vereinssport erfolgt deshalb in dem benachbarten Julius-Hirsch-Sportzentrum, in welchen auch die Sanitärräume untergebracht sind. Die Räume sind jedoch bereits durch die Nutzenden der Sporthalle sowie der Charly-Mai-Sportanlage stark ausgelastet.

 

Schon mit dem Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport vom 15.11.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Kunstrasenplatz die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dafür soll ein Gebäude errichtet werden, welches der Mehrfachnutzung (Schul-, Vereins-, und Freizeitsport, Zuschauende etc.) des Kunstrasenspielfelds gerecht wird und welches das soziale Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhang im und durch den Sport fördert. Durch die Nähe des Gebäudes zum Sportfeld soll der vergleichsweise lange Weg vom Julius-Hirsch-Sportzentrum zum Kunstrasenspielfeld mit Querung des öffentlichen Straßenraums entfallen. Folgendes Raumprogramm soll das neue Multifunktionsgebäude erfüllen:

 

-       Zwei Umkleideräume

-       Umkleide-/ Aufenthaltsraum für Schiedsrichterinnen und Schiedsrechter

-       Sanitäranlagen

-       Erste-Hilfe-Raum

-       Lagerräume

-       Technikraum

-       Mannschaftsbesprechungsraum

-       Raum für eine Teeküche

 

Eine Umsetzung der Maßnahme scheiterte bisher jedoch an den Kosten sowie an personellen Engpässen in den ausführenden Ämtern. Durch einen Antrag des Baureferats für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aus dem Jahr 2020 konnte für die Finanzierung der Maßnahme ein voraussichtlicher Zuschuss durch Programmittel von Bund und Land in Aussicht gestellt werden (vgl. Anlage 1). Da der Bewilligungszeitraum am 30.06.2024 endet, ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme erforderlich.

 

Umsetzung der Maßnahme:

 

Die zuständige technische Fachbehörde ist die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth (GWF). Damit eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme trotz personeller Engpässe gewährleistet werden kann, übernimmt die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbh (wbg) in Vertretung für die Stadt Fürth die Planungsleistungen und die Bauherrenvertretung. Unabhängig davon ist für die Abwicklung des Zuschussverfahrens die GWF zuständig. Entsprechende Vertragsmodalitäten werden zwischen der GWF und der wbg abgestimmt.

 

Baukonstruktion / Technische Anlagen:

 

Das geplante Gebäude wird die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhalten und die Vorgaben des Raumprogramms erfüllen (vgl. Anlage 2). Des Weiteren wird das Multifunktionsgebäude vollständig barrierefrei errichtet und wird vom öffentlichen Straßenraum auch barrierefrei zugänglich sein. Um den Prozess zu beschleunigen, ist seitens der wbg geplant, das Vorhaben im Rahmen der Förderbedingungen als funktionale Ausschreibung bzw. als Fertiggebäude mit einem Generalunternehmer durchführen. Folgende Baukonstruktion ist vorgesehen:

 

-       Massivbauten mit vorgehängter, wärmegedämmter und hinterlüfteter Holzfassade

-       Holzdachstühle mit Zwischensparrendämmungen

-       Gründächer (Extensiv Begrünung)

-       Wärmegedämmte Fenster und Alu Türen - Objektqualität

-       Wandputze sofern keine GK Wände

-       Heizestriche-/ oder Heizkörper

-       Fliesen und Venyl - Bodenbeläge - Objektqualität

-       Abgehängte Decken

-       Innentüren – Objektqualität

-       Einbauküche

 

Der nachfolgende technische Ausbau ist geplant:

 

-       Heizung - Anbindung mittels Fernwärmeleitung an bauseitige Heizzentrale Sporthalle (Holz-Häcksel; Vorzugsvariante) oder Luft - Wasser - Wärmepumpe mit PV Anlage

-       Sanitär: Objektqualität

-       Lüftung: Fensterfalzlüfter mit dezentraler Abluft

 

Kostenschätzung und Prognosen:

 

Die aktuelle Kostenschätzung ist in Anlage 3 beigefügt und ergibt derzeit rd. 1.471.000 €.

 

Gefördert wird die Errichtung des Multifunktionsgebäudes am Kunstrasenplatz Schießanger durch Programmittel von Bund und Land im Rahmen des Investitionspakt Sportstätten (IPS). Im Rahmen der Projektförderung wurden hierzu vorläufig folgende Mittel bewilligt:

 

Prognose Förderung:                                                                                                   ca. 688.000,00 € brutto


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1.471.000 €

davon Fördermittel

688.000 €

 

nein

x

ja

17.200

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 9403.000

Budget-Nr. 5600

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

1.200.000 € sind veranschlagt; 271.000 € sind noch bereitzustellen.

 


Anlage 1 Bewilligungsbescheid Investitionspakt Sportstätten

Anlage 2 Vorentwurfsplanung in Maßstab 1:100

Anlage 3 Kostenschätzung

Anlage 4 -nö-