Die gebührenpflichtige Bewirtschaftung des
Parkplatzes an der Weiherstraße/Uferpromenade wird entsprechend dem Vorschlag
der Verwaltung beschlossen.
Die Bewirtschaftung soll entsprechend der
Empfehlung mit einem ticketfreien Parkscheinautomaten durchgeführt werden.
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom
22.11.2013 wurde die gesamte Fläche des Parkplatzes an der
Weiherstraße/Uferpromenade in das Bewohnerparkgebiet A04 mit aufgenommen. Durch
eine zeitgleich eingeführte Parkscheibenregelung mit Höchstparkdauer 3 Stunden
zwischen 8 und 22 Uhr wurde Besuchern die Möglichkeit eröffnet, die Stellplätze
auch weiterhin befristet zu nutzen.
Seit der Einführung dieser Regelung kommt es
immer wieder zu Mitteilungen aus der Anwohnerschaft, dass insbesondere durch
Fahrzeuge der anliegenden Kfz-Werkstatt auch tageweise Stellplätze blockiert
und die Parkscheiben alle 3 Stunden weitergedreht werden.
Aufgrund der innenstadtnahen Lage des
Parkplatzes und der festzustellenden Verkehrsordnungswidrigkeiten durch
Weiterdrehen der Parkscheibe ist es aus Sicht des Straßenverkehrsamtes
notwendig, den Parkplatz einer gebührenpflichtigen Bewirtschaftung mittels
Parkscheinautomat - analog dem Parkplatz an der Stadthalle - zuzuführen.
Der Parkplatz befindet sich innerhalb der
Tarifzone 1 der Parkgebührverordnung mit einer Parkgebühr von aktuell 0,75 EUR
je angefangener halber Stunde.
Straßenbaubehörde und Polizei haben sich
ebenfalls für die vorgeschlagene Bewirtschaftung ausgesprochen.
In diesem Zusammenhang wird empfohlen, an diesem Standort einen ticketfreien Parkscheinautomaten in Fürth zu testen. Bei ticketfreien Parkscheinautomaten entfällt der Drucker und vor allem das umweltkritisch zu betrachtende Ticketpapier. Bei einem ticketfreien Automaten ist über einen Touchscreen das Kennzeichen einzugeben (wie beim Parken mit Smartphone). Kennzeichen, Standort und Parkzeit könnten über eine Schnittstelle entweder an das OWi-Programm (z.B. WinOWiG) des SVA oder an den Smart-Parking-Betreiber (z.B. pay-by-phone oder die Plattform) weitergeleitet werden. Für die Kommunale Verkehrsüberwachung wäre das Handling mit dem des Handyparkens identisch
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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