Betreff
Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Uferpromenade
Vorlage
SVA/0300/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Die gebührenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Weiherstraße/Uferpromenade wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

Die Bewirtschaftung soll entsprechend der Empfehlung mit einem ticketfreien Parkscheinautomaten durchgeführt werden.

 


Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 22.11.2013 wurde die gesamte Fläche des Parkplatzes an der Weiherstraße/Uferpromenade in das Bewohnerparkgebiet A04 mit aufgenommen. Durch eine zeitgleich eingeführte Parkscheibenregelung mit Höchstparkdauer 3 Stunden zwischen 8 und 22 Uhr wurde Besuchern die Möglichkeit eröffnet, die Stellplätze auch weiterhin befristet zu nutzen.

Seit der Einführung dieser Regelung kommt es immer wieder zu Mitteilungen aus der Anwohnerschaft, dass insbesondere durch Fahrzeuge der anliegenden Kfz-Werkstatt auch tageweise Stellplätze blockiert und die Parkscheiben alle 3 Stunden weitergedreht werden.

Aufgrund der innenstadtnahen Lage des Parkplatzes und der festzustellenden Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Weiterdrehen der Parkscheibe ist es aus Sicht des Straßenverkehrsamtes notwendig, den Parkplatz einer gebührenpflichtigen Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomat - analog dem Parkplatz an der Stadthalle - zuzuführen.

Der Parkplatz befindet sich innerhalb der Tarifzone 1 der Parkgebührverordnung mit einer Parkgebühr von aktuell 0,75 EUR je angefangener halber Stunde.

Straßenbaubehörde und Polizei haben sich ebenfalls für die vorgeschlagene Bewirtschaftung ausgesprochen.

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, an diesem Standort einen ticketfreien Parkscheinautomaten in Fürth zu testen. Bei ticketfreien Parkscheinautomaten entfällt der Drucker und vor allem das umweltkritisch zu betrachtende Ticketpapier. Bei einem ticketfreien Automaten ist über einen Touchscreen das Kennzeichen einzugeben (wie beim Parken mit Smartphone). Kennzeichen, Standort und Parkzeit könnten über eine Schnittstelle entweder an das OWi-Programm (z.B. WinOWiG) des SVA oder an den Smart-Parking-Betreiber (z.B. pay-by-phone oder die Plattform) weitergeleitet werden. Für die Kommunale Verkehrsüberwachung wäre das Handling mit dem des Handyparkens identisch


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: