Vorstellung der Verfahrensabsichten sowie von Grundkonzepten zur Bebauung
- Der Bau- und Werksausschuss hält grundsätzlich eine Geschossigkeit von (in der Sitzung zu bestimmen) bis maximal (in der Sitzung zu bestimmen) für denkbar und verweist das Vorhaben zur weiteren Beratung in den Baukunstbeirat.
- Der Bauausschuss erhält die Beratungsergebnisse nach der Behandlung des Baukunstbeirates nochmals als Vorlage.
Ausgangslage
Der entsprechende Projektentwickler ist an das Baureferat herangetreten mit dem Wunsch für den Bereich um das ehemalige Vapiano, das wegen der Insolvenz der Firma seit einiger Zeit leer steht, ein Bebauungskonzept zu entwickeln.
Die betroffenen Grundstücke liegen im Bereich des seit dem 18.12.1987 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 373 „Kavierlein“. Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich entlang der Poppenreuther Straße allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 6 BauNVO fest. Im östlichen Bereich ist die Errichtung einer Großgarage festgesetzt. Darüber hinaus sind Baugrenzen, die Zahl der Vollgeschosse (IV+D) und die Dachform festgesetzt. Weiterhin enthält der Bebauungsplan Festsetzungen zu Grünflächen, Pflanzgebote für Bäume und Festsetzungen für eine Stellplatzanlage.
Der Bereich des Bebauungsplanes ist inzwischen vollständig bebaut. Entlang der Poppenreuther Straße wurden 5-6 geschossige zumeist wohngenutzte Gebäude errichtet. Im Bereich des Espanstraße befindet sich als Eckpunkt ein Wohngebäude mit 9 Geschossen.
Im östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes wurde der gastronomische Betrieb Vapiano errichtet. In seiner Sitzung am 16.10.2013 hat der BWA den dafür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
Im Folgenden sollen unterschiedliche Grundkonzepte des Projektentwicklers vorgestellt werden. Die Konzepte sollen besonders die Aspekte der möglichen Geschossigkeit und der städtebaulichen Struktur darstellen. Außerdem werden die geplanten Nutzungen und das beabsichtigte Vorgehen hinsichtlich der planerischen Umsetzung von Seiten des Projektentwicklers erläutert.
Der Projektentwickler möchte mit der Vorstellung der Grundkonzepte die Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich der möglichen Geschossigkeit seitens der städtischen Gremien für die weiteren beabsichtigten Planungsschritte klären.
Geplante
Verfahrenschritte
Zur Erreichung einer hohen städtebaulichen Qualität plant der Projektentwickler zunächst die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs mit vier bis sieben ausgewählten Architekturbüros.
Für den Ideenwettbewerb sollen im Vorfeld in Abstimmung mit der Verwaltung und den städtischen Gremien die Planungsvorgaben erarbeitet werden. Diese Vorgaben erfassen neben den genannten Planungszielen zu Nutzungen und Geschossigkeit die Schaffung von attraktiven Grünflächen und den Umgang mit der Schallsituation aufgrund der Lage an der Poppenreuther Straße und der Bundesautobahn A73.
Auslober des Ideenwettbewerbs wird der Projektentwickler sein. Im Preisgericht sollen auch ein Vertreter des Baureferats der Stadt Fürth sowie ein Mitglied des Baukunstbeirates vertreten sein.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses zu schaffen, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Durchführungsvertrag erforderlich.
Der Projektentwickler erklärt sich bereit, dieses Verfahren durchzuführen, eine Begleitung erfolgt durch die Stadtverwaltung.
Nachfolgend (kursiv) eine zusammenfassende Projektbeschreibung:
Geplante Nutzungen
Auf den neu
entstehenden Entwicklungsflächen soll in Verbindung mit den angrenzenden
vorhandenen Wohngebäuden eine hochwertige Bau- und Nutzungsstruktur entwickelt
werden.
Es wird vorgeschlagen,
das Gebiet als urbanes Gebiet neuzugestalten. Dies soll die rechtliche
Möglichkeit einer weitgehend freien Nutzungsmischung schaffen und ist bezüglich
der schallschutzrechtlichen Situation von Vorteil.
Anm. der Verwaltung: Die
Immissionsrichtwerte für ein „urbanes Gebiet“ sind deutlich höher als für ein
„Allgemeines Wohngebiet“ oder ein „Mischgebiet“. Bauen in lärmbelasteten,
innerstädtischen Bereichen soll nach dem Willen des Gesetzgebers dadurch
erleichtert werden.
Im Schwerpunkt ist
eine Wohnnutzung angestrebt, die zu 20% aus gefördertem Wohnungsbau bestehen
soll. Ferner ist eine Kindertageseinrichtung vorgesehen. Im Erdgeschoss zur
Poppenreuther Straße sind hauptsächlich Nutzungen vorgesehen, die sich auch der
Öffentlichkeit öffnen. Hier könnten gastronomische Konzepte angedacht werden.
Vorstellung der
Grundkonzepte
Die Konzepte sollen
die Möglichkeit zur Festlegung eines Rahmens für den Ideenwettbewerb geben. Die
äußere Gestaltung der Konzepte soll besonders die Möglichkeit zum Ablesen der
Geschossigkeit bieten.
Bei allen Konzepten
wird die westlich vom Plangebiet vorhandene städtebauliche Struktur in Form
einer Blockrandbebauung aufgenommen und die Straßenflucht fortgesetzt. Zur
Kreuzung hin soll ein Hochpunkt gesetzt werden als Marker am Beginn einer
wichtigen Zufahrtstraße in die Stadt Fürth, hier erhöht sich die Geschossigkeit
bis in den Hochhausbereich. Damit wird der städtebauliche Knotenpunkt bereits
von der Autobahn aus wahrnehmbar. Sowohl bezüglich der Höhe als auch
horizontalen Ausdehnung und Fassadengestaltung sind mehrere Möglichkeiten
vorstellbar.
Zum Süden öffnet sich
die Bebauung und lässt einen größeren Abstand zur rückwärtigen Straße. Damit
wird zum einen auch hier die Flucht der westlichen Gebäude aufgenommen, zum
anderen sind unterirdische Leitungen von Bebauung freizuhalten. Dieser Bereich
soll mit Grünanlagen gestaltet werden und schafft so einen Übergang zu der
südlichen Bebauung. Im Osten ist ebenfalls ein Teil des Grundstückes von
Bebauung freizuhalten, dieser wird als Parkplatzfläche genutzt.
In den verschiedenen
Konzepten hat der Projektentwickler mögliche Anordnungen der Baumassen
dargestellt. Die eigentliche Ausgestaltung bleibt dem Ideenwettbewerb
überlassen. Die Konzepte sollen ermöglichen einen ersten Eindruck
unterschiedlicher Baumassen zu bekommen.
Konzept I - Grundkonzept: (5, 6 und 17 Geschosse)
Die Blockrandbebauung
nimmt größtenteils die Geschossigkeit der westlichen Bebauung mit sechs
Geschossen auf, wobei das oberste Geschoss als zurückgesetzte Penthouse-Ebene
konzipiert ist. Der Schenkel Richtung Süden verzichtet auf das Penthousegeschoss.
In diesem Konzept weist der Hochpunkt mit ca. 53m Höhe die größte
Geschossigkeit auf und ist mit der Längsseite entlang der Autobahn
ausgerichtet.
Konzept II –
Integrierter Quadratturm: (6, 8 und 14 Geschosse)
Gegenüber dem
Grundkonzept I ist die Gebäudetiefe der östlichen Bebauung vergrößert und der
Hochpunkt erhält eine quadratische Grundform. Die Bebauung zur Poppenreuther
Straße nimmt in der Geschossigkeit die Höhe des schräg gegenüberliegenden
Bestandes auf. Der Hochpunkt dagegen weist eine geringere Geschossigkeit auf.
Konzept III –
Strukturierte Turmfassade: (6 und 16 Geschosse)
Die Blockrandbebauung
weist durchgängig sechs Geschosse auf. Auf den südlichen Schenkel wird
verzichtet, sodass sich die Bebauung Richtung der Straße am Klavierlein in
U-Form öffnet. Der Hochpunkt ist gegenüber dem Grundkonzept I gedreht und soll
beispielhaft darstellen, dass mittels Fassadengestaltung ein zusätzlicher
Kontrapunkt und besonderes Augenmerk geschaffen werden kann.
Konzept IV – niedriger Hochpunkt (6, 8 und 13 Geschosse)
Der Entwurf zeigt eine
Abwandlung des Grundkonzeptes mit einem niedrigeren Hochpunkt. Dieser weist mit
dreizehn Geschossen die niedrigste Höhe unter den vorgestellten Varianten auf.
Die beiderseitigen Schenkel sind erhöht auf acht Geschosse, sodass der
Unterschied zum Turmgebäude weniger auffällig ist.
Konzept V –
Blockrandbebauung (6 und 9 Geschosse)
Hier wird - im
Gegensatz zu den vorhergehenden Varianten - in der Höhenentwicklung lediglich
die bestehende Bebauung entlang der Poppenreuther Straße fortgeführt ohne einen
markanten Punkt zu setzen. Die Gebäude sind mit sechs Ebenen dargestellt und
schließen in der Nordostecke mit neun Ebenen ab. Eine entsprechende Ausbildung
ist an der Kreuzung Poppenreuther Straße mit der Espanstraße vorhanden.
Der Bauausschuss hält als Rahmenbedingung für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb eine Bebauung mit einer Geschossigkeit von X bis Y Geschossen grundsätzlich für denkbar.
Zur weiteren Beratung wird das geplante Vorhaben an den Baukunstbeirat verwiesen.
Nach abschließender Beratung im Baukunstbeirat soll das Ergebnis nochmals im Bauausschuss vorgestellt werden.
Der Bauausschuss stimmt dem weiteren Austausch über die Entwicklung des Bereichs auf Basis der vom Projektentwickler vorgestellten Verfahrensschritte grundsätzlich zu.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 373 vom 18.12.1987
2. Grundkonzepte