Betreff
Erlass der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Rednitz im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
OA/0517/2022
Aktenzeichen
III/OA/U-S
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der im Entwurf beiliegenden Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs der Rednitz im Stadtgebiet Fürth.


Mit Beschluss des Umweltausschusses vom 19.03.2021 wurde die Verwaltung, sobald das Badeverbot in Übereinstimmung mit dem Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt in der Rednitz aufgehoben werden kann, beauftragt, dem Stadtrat eine Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, mit welcher

-       das generelle Badeverbot in der Rednitz aufgehoben wird und

-       der Gemeingebrauch an der Rednitz durch die Ausweisung von Badeverbotszonen südlich und nördlich des ehem. Flussbades eingeschränkt wird.

 

Die Untersuchungen der Badewasserqualität im vergangenen Jahr haben ein durchaus heterogenes Bild gezeichnet. Während nach starken Regenereignissen eine deutliche Keimbelastung zu verzeichnen war, konnte bei Trockenwetter eine gute Wasserqualität festgestellt werden. Diese Erkenntnisse haben das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt dazu veranlasst, einer Aufhebung des Badeverbotes unter Auflagen grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung hat daher dem vorgenannten Beschluss folgend ein entsprechendes Verordnungsverfahren eingeleitet.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Bewertung durch die Verwaltung wurden in der Anlage („Übersicht Stellungnahmen der Fachstellen“) zusammengefasst. Durchgreifende Hinderungsgründe gegen die Aufhebung des Badeverbotes wurden in dem Verfahren nicht vorgetragen. Das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt hat gefordert, im Falle einer Aufhebung des Badeverbots in der Rednitz die Bürgerinnen und Bürger auf die schwankende Wasserqualität und mögliche gesundheitliche Auswirkungen für vulnerable Gruppen hinzuweisen. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat insbes. auf den gegenüber der Uferpromenade liegenden geschützten Landschaftsbestandteil hingewiesen. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass die Badenden diesen evtl. dadurch beeinträchtigen können, als sich diese dort niederlassen oder diesen verstärkt betreten.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann diesen vorgetragenen Bedenken zunächst durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit einerseits und eine verstärkte Überwachung des Bereichs andererseits Rechnung getragen werden. Eine Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbestandteils erscheint wohl wenig wahrscheinlich zu sein, da auch die derzeitige, verbotswidrige Badenutzung zu keiner Beeinträchtigung geführt hat. Es steht auch nicht zu erwarten, dass die Badenden mit der Aufhebung des strikten Badeverbotes ihr Verhalten dahingehend ändern, als sie sich plötzlich in dem nicht dafür einladenden Gehölzbestand niederlassen. Sollten sich in Lauf der kommenden Monate ggf. tatsächlich nachteilige Auswirkungen auf den Landschaftsbestandteil ergeben, kann ggf. durch ergänzende Regelungen nachgesteuert werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher folgende Schritte zu unternehmen:

  • Aufhebung des bestehenden generellen Badeverbots in der Rednitz im Stadtgebiet Fürth durch die Änderung der Verordnung über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen im Stadtgebiet Fürth vom 6. Juli 2009. Die Änderung ist enthalten in der zur Beschlussfassung vorgelegten Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Rednitz im Stadtgebiet Fürth.
  • Erlass der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Rednitz im Stadtgebiet Fürth:

In dieser Verordnung werden zwei den Gemeingebrauch einschränkende Badeverbotszonen festgesetzt. Zum einen wird aus Lärmschutzgründen von der Siebenbogenbrücke bis zum südlichen Ende der Treppenanlage vor dem Anwesen Badstraße 8 und zum anderen aus Sicherheitsgründen (Gefährdung der Badenden durch die Wehranlage an der Foerstermühle) von dem nördlichen Ende der Treppenanlage vor dem Interkulturellen Garten bis zur Maxbrücke das Baden verboten. Zudem soll ein Badeverbot bei Hochwasser im gesamten Flusslauf der Rednitz angeordnet werden. Ein Hochwasser liegt vor, wenn am Pegel Neumühle die Meldestufe 1 des staatlichen Hochwassernachrichtendienstes erreicht bzw. überschritten wird. Das Badeverbot wird durch die Verwaltung vor Ort entsprechend beschildert.

 

Zur Umsetzung dieser Regelungen beabsichtigt die Verwaltung Folgendes:

  • Änderung des Beschilderungskonzepts: Am Alten Flussbad werden die Grenzen der Badeverbotszonen sowie die Möglichkeit des Badens auf eigene Gefahr zwischen den beiden Treppenanlagen beschildert. Bei Hochwasser wird über einen Klappmechanismus der Schilder das Badeverbot ausgesprochen.
  • Aktive Information der Öffentlichkeit: Auf der Internetseite der Stadt Fürth werden die aktuellen Wassermesswerte, Informationen über die schwankende Wasserqualität und gesundheitliche Risiken für vulnerable Gruppen, Hinweise zum geschützten Landschaftsbestandteil Waldmannsweiher, den Badeverbotszonen sowie zu Hochwasserereignissen veröffentlicht. Auf diese Internetseite wird mittels QR-Code auf den Schildern an der Uferpromenade verwiesen. Ebenso werden diese Informationen über InFü und die sozialen Medien geteilt.
  • Überarbeitung Beschilderung am Waldmannsweiher: Hier wird gezielter auf Gefahren durch evtl. herabstürzendes Totholz, das bestehende Landschaftsschutzgebiet sowie den geschützten Landschaftsbestandteil hingewiesen.

 

Die Verordnung soll zunächst im Internet bekanntgemacht und am 03.06.2022 (Freitag vor den Pfingstferien) in Kraft treten. Über die Presse, das Internet, die sozialen Medien und in InFü soll über die Neuregelung informiert werden. Ebenso soll der angrenzende geschützte Landschaftsbestandteil in der Öffentlichkeitsarbeit in den Blick genommen werden. Es ist beabsichtigt, die Badeverbotszonen ebenso wie das Sprungverbot von Bad- und Hardsteg im Rahmen der Möglichkeiten durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrollieren zu lassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs der Rednitz im Stadtgebiet Fürth

Übersicht Stellungnahmen der Fachstellen