Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die IKSK-Maßnahme „Ausbau Bewertungsmatrix Ökologische Zukunftsfähigkeit“ entsprechend des vorgestellten Vorgehens umzusetzen.
Hintergrund
Die
Bewertungsmatrix „Auswirkungen auf die ökologische Zukunftsfähigkeit“ wird seit
Februar 2020 in der Verwaltung der Stadt Fürth bei der Erstellung von
Gremienvorlagen eingesetzt. In der Bewertungsmatrix sind fünf Handlungsumfelder
und dazugehörige Leitfragen aufgeführt, die eine Bewertung des Einflusses des
Vorhabens in fördernd/ kein Effekt/
hemmend zulassen. Zudem werden Kurzbegründungen/
Anmerkungen/ Alternativen/ Konflikte zu den Leitfragen abgefragt.
Das
Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth (IKSK) beschreibt in Maßnahme
4.11 den „Ausbau Bewertungsmatrix Ökologische Zukunftsfähigkeit“, der nun
sukzessive umgesetzt werden soll. Langfristig soll die Möglichkeit
bestehen, die Matrix mit Nachhaltigkeitsaspekten
auszubauen. Dies muss bei der derzeitigen Weiterentwicklung mitgedacht werden.
Die
Bewertungsmatrix soll sowohl die Verwaltung als auch die politischen
Entscheider*innen unterstützen. Ziel der Matrix ist demnach:
·
Orientierung: Sie dient den Fachämtern als
„Checkliste“ bereits während der
Bearbeitung von Vorhaben und begleitet bestenfalls die tägliche Arbeit.
·
Arbeitserleichterung: Da frühzeitig Umwelteinflüsse und eine
Klimarelevanz geprüft werden, können ggf. aufwändige Umplanungen in der
Verwaltung reduziert werden.
·
Sensibilisierung: Durch die Abfrage werden Auswirkungen frühzeitig bekannt und
Steuerungsmöglichkeiten / Alternativabschätzungen können rechtzeitig greifen.
·
Transparenz: Die Politik erhält eine erweiterte
Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung von Beschlussvorlagen.
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick zu:
·
Evaluation der bisherigen Anwendung der
Bewertungsmatrix
·
Den
Ausbau der Bewertungsmatrix inkl.
o
eines
voraussichtlichen Zeitplans
o
der Inhalte und Aufbau
Evaluation
Der Einsatz
der Bewertungsmatrix im Zeitraum März 2020 bis Ende 2021 wurde im Zuge des
Ausbaus ausgewertet und die Ergebnisse im Folgenden zusammengefasst
dargestellt. In die Auswertung flossen nur Beschlussvorlagen ein, bei denen
auch eine Bewertung potenziell sinnvoll erschien (z. B. nicht eingeflossen sind
Besetzungen von Ausschüssen, Vorstellung von (Sachstands-) Berichten, o.ä.).
Dabei wurden
folgende sechs Gremien näher betrachtet: Stadtrat, Bau- und Werkausschuss,
Umweltausschuss, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Kirchweihen, Wirtschafts- und
Grundstücksausschuss.
In den Abbildungen 1 bis 4 werden zusammengefasst dargestellt:
·
…
ob die Bewertungsmatrix generell (1) vollständig/ teilweise
ausgefüllt wurde, ob sie (2) nicht ausgefüllt wurde bzw. (3) der
Beschlussvorlage nicht beigefügt wurde (s. Abbildungen 1 und 2).
·
…
ob Begründungen oder Anmerkungen in der beigefügten Bewertungsmatrix (1) vollständig/
teilweise oder (2) nicht ausgefüllt wurden (s. Abbildung 3).
Abbildungen 1 und 2 sind sowohl nach dem entsprechenden Gremium geordnet (Bau- und Werkausschuss, Stadtrat, Umweltausschuss, Verkehrsausschuss, Wirtschafts- und Grundstückausschuss, Ausschuss für Kirchweihen) als auch dem Status der Bewertungsmatrix/ Begründung (ausgefüllt, nicht ausgefüllt, nicht beigefügt).
Abbildung 1
In Abbildung 1 wird ersichtlich, dass insgesamt im Stadtrat sowie Bau- und Werkausschuss in Summe die meisten Vorlagen eingereicht wurden (gelbe Balken). Im Umweltausschuss fallen zwar weniger Vorlagen an, ihnen werden jedoch im Vergleich mit den anderen untersuchten Ausschüssen fast zur Hälfte (48 %) auch ausgefüllte Bewertungsmatrizen beigefügt (blaue Balken). Beim Bau- und Werkausschuss beläuft sich dies auf 37 %, im Stadtrat auf 23% sowie im Verkehrs- und Wirtschafts- und Grundstücksausschuss auf 12 bzw. 15 %.
Abbildung 2
Abbildung 2 zeigt, dass den Beschlussvorlagen mehrheitlich keine Bewertungsmatrix beigefügt werden. Ausnahmen sind hier der Umweltausschuss und der Bau- und Werkausschuss, bei denen zu 50% bzw. 59 % keine Matrizen beigefügt werden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass es bei allen untersuchten Gremien noch weiteres Potenzial zur Anwendung der Bewertungsmatrix bei der Vorlagenerstellung vorhanden ist.
Neben der Auswertung der Nutzung der Matrix wurde ebenfalls analysiert, ob eine Begründung beim Ausfüllen der Felder fördernd/ kein Effekt/ hemmend aufgeführt wurde. Eine Begründung ist für die Einordnung und Nachvollziehbarkeit der Bewertung essentiell. In Abbildung 3 wird ersichtlich, dass die Angabe von Kurzbegründungen/ Anmerkungen/ Alternativen/ Konflikten bereits sehr etabliert ist und zum überwiegenden Teil auch angewendet wird.
Abbildung 3
Durch die Evaluation kann abschließend festgestellt werden, dass über alle ausgewerteten Gremien hinweg noch Potenzial zur konsequenten Anwendung der Bewertungsmatrix besteht. Insbesondere die Begründungen geben Auskunft über die Auswirkungen auf Klima und Ökologie. Diese wurden zu einem großen Teil in den beigefügten Matrizen ausgefüllt.
Ausbau der
Bewertungsmatrix
Durch einen Ausbau der Bewertungsmatrix sollen sowohl die Nutzerfreundlichkeit (Usability) für die Bearbeitenden erhöht, als auch inhaltliche Anpassungen erfolgen. Ziel ist, dass die Matrix letztendlich bei allen zu erstellenden Vorlagen für die Politik konsequent genutzt wird. Dabei soll sie ebenfalls leicht handhabbar sein, einen geringstmöglichen Zeitaufwand für die Bearbeitenden verursachen und bereits bestehende Strukturen bestmöglich nutzen. Durch die inhaltlichen Anpassungen kann die Matrix außerdem auch für ein Controlling der Klimaschutztätigkeiten genutzt werden.
Die Ausarbeitung der Bewertungsmatrix erfolgt(e) in Anlehnung an bereits bestehende Klimarelevanzprüfungen anderer Kommunen sowie mit Vorlagen vom Klimabündnis. Das vorgeschlagene System wird anknüpfend an bzw. aufbauend auf bereits bestehende und praxiserprobte Klimarelevanzprüfungen entwickelt.
Folgende Komponenten werden beim Ausbau der Matrix erstellt bzw. überarbeitet:
·
Leitfaden / Anwendungsinformation: Darin wird den Bearbeitenden das
Vorgehen beim Ausfüllen der Matrix erklärt. Der bestehende Leitfaden dient
dabei als Grundlage und wird an das aktuelle Vorgehen angepasst. In dem
Leitfaden sollen auch Ausnahmen genannt werden, bei denen das Ausfüllen der
Bewertungsmatrix nicht unbedingt notwendig ist.
Ausnahmen können hier z. B. sein:
Folgebeschlüsse bei mehrstufigen Beschlüssen, Berichte,
Dringlichkeitsentscheidungen, Gremienbesetzungen bei Beteiligungen. Zudem soll
auf bereits bestehende Planungen und Konzepte hingewiesen werden (z. B.
Integriertes Klimaschutzkonzept, Energienutzungsplan, Klimaschutzziele,
EMN-Klimapakt etc.).
·
Tool: Künftig soll die Matrix zur einfacheren Anwendung digital
ausfüllbar sein. Dieses Tool kann „inhouse“ durch das Formularmanagement der
Stadt Fürth erstellt werden. Geprüft werden muss, in wie fern eine direkte
Einbindung in Session erfolgen kann. Die Basisinformationen in Session sollten
auch entsprechend angepasst werden.
·
Entwicklung: Um das Tool bestmöglich an die
Bedürfnisse des Arbeitsalltags anzupassen, wird es in enger Absprache mit einer
Gruppe aus Bearbeiter*innen entwickelt. Der erste Entwurf wird durch das OA
erstellt.
·
Verantwortlichkeiten/Bearbeitung: Dezentrale Bearbeitung von Vorlagen-Ersteller*in,
wie auch bisher. Beratend steht eine Ansprechperson aus dem Klimaschutz-Team im
OA zur Seite. Bei Ausarbeitung von
Alternativen (also bei hoher negativer Klimarelevanz) ist eine Einbindung des
Klimaschutz-Teams möglich.
·
Information & Schulung: Die internen Stellen sollen zu den
Neuerungen laufend informiert werden. Dies erfolgt zum einen über das Intranet
sowie über entsprechende Gremien (Referentenrunde, Lenkungskreis Klimaschutz).
Wie auch bei der letzten Einführung werden den Mitarbeitenden Schulungen
angeboten.
· Testphase und Evaluation: Nach der Entwicklungsphase geht das Tool in eine Testphase über. Diese wird spätestens nach sechs Monaten evaluiert.
Voraussichtlicher Zeitplan
Inhalte &
Aufbau der Bewertungsmatrix
·
Schritt 1: Basisprüfung,
ob sich ein Vorhaben (positiv oder negativ) auf Klima und Umwelt auswirkt
o wichtig:
auch positiv muss kommuniziert werden, trägt zum einen zum Controlling des IKSK
bei, zum anderen müssen auch Erfolge wahrgenommen und kommuniziert werden
·
Schritt 2: Auswahl
des betroffenen Bereichs/der betroffenen Bereiche
o z.
B. Bauvorhaben, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, Stadtnatur,
Stadtentwicklung, allgemeine Verwaltung, Vergabe/Anschaffung, Wirtschaft und
Konsum, Gesundheit, …
·
Schritt 3: Detailprüfung
anhand eines themenspezifischen Fragenkatalogs (falls sich Vorhaben auswirkt)
o z.
B. Verbrauch von Strom, Wärme, Fossilen Ressourcen, Holz, Wasser, Fläche
o z.
B. Beitrag zu Kreislaufwirtschaft, Energiewende, Suffizienz,
Bewusstseinsbildung, Biodiversität, Klimaanpassung
·
Schritt 4: Prüfung des Umfangs der Auswirkungen des Vorhabens
o
z. B. nach Anzahl Betroffener Personen,
Größe der versiegelten Fläche, Länge der Auswirkungen, Materialeinsatz, etc.
·
Ggf. Schritt 5: Angabe von Alternativen und Begründungen bei hoher Klimarelevanz
o z.
B. Gibt es Optimierungspotenziale, z. B. klimafreundliche Alternativen? Ist
eine Kompensation möglich?
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||