Betreff
Neubildung des Amtes für Kindertagesbetreuung und Ganztagesschule
Vorlage
OrgA/0226/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Aus den Bereichen „Offene Ganztagesschule“ des Schulverwaltungsamtes und „Kindertagesstätten“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wird zum 01.09.2022 das neue „Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagesschule“ mit der im Sachverhalt dargestellten Struktur gebildet.


Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 19.04.2021 die Zusammenlegung der Bereiche „Offene Ganztagesschule“ und „Kindertagesstätten“ empfohlen.

 

In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Aufgabe initiierte das Referat I in Zusammenarbeit mit dem Amt für Organisation und Digitalisierung, verbunden mit der Beauftragung einer externen Organisationsberatung, einen Organisationsentwicklungsprozess zur Bildung eines neuen „Amtes für Kindertagesbetreuung und Ganztagesschule“.


In diesem (neuen) Amt sollen die bisherigen Aufgabenbereiche aus der Abteilung Kindertageseinrichtungen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Jugendamt) sowie dem Sachgebiet Ganztagsbetreuung aus dem Schulverwaltungsamt zusammengeführt werden. Die Anforderungen an die künftige Struktur und die Aufgabenstellung des neuen „Amtes für Kindertagesbetreuung und Ganztagesschule“ wurden in mehreren Workshops unter Einbeziehung der Personalvertretung zusammengetragen, diskutiert und optimiert. Grundlage hierfür waren folgende Feststellungen:

 

·      Die Stadt Fürth trägt die Gesamtverantwortung für die Ganztagsbetreuung. Dies gilt sowohl im Elementar-, als auch im Schulbereich und umfasst insbesondere die Planungsverantwortung. Weitere wichtige Aufgaben stellen die Steuerung und Fachberatung sowie insbesondere auch Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung dar.

·      Das Vorhalten eigener Angebote in der Ganztagsbetreuung (sowohl als Kooperationspartner hinsichtlich der OGS als auch in der Rolle als Träger im Rahmen der Jugendhilfe) ist zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards hinsichtlich Bildung, Erziehung und Betreuung sowohl im schulischen Bereich als auch im Elementarbereich unerlässlich.

·      Perspektivisch ist der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler (ab 2026) frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen.

Das nachstehende Schaubild zeigt die geplante Struktur als Grundlage für die Aufbauorganisation des neuen Amtes:

 

 

Die künftige Struktur des Amtes für Kindertagesbetreuung und Ganztagesschule bildet den Rahmen für eine zielführende und nachhaltige Aufgabenerledigung in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Ganztagesbetreuung. Dies gilt für die Aufgaben als Trägerin der Jugendhilfe im gleiche Maße wie als Trägerin eigener Einrichtungen, oder Kooperationspartnerin im Bereich der GTS.  Zum einen obliegt der Stadt Fürth als Trägerin der Jugendhilfe unabhängig von der Trägerschaft der konkreten Einrichtung die Gesamtverantwortung für den Gesamtprozess der Ganztagesbetreuung. Dies umfasst auch Aufgaben im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht im Hinblick auf die Leistungserbringung der freien Träger 
Zum anderen ist die Stadt Fürth selbst Trägerin von Einrichtungen (Elementarbereich) bzw. Kooperationspartnerin (OTS). Die Struktur des neuen Amtes verdeutlicht die verschiedenen Rollen und sorgt für entsprechende Klarheit bei der zukünftigen Aufgabenerledigung.

Der Organisationsentwicklungsprozess ist wesentlich vom gemeinsamen Ziel geprägt, auch künftig die bestmögliche Betreuungsqualität zu erbringen. Dies wird weiterhin durch eigene städtische Angebote und entsprechendem Personal sichergestellt.

Gleichwohl zielt die zukünftige Struktur des neuen Amtes explizit auf die Nutzung gewinnbringender Synergieeffekte insbesondere in den (zukünftigen) Abteilungen Verwaltungsmanagement, sowie Planung, Steuerung und Beratung ab. Hier werden (Querschnitts-)Aufgaben gebündelt, die sowohl für die Betreuung im Schulbereich, als auch im Elementarbereich anfallen. Die gemeinsame Verantwortung für die Bereiche Bildung und Betreuung in der Schule und im Elementarbereich bezieht sich hierbei auf die wichtigen Querschnittsfunktionen:

Personalwirtschaft einschließlich Aus- und Fortbildung,

Finanzmanagement,

Beschaffungsmanagement,

Qualitätsmanagement,

Gebäudemanagement bis hin zu der Betreuung der IT-Fachverfahren.

So können zukünftig nicht nur der Personaleinsatz (Vertretungen), sondern darüber hinaus auch beispielsweise Bewerbungsverfahren bis hin zu Maßnahmen der Personalentwicklung effizienter gestaltet und gesteuert werden. 

Des Weiteren gewährleistet die zukünftige Struktur, Planung und Organisation, sowie Prozesse und Qualitätsentwicklung voranzutreiben. (z. B. Optimierung Anmeldeverfahren)

Die Zusammenlegung mit Start des neuen Amtes zum 01.09.2022 orientiert sich an dem dann beginnenden neuen Schul- und Kita-Jahr. Ein unterjähriger Start des Amtes böte die Gefahr, dass Prozesse sich schwerer zusammenführen ließen.

 

Im Rahmen der Organisationsentwicklung stehen als nächste Schritte Personalbemessung und Stellenbewertung an.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: