Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2023
Vorlage
PA/0898/2022
Art
Beschlussvorlage - AB

Zum 01.09.2023 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 15 (abgerundet) Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.

Zum 01.10.2023 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 8 (abgerundet) Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

 

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch, Nichtbestehen von Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, falls mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorliegen, Zusagen im Vorgriff zu erteilen (unter Abzug im Folgejahr). Sollten wiederum, trotz intensiver Bemühungen, nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, erfolgt Ermächtigung, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf anderweitig zu decken.

 


Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2026 voraus, die sich auf prognostizierte Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt (siehe Anlage). Auch der Aspekt „Stadtwachstum“ wird bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Besetzung der Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit Tarifbeschäftigten (Verwaltungsfachangestelltenauszubildende) oder mit Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene (Anwärterinnen/Anwärter). Die Aufschlüsselung wird in enger Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen vorgenommen. Angestrebt wird eine Aufteilung 7 (VFA) zu 8 (QE2).

 

Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) bewerben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr höchstens zwei Beamtinnen oder Beamte zugelassen werden, da andernfalls der mittlere Funktionsbereich stark ausgedünnt werden würde. (In der Regel ist die Nachfrage nach der Ausbildungsqualifizierung auch nicht größer.)

Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand werden 2023 voraussichtlich 2 Zuweisungen für die 2. QE erwartet.

 

Aktuell befinden sich 58 Verwaltungsnachwuchskräfte in Ausbildung, davon 18 im Abschlussjahr. Im Herbst 2022 ist die Einstellung von 21 Nachwuchskräften vorgesehen. Mit den für 2023 berechneten weiteren 23 Personen sind die Ausbildungskapazitäten in den Ämtern und Dienststellen, wie bereits im POAu vom 19.07.2019 dargestellt, weiterhin mehr als ausgereizt. Es kam nun bereits vereinzelt zu Reklamationen seitens der zuständigen Stelle (Bayer. Verwaltungsschule), dass Ausbildungspläne nicht den geforderten Ausbildungsinhalten entsprachen.

 

Die Dienststellen beklagen zwar fehlendes ausgebildetes Personal, stellen jedoch nur begrenzt die erforderlichen Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Gründe sind vielschichtig (Kein Platz, kein Personal, mehr Personal als PC-Arbeitsplätze, …).

Es zeichnet sich ab, dass, auch angesichts zunehmender Fluktuation, ergänzend zur eigenen Ausbildung, die Einstellung von „Externen“ dauerhaft eine Säule der städtischen Personalpolitik darstellen muss.

 

Eine starke Arbeitgebermarke „Stadt Fürth“ und ein professionelles Marketing gewinnen hierbei für den Ausbildungs- und Stellenmarkt in der Metropolregion weiter an Bedeutung.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.430.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bedarfsberechnung