Betreff
Vorlage zum Antrag vom 16.03.22 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Nutzung des ehemaligen Sparkassengebäudes an der Schwabacher Straße für die Offene Ganztagsschule
Vorlage
SVA/0307/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

In der Schwabacher Straße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt zwischen Karolinenstraße und Höhe Hans-Lohnert-Sportplatz für den Zeitraum Montag – Freitag, 7-17 h, auf 30 km/h reduziert.

 


Ab dem kommenden Schuljahr soll das ehemalige Sparkassengebäude im Anwesen Schwabacher Straße 142 als Standort für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und Mittelschule Schwabacher Straße (86/88) genutzt werden.

Zum Schutz der Kinder regte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung eines Streckenverbots Tempo 30 (Mo.-Fr. 7-17h) zwischen dem Stammschulhaus und dem neuen Standort an.

In der Sitzung vom 18.03.2022 beschloss der Verkehrsausschuss hierzu, dass zunächst im Rahmen einer Anhörung die Stellungnahmen der zu beteiligenden Organisationen und Dienststellen eingeholt und in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses erneut berichtet werden solle.

 

Grundsätzliches

§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ermöglicht es den Verkehrsbehörden, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Schulen auf 30 km/h zu beschränken.

Die VwVStVO zu § 41 StVO sieht zum Vz. 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) unter Rdnr. 13 grundsätzlich vor, dass die streckenbezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen ist.

 

 

 

Status quo

Von der Möglichkeit der Einrichtung solcher Streckenverbote wurde in der Schwabacher Straße bereits im Umfeld der Mittelschule Kiderlinstraße und des Stammschulhauses der Grund- und Mittelschule Schwabacher Straße Gebrauch gemacht. Die auf 30 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit gilt dort jeweils Mo.-Fr., 7-17h.

Im beiliegenden Plan sind die jeweiligen 300m-Bereiche (rote Kreise) sowie die angeordneten Streckenverbote (grüne Flächen) eingezeichnet.

Für die GS/MS Schwabacher Straße: Bereich zwischen Karolinenstraße und Fichtenstraße

Für die MS Kiderlinschule: Bereich zwischen Flößaustraße und Hans-Lohnert-Sportplatz

 

Umsetzungsmöglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung am neuen Schulstandort Schwabacher Str. 142

Auch der neue Schulstandort erfüllt die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO zur Einrichtung eines geschwindigkeitsreduzierten Bereichs in der Schwabacher Straße. Der 300 m-Bereich ist in der Anlage in gelb, die potentielle Strecke in violett eingezeichnet, etwa zwischen dem Anwesen Schwabacher Straße 117 und Daniel-Ley-Straße.

 

Variante 1

Grundsätzlich wäre es möglich, auch hier für den unmittelbaren Nahbereich der Schule auf einer Länge von ca. 300 m eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen.

Dadurch entstünden im Verlauf der Schwabacher Straße zwischen Karolinenstraße und Hans-Lohnert-Sportplatz drei 300 m lange Streckenabschnitte mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, sowie dazwischen jeweils Strecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Länge von je ca. 200 m.

Die Anordnung solcher inselartigen Geschwindigkeitsbeschränkungen hätte Brüche innerhalb der Strecke zur Folge und würde den Verkehrsfluss sicherlich beeinträchtigen (zusätzliche Beschleunigungs- und Bremsmanöver, Abgas- und Lärmbelastungen). Darüber hinaus wäre es für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im fließenden Verkehr nur schwer möglich zu erfassen, in welchen Bereichen nun Tempo 30 bzw. Tempo 50 gilt.

 

Variante 2

Rdnr. 14 der VwVStVO zu § 41 StVO zum Vz. 274 zulässige Höchstgeschwindigkeit regelt Folgendes:

„Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.“

Da zwischen den künftig theoretisch drei geschwindigkeitsreduzierten Bereichen vor den Schulstandorten jeweils kurze Streckenabschnitte von je ca. 200 m Länge liegen würden, kann von der o. g. Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

Folglich könnte auf der gesamten Strecke der Schwabacher Straße zwischen Karolinenstraße und Hans-Lohnert-Sportplatz eine durchgängige, einheitliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h – Mo.-Fr., 7-17h – eingerichtet werden (blaue Fläche im beil. Plan).

Dies wäre nicht nur dem Schutz der Kinder, sondern auch der Verkehrssicherheit im Allgemeinen sowie der Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung förderlich.

 

Fazit

Sämtlich beteiligte Dienststellen und Organisationen (SchvA, SpA, TfA, infra fürth verkehr gmbh, Polizeiinspektion Fürth) befürworten in ihren Stellungnahmen aus den o. g. Gründen die Umsetzung der Variante 2.

Auch aus verkehrsbehördlicher Sicht ist Variante 2 klar der Vorzug einzuräumen


 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: