Der Bau- und Werksausschuss stimmt der Stellplatzablöse zu.
Die Sparkasse Würzburger Str. 542 wurde 1973 mit insgesamt 7
notwendigen Stellplätzen genehmigt (s. Auflage Nr. 33), die damals auf dem
großen Grundstück Fl. Nr. 717 nachgewiesen wurden.
Die spätere Umnutzung dieser Sparkassenfiliale zu einem Tageskaffee mit Freischankfläche in 2002, sah ebenso einen notwendigen Stellplatzbedarf von 7 Stellplätzen vor (s. Auflage A466 und 467 der Genehmigung vom 29.03.2016 für Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses AZ 2013/0332/602/VG/N MA).
Zu diesem Zeitpunkt war das ursprüngliche Baugrundstück
bereits in mehrere separate Flurstücke mit mehreren laufenden Nummern geteilt.
Der vorgelegte Kaufvertrag sah aber leider keine Sicherung zu Gunsten der Stadt
Fürth für die Stellplätze vor.
Vielmehr wurde in 2016 der Neubau eines Kaffee-Gebäudes in der Würzburger-Str. 543 (Fl. 574) mit 12 notwendigen Stellplätzen genehmigt, wovon 5 Stellplätze mit der Dienstbarkeit
F 3542-15 vom 20.11.2015 auf Flur Nr. 714/18 gesichert und im Grundbuch Burgfarrnbach Blatt 1590 unter Nr. 2 auch zu Gunsten der Stadt Fürth auf dem Fl.717/8 eingetragen wurden. Somit erfolgte dadurch versehentlich eine Doppelbelegung von 5 notwendigen Stellplätzen.
Nachdem das ehemalige Sparkassengebäude gekauft werden soll, ist vorher wieder ein ordentlicher Stellplatznachweis herzustellen. Hierfür ist es gewünscht, die 5 notwendigen Stellplätze abzulösen. Ein entsprechender Antrag des bisherigen Eigentümers liegt der Bauaufsicht bislang nicht vor.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Luftbild