Der Bau- und Werkausschuss erteilt gemäß Ziffer 2.5. der
Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die
Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage des
Kinderspielplatzes Talblick mit einem Gesamtkostenansatz von 170.000 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt, die baurechtliche Genehmigung
zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittelverstärkung in Höhe
von 50 T€ bei der Kämmerei zu beantragen.
Planungsanlass
Aus dem Wohnbereich um die Espanstraße kamen in den
letzten Jahren immer wieder Anfragen nach einem öffentlichen Kinderspielplatz.
Tatsächlich wird der Bereich als Defizitgebiet 13 „Espan“ im Grünflächenamt
geführt, da dort kein öffentlicher Kinderspielplatz in zumutbarer fußläufiger
Entfernung (400 m Fußweg bzw. Einzugsbereich mit 300 m Radius) vorhanden ist.
Am Zugang zur Pegnitzaue zwischen den Wohngebäuden
Espanstraße 8 und 18 ist ein öffentliches Grundstück vorhanden, welches
teilweise durch ober- und unterirdische Bauwerke der StEF belegt ist, aber mit
rund 800 m² noch ausreichend Platz für einen kleinen öffentlichen
Kinderspielplatz bietet.
Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, so dass
sich im Vorfeld der Naturschutzbeirat mit der grundsätzlichen
Genehmigungsfähigkeit befasst hat. In der Sitzung des Naturschutzbeirates am
23.02.2021 wurde die grundsätzliche Zustimmung erteilt. In Folge hat das
Baureferat/Grünflächenamt mit Schreiben vom 14.04.2022 die entsprechende Befreiung
von den Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung beantragt.
Bestand
Die annähernd dreieckige Fläche wurde bisher als
extensive Grünfläche genutzt und erstreckt sich über Teilflächen verschiedener
Flurnummern der Gemarkung Fürth. Die Fläche ist an allen Seiten umgeben von Fuß
und Radwegen.
Im nördlichen Teil befindet sich ein unterirdisches
Schmutzwasser- bzw. Sammelbecken der Stadtentwässerung mit diversen Schächten
und unterirdischen Kanälen. Gemäß Forderung der Stadtentwässerung wird ein
Abstand von 3,50 m eingehalten.
Auf der Fläche ist gemäß Baumschutzverordnung
geschützter Baumbestand vorhanden, der ausnahmslos erhalten und in die
Neugestaltung integriert wird. Eine stark geschädigte Birke (Stammumfang <
80 cm) wird gefällt, ein 2019 neu-gepflanzter Ahorn wird versetzt.
Die gesamte Fläche ist von Norden nach Süden stark
geneigt, so dass bei der Neugestaltung der Fläche zwei Spielebenen entstehen.
Entwurfsbeschreibung
Der Spielplatz hat eine Größe von lediglich ca. 800 m²
und kann daher nur die wohnort-nahe Versorgung sicherstellen. Grundsätzlich
soll die Fläche aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet naturnah und mit
einem geringen Versiegelungsgrad gestaltet werden.
Im nördlichen Bereich entsteht eine große
Fallschutzfläche mit einem Kombinationsspielgerät, daran unmittelbar
anschließend ein kleinerer Sandspielbereich. Die weiteren Spielgeräte wie
Schaukel oder Balancierseil werden in die vorhandene Rasenfläche an den Stellen
eingebaut, an denen der Baumbestand dies zulässt.
Die weitere Ausstattung mit Bänken, Tischen,
Abfallbehältern und Beschilderung entspricht dem üblichen Standard.
Der neue Spielplatz bekommt zwei Zugänge zu den
umgebenden Fuß- und Radwegen, wobei der Hauptzugang von der Ostseite aus
erfolgt. Aufgrund der Lage an stark befahrenen Radwegen muss der gesamte
Spielbereich eingefriedet werden.
Die gesamte Anlage ist barrierefrei, der vorhandene
Höhenunterschied der verschiedenen Spielebenen wird mit einer Rampe überbrückt.
Der ursprüngliche planerische Ansatz zur Ausbildung der befestigten Flächen in
wassergebundener Decke wurde aufgrund der notwendigen Barrierefreiheit in
Betonpflaster geändert, auch wenn dies einen höheren Versiegelungsgrad
bedeutet.
Abstimmung
und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 15.02.2022
instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen
Einwände erhoben, die Wünsche und Anregungen wurden in die Fortschreibung der
Planung eingearbeitet.
·
Die Bauaufsicht weist auf die Notwendigkeit der baurechtlichen
Genehmigung hin.
·
Das Ordnungsamt weist auf die Bodenbelastung durch Auffüllung und die Notwendigkeit
einer fachgutachterlichen Begleitung der Erdarbeiten sowie die Notwendigkeit
einer Befreiung von den Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung
hin.
·
Die Hinweise und Anregungen des Behindertenrates bzw. der
Behindertenbeauftragen zur Barrierefreiheit wurden in die Überarbeitung des
Entwurfs aufgenommen.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 170.000 EUR, dabei entfallen 145 T€ auf die Bau- und 25 T€
auf die Baunebenkosten.
Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 12 T€ werden
vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere
Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.
Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter
liegen mit ca. 212 € (brutto einschl. Baunebenkosten) im derzeit üblichen
Rahmen (Generalsanierung Ksp Zedernstraße 233 €/m², Neuanlage Ksp
Hartmut-Träger-Straße 183 €/m²).
Im Vermögenshaushalt 2022 stehen für die Maßnahme auf
der Haushaltsstelle 4605.9511.0000 insgesamt 120 T€ zur Verfügung. Der
Differenzbetrag in Höhe von 50 T€ muss überplanmäßig zur Verfügung gestellt
werden.
Die jährlichen Folgekosten wurden nicht separat
berechnet und liegen auf der Basis der einschlägigen Kennzahlen bei 2.500 € bis
4.000 €/Jahr. Aufgrund der Geringfügigkeit kann der zusätzliche Aufwand für
Pflege und Unterhalt (noch) im Amtsbudget des Grünflächenamts dargestellt
werden. Es sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die
Haushaltsstelle für Unterhalt von Spielplätzen seit Jahren unverändert ist,
obwohl in den letzten zehn Jahren ein durchaus beachtlicher Flächenzuwachs
erfolgte. Eine Anpassung des Budgets wird daher den nächsten Haushaltsjahren
erforderlich sein.
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme nach Vorlage der
ordnungs-, bau- und haushaltsrechtlichen Genehmigungen noch in 2022
auszuschreiben und zu vergeben und im Frühjahr 2023 umzusetzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
170.000 € |
|
nein |
X |
ja |
siehe BV € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9511.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Antrag
auf überplanmäßige Mittel in Höhe von 50 T€ erforderlich |
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Luftbild
Bestandsplan
Entwurf