Betreff
Neuanlage Kinderspielplatz Talblick - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0144/2022
Aktenzeichen
2129-419
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage des Kinderspielplatzes Talblick mit einem Gesamtkostenansatz von 170.000 EUR.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die baurechtliche Genehmigung zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittelverstärkung in Höhe von 50 T€ bei der Kämmerei zu beantragen.

 


Planungsanlass

 

Aus dem Wohnbereich um die Espanstraße kamen in den letzten Jahren immer wieder Anfragen nach einem öffentlichen Kinderspielplatz. Tatsächlich wird der Bereich als Defizitgebiet 13 „Espan“ im Grünflächenamt geführt, da dort kein öffentlicher Kinderspielplatz in zumutbarer fußläufiger Entfernung (400 m Fußweg bzw. Einzugsbereich mit 300 m Radius) vorhanden ist.

 

Am Zugang zur Pegnitzaue zwischen den Wohngebäuden Espanstraße 8 und 18 ist ein öffentliches Grundstück vorhanden, welches teilweise durch ober- und unterirdische Bauwerke der StEF belegt ist, aber mit rund 800 m² noch ausreichend Platz für einen kleinen öffentlichen Kinderspielplatz bietet.

 

Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, so dass sich im Vorfeld der Naturschutzbeirat mit der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit befasst hat. In der Sitzung des Naturschutzbeirates am 23.02.2021 wurde die grundsätzliche Zustimmung erteilt. In Folge hat das Baureferat/Grünflächenamt mit Schreiben vom 14.04.2022 die entsprechende Befreiung von den Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung beantragt.

 

Bestand

 

Die annähernd dreieckige Fläche wurde bisher als extensive Grünfläche genutzt und erstreckt sich über Teilflächen verschiedener Flurnummern der Gemarkung Fürth. Die Fläche ist an allen Seiten umgeben von Fuß und Radwegen.

 

Im nördlichen Teil befindet sich ein unterirdisches Schmutzwasser- bzw. Sammelbecken der Stadtentwässerung mit diversen Schächten und unterirdischen Kanälen. Gemäß Forderung der Stadtentwässerung wird ein Abstand von 3,50 m eingehalten.

 

Auf der Fläche ist gemäß Baumschutzverordnung geschützter Baumbestand vorhanden, der ausnahmslos erhalten und in die Neugestaltung integriert wird. Eine stark geschädigte Birke (Stammumfang < 80 cm) wird gefällt, ein 2019 neu-gepflanzter Ahorn wird versetzt.

 

Die gesamte Fläche ist von Norden nach Süden stark geneigt, so dass bei der Neugestaltung der Fläche zwei Spielebenen entstehen.

 

Entwurfsbeschreibung

 

Der Spielplatz hat eine Größe von lediglich ca. 800 m² und kann daher nur die wohnort-nahe Versorgung sicherstellen. Grundsätzlich soll die Fläche aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet naturnah und mit einem geringen Versiegelungsgrad gestaltet werden.

 

Im nördlichen Bereich entsteht eine große Fallschutzfläche mit einem Kombinationsspielgerät, daran unmittelbar anschließend ein kleinerer Sandspielbereich. Die weiteren Spielgeräte wie Schaukel oder Balancierseil werden in die vorhandene Rasenfläche an den Stellen eingebaut, an denen der Baumbestand dies zulässt.

 

Die weitere Ausstattung mit Bänken, Tischen, Abfallbehältern und Beschilderung entspricht dem üblichen Standard.

 

Der neue Spielplatz bekommt zwei Zugänge zu den umgebenden Fuß- und Radwegen, wobei der Hauptzugang von der Ostseite aus erfolgt. Aufgrund der Lage an stark befahrenen Radwegen muss der gesamte Spielbereich eingefriedet werden.

 

Die gesamte Anlage ist barrierefrei, der vorhandene Höhenunterschied der verschiedenen Spielebenen wird mit einer Rampe überbrückt. Der ursprüngliche planerische Ansatz zur Ausbildung der befestigten Flächen in wassergebundener Decke wurde aufgrund der notwendigen Barrierefreiheit in Betonpflaster geändert, auch wenn dies einen höheren Versiegelungsgrad bedeutet.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 15.02.2022 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben, die Wünsche und Anregungen wurden in die Fortschreibung der Planung eingearbeitet.

 

·           Die Bauaufsicht weist auf die Notwendigkeit der baurechtlichen Genehmigung hin.

·           Das Ordnungsamt weist auf die Bodenbelastung durch Auffüllung und die Notwendigkeit einer fachgutachterlichen Begleitung der Erdarbeiten sowie die Notwendigkeit einer Befreiung von den Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung hin.

·           Die Hinweise und Anregungen des Behindertenrates bzw. der Behindertenbeauftragen zur Barrierefreiheit wurden in die Überarbeitung des Entwurfs aufgenommen.

 

Finanzierung und Realisierung

 

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 170.000 EUR, dabei entfallen 145 T€ auf die Bau- und 25 T€ auf die Baunebenkosten.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 12 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 212 € (brutto einschl. Baunebenkosten) im derzeit üblichen Rahmen (Generalsanierung Ksp Zedernstraße 233 €/m², Neuanlage Ksp Hartmut-Träger-Straße 183 €/m²).

 

Im Vermögenshaushalt 2022 stehen für die Maßnahme auf der Haushaltsstelle 4605.9511.0000 insgesamt 120 T€ zur Verfügung. Der Differenzbetrag in Höhe von 50 T€ muss überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden nicht separat berechnet und liegen auf der Basis der einschlägigen Kennzahlen bei 2.500 € bis 4.000 €/Jahr. Aufgrund der Geringfügigkeit kann der zusätzliche Aufwand für Pflege und Unterhalt (noch) im Amtsbudget des Grünflächenamts dargestellt werden. Es sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Haushaltsstelle für Unterhalt von Spielplätzen seit Jahren unverändert ist, obwohl in den letzten zehn Jahren ein durchaus beachtlicher Flächenzuwachs erfolgte. Eine Anpassung des Budgets wird daher den nächsten Haushaltsjahren erforderlich sein.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme nach Vorlage der ordnungs-, bau- und haushaltsrechtlichen Genehmigungen noch in 2022 auszuschreiben und zu vergeben und im Frühjahr 2023 umzusetzen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

170.000

 

nein

X

ja

siehe BV

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

X

ja

Hst. 4605.9511.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Antrag auf überplanmäßige Mittel in Höhe von 50 T€ erforderlich

 


Luftbild

Bestandsplan

Entwurf