Betreff
Anpassung der Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle Fürth ab 1.1.2023
Vorlage
Sth/0018/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle Fürth werden gemäß der beiliegenden Preisliste zum 01.01.2023 angepasst.


Sachverhalt

 

Erhöhung Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife Stadthalle

 

Die letzte Anhebung der Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle erfolgte zum 01.01.2020 mit einer vorgesehenen Gültigkeit bis 31.12.2022.

Bei der nun anstehenden Preiserhöhung werden die Benutzungsentgelte sowie die Pauschalangebote für Kultur- und Konzertveranstaltungen um durchschnittlich 8-10% erhöht. Ein Teil der Nebenkostentarife wurde angepasst (s. Anlage 1 Gegenüberstellung).

Die geänderten Leistungen und Preise sind in der Gegenüberstellung hervorgehoben (Farben: „grün“=neu; „rot“=fällt weg; schwarz fett=Erhöhung).

 

Bei der Preisgestaltung wurden eingetretene bzw. zu erwartende Kostensteigerungen sowie Vergleichszahlen anderer Veranstaltungshäuser der Region berücksichtigt.

Vorausgesetzt, es treten keine gravierenden Kostensteigerungen ein, sollen die neuen Preise wieder 3 Jahre Gültigkeit haben.

 

Die Auslastung der Stadthalle bewegt sich zuletzt im Jahr 2019 auf hohem Niveau. Durch die Corona Pandemie war die Auslastung in 2020 und 2021 zuletzt bei unter 30%. Bei gleichbleibendem Buchungsverhalten wie in 2019 werden durch die Anpassung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von über 50.000,00 € erwartet.

 

Erhöhung Parkgebühren Tiefgarage

 

Es besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Kurzpark- und Dauerstellplätzen.

Die letzte Anhebung der Parkgebühren erfolgte zum 01.01.2020.

Die Parkgebühren liegen deutlich unter den in Fürth üblichen Parkhaustarifen, weshalb eine moderate Anpassung der Parktarife als angemessen erscheint. Vor allem der Mo-Fr Tarif ist auf das Niveau der anderen Parkhäuser angepasst worden.

 

Die stündlichen Parktarife sowie Grundparkgebühren bleiben unverändert.

 

Auch nach der Erhöhung bleiben die Gebühren im Parkhaus Stadthalle unter den Parkgebühren anderer Fürther Parkhäuser.

Bei gleichbleibendem Parkverhalten werden durch die Anpassung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 20.000,00 € erwartet.

 

Es wird vorgeschlagen, die Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife sowie die Parkgebühren gemäß der beiliegenden Preisliste zum 01.01.2023 anzupassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Preisgegenüberstellung

2 Preisliste ab 01.01.2023