Betreff
Erlass der Verordnung der Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih
Vorlage
OA/0530/2022
Aktenzeichen
III/OA/Gw-Ko
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der diesem Beschluss im Entwurf beigefügten Verordnung.


Durch die Verordnung der Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih (Michaelis-Kirchweihverordnung) vom 02. August 2001 wurden wesentliche sicherheitsrechtliche Rahmenbedingungen zur Durchführung Michaelis-Kirchweih normiert.

 

Die Regelungen beinhalteten neben der Festsetzung der Veranstaltungs- und Betriebszeiten insbesondere Vorgaben zur Aufsicht, den Standplatzzuweisungen und zum Aufbau sowie verschiedene Ge- und Verbote. Die Verordnung ist im August 2021 ausgelaufen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Michaelis-Kirchweihverordnung sowie die Verordnung über das Alkoholmitbringverbot für das Gelände der Michaelis-Kirchweih und der Vorortkirchweihen grundsätzlich zu überarbeiten und, soweit möglich, zusammenzufassen. Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt zunächst eine neue Michaelis-Kirchweihverordnung mit dem bisherigen Regelungsumfang zu erlassen, um einen regelungslosen Zustand bei der diesjährigen Michaelis-Kirchweih zu vermeiden. Die beabsichtigte Neuregelung kann nach Durchführung des Verordnungsverfahrens zur Michaelis-Kirchweih 2023 in Kraft treten.

 

Hinsichtlich des Neuerlass der (inhaltsgleichen) Michaelis-Kirchweihverordnung wurden verschiedene Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die beteiligten Stellen äußerten sich wie folgt:

Seitens des Straßenverkehrsamtes, des Marktamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz sowie des BRK wurden keine Einwände geltend gemacht. Die Polizeiinspektion Fürth äußerte gewisse Bedenken wegen des Mitführens von alkoholischen Getränken auf dem Gelände der Michaelis-Kirchweih, welche in dem im Kirchweihgelände liegenden Supermarkt erworben werden können. Aus Sicht der Verwaltung kann diesen Bedenken bis zur Überarbeitung der beiden genannten Verordnungen im Vollzug Rechnung getragen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die diesem Beschluss im Entwurf beigefügte Michaelis-Kirchweihverordnung zu erlassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Michaelis-Kirchweihverordnung