Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth – Taxitarifverordnung vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 15.11.2021.
Die Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, beantragt mit Schreiben vom 27.04.2022 die Anpassung der Entgelte nach dem Taxitarif. Die Genossenschaft begründet den Antrag u.a. mit den z.T. drastisch gestiegenen Kosten, die eine Tarifanpassung als Folge unabdingbar machen. Hinsichtlich der Details wird auf die ausführliche Begründung im angefügten Antrag verwiesen.
Die Tariferhöhung ist für die Verwaltung nachvollziehbar. Im vorgeschalteten Anhörverfahren wurden keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Tarifanpassung bzw. die Änderungen an der Taxitarifordnung erhoben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag der Taxigenossenschaft Fürth vom 27.04.2022
Entwurf der Änderungsverordnung