Betreff
Ablöse von 2 Stellplätzen bei einem MFH-Neubau mit 12 Wohnungen und 14 Stellplätzen
Vorlage
BaF/0117/2022
Aktenzeichen
BaF 2022/5396/602/GF/05
Art
Beschlussvorlage - SB

A)    Der BWA stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung bei 12 WE für 2 PKW zu



Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 12 Wohneinheiten und hat dafür einen notwendigen Stellplatzbedarf von 14 Kfz. Für das Vorhaben ist eine Tiefgarage geplant, in der 12 PKW Stellplätze untergebracht werden, zwei Stellplätze wären abzulösen.

Generell sind - wie im vorliegenden Fall bei der Errichtung eines Neubaus- Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Stellplatzablösen wurde bislang eher im Rahmen von Nutzungsänderungen und Aufstockungen zugestimmt.

 

Der Bau von innerstädtischem Wohnraum wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings besteht bereits jetzt in der Umgebung hoher Parkdruck und eine sehr angespannte Parkplatzsituation.

 

Das Straßenverkehrsamt lehnt jede Ablöse ab, egal in welcher Höhe.

 

Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Bauaufsicht würden unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zur Wohnraumschaffung der Ablöse von 2 Stellplätzen zustimmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan
Grundrisse mit Freiflächengestaltungsplan vom 29.08.2022
Schreiben Entwurfsverfasser vom 29.08.2022
Stellplatznachweis mit Flächenberechnung (NUF 1) vom 29.08.2022
Kinderspielplatzflächenberechnung vom 29.08.2022