Betreff
Neuverpflichtung der Bundesnetzagentur zur Teilnahme am Infrastrukturatlas
Vorlage
AWS/0139/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss ermächtigt die Verwaltung den beiliegenden Vertrag mit der Bundesnetzagentur zur Neuverpflichtung über die Teilnahme am Infrastrukturatlas zu unterzeichnen.

 


Der Infrastrukturatlas (ISA) ist das zentrale Informations- und Planungswerkzeug für den Gigabit-/ Breitbandausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Der ISA enthält Lagedaten zu Infrastrukturen und Informationen zu deren Mitnutzungspotenzialen, welche die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten vereinfachen und beschleunigen. Die im ISA enthaltenden Daten werden nur berechtigten Nutzenden (z.B. Gebietskörperschaften, Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze, Planungsbüros etc.) für einen begrenzten Zeitraum und auf Antrag zur Verfügung gestellt.

 

Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01. Dezember 2021 haben sich die Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen für die Beteiligung am Infrastrukturatlas (ISA) geändert. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten sowie die Einsichtnahme- und Datenlieferungsbedingungen müssen von der Bundesnetzagentur geändert werden, weshalb neue Vertragsschlüsse mit den verpflichteten Kommunen erforderlich sind.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den Datenumfang (z.B. Meldung neuer Infrastrukturarten, zusätzlicher Sachattribute), die Art der Datenlieferung ausschließlich über ein Online-Formular, die Datendarstellung sowie Vorgaben zur Einsichtnahme und Datenweitergabe.

 

Aufgrund dessen kann der gemäß dem Beschluss AWS/0112/2021 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und der Stadt Fürth zur Teilnahme am Infrastrukturatlas nicht mehr als vertragliche Grundlage für die Datenlieferung dienen. Ein erneuter Vertragsabschluss ist erforderlich.

 

Seitens RA bestehen keine Einwände hinsichtlich des Vertragsabschlusses zur Neuverpflichtung.

 

Sollte der erneute Vertragsabschluss von der Stadt Fürth abgelehnt werden, kann die Bundesnetzagentur eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten mittels Verwaltungsaktes erwirken.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Ö - Mustervertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 79 Abs. 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)

 

NÖ - Schreiben der Bundesnetzagentur vom 22.08.2022