Betreff
Ausbau der Photovoltaikflächen auf städtischen Dächern
Vorlage
GWF/0458/2022
Aktenzeichen
GWF/T
Art
Beschlussvorlage - AL

Beschluss: Der Bau- und Werksausschuss nimmt von den Ausführungen der Gebäudewirtschaft Fürth Kenntnis.

Der Bau- und Werksausschuss beschließt, für die Jahre 2023 ff jährlich im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 400 T€ für den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.

 


Auf die bereits erfolgten Ausführungen in der Beschlussvorlage GWF/0443/2022 (Umweltausschuss am 05.05.2022) wird verwiesen.

 

 

1. Errichtung von PV-Anlagen an städtischen Gebäuden unabhängig von Baumaßnahmen

 

Auf noch nicht von PV-Flächen belegten, besonnten Dachflächen erfolgt schrittweise die Prüfung der Verschattung und sonstige zu berücksichtigende Dachaufbauten sowie die Prüfung des Aufwands der statischen, baukonstruktiven und haustechnischen Machbarkeit, ggf. die Klärung von Denkmalschutzauflagen. Für eine soweit geprüfte, geeignete Fläche ist ein spezifisches Energiekonzept mit der Entscheidung zur Eigenstromnutzung oder Einspeisung und Kompatibilität zur vorhandenen bzw. geplanten haustechnischen Anlagen und dem Elektro-Bedarf des Gebäudes zu finden. Zwischen Infra und GWF wird in dem Zuge geprüft, in wieweit Kooperationen bei der Errichtung möglich sind.

 

Bei bereits vorhandenen PV-Anlagen von Dritten auf verpachteten Dächern sind nach Ablauf der 20jährigen Vertragslaufzeit die Anlagen technisch veraltet, z.T. ist die Dachkonstruktion zu reparieren. Diese Dachflächen werden bei der Errichtung von städtischen Anlagen mit berücksichtigt. Eine Verpachtung von Flächen ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.

 

 

Paket 1 (geplant: statische und baukonstruktive Prüfung 2022, Umsetzung 2023 in Abhängigkeit der Kapazitäten und der aktuellen Marktlage):

-          Ersatzneubau PV-Anlage H.-Böckler-Schule, Fronmüllerstraße (BA 1): Ersatzneubau für bis Ende 2022 verpachtete Fläche; Anlage soll vom Eigentümer abgebaut und Dachfläche saniert werden, nachfolgend statische Ertüchtigung Dach, Errichtung PV-Anlage zur Eigenstromversorgung. Konkreter Zeitplan ist derzeit mit Pächter in Klärung

-          Rathaus (Königstraße Fläche zum Innenhof, Fläche zur Brandenburger Straße)

-          Hans-Böckler-Sporthalle, John-F.-Kennedy Straße

 

Paket 2 (geplant: statische, baukonstruktive und technische Prüfung 2023, Planung und Umsetzung 2023/2024 in Abhängigkeit der Kapazitäten und der aktuellen Marktlage)

-          Horst-Weidemann-Sporthalle, John-F.-Kennedy Straße

-          Adalbert-Stifter-GS, Hortgebäude

-          Neue Feuerwache, Erweiterung der Anlage (siehe Punkt 3)

-          MS Hans-Sachs-Straße (Ersatzneubau für bis Ende 2023 verpachtete Fläche)

-          MS Soldnerstraße, Sporthalle (Ersatzneubau für bis Ende 2023 verpachtete Fläche)

 

 

2. Errichtung von PV-Anlagen im Zuge von geplanten Baumaßnahmen

 

Für jede Baumaßnahme wird ein auf das Gebäude und seine Nutzung bezogenes Energiekonzept erstellt. Dabei ist die Energiegewinnung über Photovoltaik-Flächen zur Eigennutzung eine wichtige Komponente. Es wird die maximal mögliche Fläche berücksichtigt. Derzeit in Planung sind

 

-          Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium in Verbindung mit einer Geothermieanlage

-          Neubau Feuerwehrgerätehaus Sack in Verbindung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und Pufferspeicher

-          (Ersatz-)Neubau Helene-Lange-Gymnasium in Verbindung mit Eisspeichertechnologie

 

Am Beginn der Planungen mit Berücksichtigung von PV stehen

-          Ersatzneubau Dreifach-Sporthalle GS/MS Hans-Sachs-Straße

-          Ersatzneubau Hauptstelle Volksbücherei

 

Zur Information: Schulerweiterungs- und Sanierungsprogramm

In grundsätzlicher baufachlicher Prüfung wie auch der Prüfung schulischer und Ganztagsbedarfe sind derzeit 17 Schulstandorte (insb. GS/MS) für einem möglichen Umbau bzw. einer Erweiterung. Ergebnisse und eine Priorisierung möglicher Baumaßnahmen werden bis Sommer 2023 erwartet. Daher werden diese Schulobjekte derzeit (über den Rahmen der Machbarkeitsstudien im Zuge des Schulerweiterungsprogramms hinaus) nicht in die Prüfung von PV-Flächen einbezogen. Eine pädagogisch mögliche Doppelnutzung von Räumen zur Reduzierung des Bau- und nachfolgenden Energie- und Bewirtschaftungsbedarfs wird seitens der Bauverwaltung grundsätzlich empfohlen.

 

 

3. Errichtung von PV-Anlagen im Zuge von Baumaßnahmen in der Durchführungsphase

 

In den vergangenen Jahren wurde anhand von Wirtschaftlichkeitsabwägungen über die Errichtung von PV-Flächen entschieden. Ein Kriterium war auch, ob eine Eigenstromversorgung wirtschaftlich ist. Auch war die Speichertechnologie bisher noch nicht wirtschaftlich und nachhaltig ausgereift.

 

Mit den nun stark steigenden Energiepreisen werden bisherige Entscheidungen erneut abgewogen und bei bereits umgesetzten oder sich in Umsetzung befindenden Gebäuden geprüft, ob eine Nachrüstung oder Erweiterung von PV-Flächen statisch und konstruktiv möglich ist. Dies betrifft

-          Neubau Dreifachsporthalle GS/MS Seeackerschule, Carlo-Schmidt-Straße: hier war in der Planungsphase aus damaliger wirtschaftlicher Sicht entschieden worden, keine PV-Anlage vorzusehen, sondern ein Gründach. Die Statik ist entsprechend ausgelegt und ausgereizt. Die Baumaßnahme befindet sich bereits im Rohbau. Auf einer begrenzten Fläche könnte aber eine PV-Anlage nachgerüstet werden. Die Machbarkeit ist in Prüfung.

-          Neue Feuerwache: die Erweiterung der bisherigen PV-Flächen scheint möglich. Die Prüfung der Machbarkeit steht noch aus, höhere Priorität hat derzeit die Fertigstellung der Baumaßnahme.

 

 

Über die Ergebnisse der Untersuchungen und den Fortgang des PV-Ausbaus wird fortlaufend berichtet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

400.000 € jährlich

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: beantragt in der Haushaltsplanung 2023 ff auf Haushaltsstelle 0681.9600.000