Beschluss: Der Bau- und Werksausschuss nimmt von den Ausführungen der Gebäudewirtschaft Fürth Kenntnis.
Der Bau- und Werksausschuss beschließt, für die Jahre 2023 ff jährlich im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 400 T€ für den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.
Auf die bereits erfolgten Ausführungen in der Beschlussvorlage GWF/0443/2022 (Umweltausschuss am 05.05.2022) wird verwiesen.
1. Errichtung von
PV-Anlagen an städtischen Gebäuden unabhängig von Baumaßnahmen
Auf noch nicht von PV-Flächen belegten, besonnten Dachflächen erfolgt schrittweise die Prüfung der Verschattung und sonstige zu berücksichtigende Dachaufbauten sowie die Prüfung des Aufwands der statischen, baukonstruktiven und haustechnischen Machbarkeit, ggf. die Klärung von Denkmalschutzauflagen. Für eine soweit geprüfte, geeignete Fläche ist ein spezifisches Energiekonzept mit der Entscheidung zur Eigenstromnutzung oder Einspeisung und Kompatibilität zur vorhandenen bzw. geplanten haustechnischen Anlagen und dem Elektro-Bedarf des Gebäudes zu finden. Zwischen Infra und GWF wird in dem Zuge geprüft, in wieweit Kooperationen bei der Errichtung möglich sind.
Bei bereits vorhandenen PV-Anlagen von Dritten auf verpachteten Dächern sind nach Ablauf der 20jährigen Vertragslaufzeit die Anlagen technisch veraltet, z.T. ist die Dachkonstruktion zu reparieren. Diese Dachflächen werden bei der Errichtung von städtischen Anlagen mit berücksichtigt. Eine Verpachtung von Flächen ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.
Paket 1 (geplant: statische und baukonstruktive Prüfung
2022, Umsetzung 2023 in Abhängigkeit der Kapazitäten und der aktuellen
Marktlage):
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Ersatzneubau PV-Anlage
H.-Böckler-Schule, Fronmüllerstraße (BA 1): Ersatzneubau für bis Ende 2022
verpachtete Fläche; Anlage soll vom Eigentümer abgebaut und Dachfläche saniert
werden, nachfolgend statische Ertüchtigung Dach, Errichtung PV-Anlage zur
Eigenstromversorgung. Konkreter Zeitplan ist derzeit mit Pächter in Klärung
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Rathaus (Königstraße Fläche zum
Innenhof, Fläche zur Brandenburger Straße)
-
Hans-Böckler-Sporthalle, John-F.-Kennedy Straße
Paket 2 (geplant: statische, baukonstruktive und
technische Prüfung 2023, Planung und Umsetzung 2023/2024 in Abhängigkeit der
Kapazitäten und der aktuellen Marktlage)
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Horst-Weidemann-Sporthalle, John-F.-Kennedy Straße
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Adalbert-Stifter-GS, Hortgebäude
-
Neue Feuerwache, Erweiterung der
Anlage (siehe Punkt 3)
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MS Hans-Sachs-Straße (Ersatzneubau
für bis Ende 2023 verpachtete Fläche)
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MS Soldnerstraße, Sporthalle
(Ersatzneubau für bis Ende 2023 verpachtete Fläche)
2. Errichtung von
PV-Anlagen im Zuge von geplanten Baumaßnahmen
Für jede Baumaßnahme wird ein auf das Gebäude und seine Nutzung bezogenes Energiekonzept erstellt. Dabei ist die Energiegewinnung über Photovoltaik-Flächen zur Eigennutzung eine wichtige Komponente. Es wird die maximal mögliche Fläche berücksichtigt. Derzeit in Planung sind
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Neubau
Heinrich-Schliemann-Gymnasium in Verbindung mit einer Geothermieanlage
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Neubau
Feuerwehrgerätehaus Sack in Verbindung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und
Pufferspeicher
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(Ersatz-)Neubau
Helene-Lange-Gymnasium in Verbindung mit Eisspeichertechnologie
Am Beginn der Planungen mit Berücksichtigung von PV stehen
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Ersatzneubau
Dreifach-Sporthalle GS/MS Hans-Sachs-Straße
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Ersatzneubau
Hauptstelle Volksbücherei
Zur Information: Schulerweiterungs- und Sanierungsprogramm
In grundsätzlicher baufachlicher Prüfung wie auch der Prüfung schulischer und Ganztagsbedarfe sind derzeit 17 Schulstandorte (insb. GS/MS) für einem möglichen Umbau bzw. einer Erweiterung. Ergebnisse und eine Priorisierung möglicher Baumaßnahmen werden bis Sommer 2023 erwartet. Daher werden diese Schulobjekte derzeit (über den Rahmen der Machbarkeitsstudien im Zuge des Schulerweiterungsprogramms hinaus) nicht in die Prüfung von PV-Flächen einbezogen. Eine pädagogisch mögliche Doppelnutzung von Räumen zur Reduzierung des Bau- und nachfolgenden Energie- und Bewirtschaftungsbedarfs wird seitens der Bauverwaltung grundsätzlich empfohlen.
3. Errichtung von
PV-Anlagen im Zuge von Baumaßnahmen in der Durchführungsphase
In den vergangenen Jahren wurde anhand von Wirtschaftlichkeitsabwägungen über die Errichtung von PV-Flächen entschieden. Ein Kriterium war auch, ob eine Eigenstromversorgung wirtschaftlich ist. Auch war die Speichertechnologie bisher noch nicht wirtschaftlich und nachhaltig ausgereift.
Mit den nun stark steigenden Energiepreisen werden bisherige Entscheidungen erneut abgewogen und bei bereits umgesetzten oder sich in Umsetzung befindenden Gebäuden geprüft, ob eine Nachrüstung oder Erweiterung von PV-Flächen statisch und konstruktiv möglich ist. Dies betrifft
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Neubau
Dreifachsporthalle GS/MS Seeackerschule, Carlo-Schmidt-Straße: hier war in der
Planungsphase aus damaliger wirtschaftlicher Sicht entschieden worden, keine
PV-Anlage vorzusehen, sondern ein Gründach. Die Statik ist entsprechend
ausgelegt und ausgereizt. Die Baumaßnahme befindet sich bereits im Rohbau. Auf
einer begrenzten Fläche könnte aber eine PV-Anlage nachgerüstet werden. Die
Machbarkeit ist in Prüfung.
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Neue Feuerwache: die Erweiterung der
bisherigen PV-Flächen scheint möglich. Die Prüfung der Machbarkeit steht noch
aus, höhere Priorität hat derzeit die Fertigstellung der Baumaßnahme.
Über die Ergebnisse der Untersuchungen und den Fortgang des PV-Ausbaus wird fortlaufend berichtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
400.000 € jährlich |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: beantragt in der Haushaltsplanung 2023 ff auf
Haushaltsstelle 0681.9600.000 |
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