Der Antrag wird abgelehnt.
Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2022 beantragte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Umfeld der Kita Herrnstraße. Bedingt durch die kurzfristige Antragstellung war eine umfassende Prüfung nicht mehr möglich, sodass der Ausschuss die Verwaltung beauftragte, diese bis zur nächsten Sitzung nachzuholen.
Grundlegend ist zunächst festzuhalten, dass Kinder den Weg von und zur Kita nicht allein zurücklegen. Sie werden von einer Begleitperson gebracht und abgeholt.
Die hier betroffene Kindertagesstätte befindet sich in den Obergeschossen des Anwesens Herrnstraße 28.
Für Eltern, die Ihre Kinder mit den Pkw bringen oder abholen, stehen im unmittelbar angrenzenden Parkhaus Stellplätze zur Verfügung. Darüber hinaus wurde vor dem Anwesen für die Betriebszeiten der Betreuungseinrichtung mittels eingeschränkten Haltverbots eine Hol- und Bringzone eingerichtet.
Für Eltern, die Kinder zu Fuß oder per Fahrrad bringen oder abholen, stehen in unmittelbarer Nähe gesicherte Querungsmöglichkeiten zur Verfügung:
-
Ca.
110 m westlich der Einrichtung der LSA-geregelte Knoten Schwabacher Str. /
Herrnstr;
-
Ca.
50 m östlich der Einrichtung der Fußgängerüberweg mit Mittelinsel am Knoten
Ludwigstraße
Es bestehen somit für alle Verkehrsarten gesicherte Hol- und
Bringwege und -flächen im Umfeld der Kita. Eine Geschwindigkeitsreduzierung im
Nahbereich der Kita ist daher weder erforderlich noch begründbar.
Auch nach Mitteilung der Polizeiinspektion Fürth liegen dort keine Erkenntnisse vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung indizieren würden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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