Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 24.11.2022 werden beschlossen.
1. An der
Martersäule
Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete
Grundstück Fl.Nr. 2052 Gem. Fürth erhält
die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Radfahrer frei, Zufahrt zum Anwesen An der
Martersäule 13 sowie zu den Stellplätzen der Kirche frei“ (An der
Martersäule, Weggrundstück zwischen Wendekehre zur Friedrich-Ebert-Straße).
(Eigene Feststellung bei Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Im Zuge der Widmung wurde die Widmungsbeschränkung nicht festgelegt. Dies ist nachzuholen.)
2. Anzengruberstraße
- Ludwig-Thoma-Straße
Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 901/9 Gem. Poppenreuth erhält die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (Weggrundstück zwischen den Anwesen Ludwig-Thoma-Str. 14 und 16).
3. Königstraße
„Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des als beschränkt-öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 1468/162 Gem. Fürth (Fläche mit ca.43 m² entlang dem Anwesen Königstr. 115a) einzuziehen.“
(Im Zuge der Umbaumaßnahme des Gebäudes wurde eine private
Grünfläche sowie ein geänderter Hauseingang möglich. Die Fläche steht damit
nicht mehr dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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3 Anlagen werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.