Betreff
Vorlage zur Anfrage der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 29.11.2022 - Situationen in der Oststadt
Vorlage
Rf. V/1395/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Die Verwaltung nimmt zu den in der Anfrage der Stadtratsgruppe Die LINKE vom 29.11.2022 gestellten Fragen wie folgt Stellung:

 

Straßenschäden Spiegelstraße

Die Spiegelstraße war bereits vor der Baumaßnahme für die Errichtung des Wohngebäudes in einem altersgerechten, verbrauchten Zustand. Vor Beginn der Arbeiten wurde im Jahr 2020 durch den städtischen Bauhof eine Vorabnahme durchgeführt. Sobald die Fertigstellung der Baumaßnahme angezeigt wird, wird der aktuelle Zustand nochmal besichtigt. Sofern hierbei Beschädigungen protokolliert werden können, welche auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind, sind diese vom Veranlasser/Bauherrn zu beheben. Die vorab prov. geschlossenen Aufgrabungen im Fahrbahnbereich, werden derzeit durch die im Auftrag des Bauherrn beauftragte Baufirma endgültig wiederhergestellt.

 

Gehsteig Spiegelstraße

Der Gehweg wurde im Zuge der v.g. Bauarbeiten vom Veranlasser in Absprache mit dem Bauhof provisorisch mit Asphalt hergestellt, um während der Baumaßnahme einen verkehrssicheren Zustand aufrecht zu erhalten. Seit dieser Woche ist die durch den Bauherren beauftragte Baufirma vor Ort, um den Gehweg in der Spiegelstraße und in der Lange Str. neu herzustellen. In diesem Zuge werden Beschädigungen an der Randsteinlinie und der Entwässerungsrinne behoben. Der Gehweg im Bereich der Baumaßnahme wird komplett neu gepflastert.

 

 

Parkhaus Begrünung

Die Bauaufsicht geht davon aus, dass es sich bei dem genannten Parkhaus um die Nürnberger Straße 33-35 handelt.

In der Änderungs-/Ergänzungsgenehmigung vom 13.02.2013 wurde die Auflage zur Begrünung bzw. Berankung der Fassade des Parkhauses entsprechend dem Detailplan vom 06.02.2013, verfügt. Aufgrund des Eigentümerwechsels und der dadurch entstandenen Eigentumsproblematik, wurde durch die Bauaufsicht in Abstimmung mit dem Rechtsamt versucht eine einvernehmliche Lösung mit den neuen Eigentümern zu finden. Die Bauaufsicht kann an dieser Stelle bauordnungsrechtlich keine weiteren Maßnahmen ergreifen. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: