Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die Stellungnahmen der maßgeblichen Dienststellen zum Schließen der Beleuchtungslücke am Rad- und Fußweg zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg einzuholen und über die Ergebnisse zu berichten.
Eine angemessene Beleuchtung öffentlicher Verkehrsräume ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie auch der Verkehrssicherheit generell sinnvoll, aber nur für angebaute Stadtstraßen erforderlich (vgl. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 2006, FGSV, Kap. 7.1).
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen empfiehlt die
ortsfeste Beleuchtung von Radverkehrshauptverbindungen insbesondere bei
Straßenunabhängiger Führung oder wenn diese mehr als 2 Meter abgesetzt geführt
werden (vgl. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010, FGSV, Kap. 11.2.3).
Die Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA 20202, FGSV, Kap. 4.1.1) empfehlen
innerorts generell eine ausreichende Beleuchtung.
Die Beleuchtung von Radwegen für den Fuß- und Radverkehr steigert zumindest die subjektive Sicherheit und die Attraktivität der Nutzung.
Dabei ist zu beachten, dass Beleuchtung immer mit Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufwand verbunden ist. Themen wie Lichtverschmutzung gewinnen gerade in umweltsensiblen Bereichen wie den Talauen zunehmend an Bedeutung. Dieser kann jedoch durch Wahl geeigneter Lichtfarben und bedarfsweiser Schaltung zumindest teilweise begegnet werden.
Es wäre denkbar, ein Konzept für die Beleuchtung von Hauptverbindungen des Rad- und Fußverkehrs zu erarbeiten, die zu erwartenden Wirkungen abzuschätzen und dann ein solches Konzept schrittweise nach erfolgtem Beschluss umzusetzen. Hierbei sind zuvor die Netzbedeutung und die jeweiligen Ausstattungsstandards in Abstimmung mit den Fachdienststellen, vor allem OA, festzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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