Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2022 - Feldversuch mit Solarlampen am Weg von der Herrnstraße in den Wiesengrund
Vorlage
Rf. V/1397/2022
Art
Beschlussvorlage - AL
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die Stellungnahmen der maßgeblichen Dienststellen zum Schließen der Beleuchtungslücke am Rad- und Fußweg zwischen Herrnstraße und Wiesengrund einzuholen und über die Ergebnisse zu berichten und im Anschluss die Prüfung gemeinsam mit der infra durchzuführen.


Eine angemessene Beleuchtung öffentlicher Verkehrsräume ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie auch der Verkehrssicherheit generell sinnvoll, aber nur für angebaute Stadtstraßen erforderlich (vgl. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 2006, FGSV, Kap. 7.1).

 

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen empfiehlt die ortsfeste Beleuchtung von Radverkehrshauptverbindungen insbesondere bei Straßenunabhängiger Führung oder wenn diese mehr als 2 Meter abgesetzt geführt werden (vgl. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010, FGSV, Kap. 11.2.3). Die Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA 20202, FGSV, Kap. 4.1.1) empfehlen innerorts generell eine ausreichende Beleuchtung.

 

Die Beleuchtung von Radwegen für den Fuß- und Radverkehr steigert zumindest die subjektive Sicherheit und die Attraktivität der Nutzung.

 

Dabei ist zu beachten, dass Beleuchtung immer mit Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufwand verbunden ist. Themen wie Lichtverschmutzung gewinnen gerade in umweltsensiblen Bereichen wie den Talauen zunehmend Bedeutung. Dieser kann jedoch durch Wahl geeigneter Lichtfarben und bedarfsweiser Schaltung zumindest teilweise begegnet werden.

 

Es wäre denkbar, ein Konzept für die Beleuchtung von Hauptverbindungen des Rad- und Fußverkehrs zu erarbeiten, die zu erwartenden Wirkungen abzuschätzen und dann ein solches Konzept schrittweise nach erfolgtem Beschluss umzusetzen. Hierbei sind zuvor die Netzbedeutung und die jeweiligen Ausstattungsstandards mit den Fachdienststellen, vor allem OA, festzulegen.

 

Nach derzeitigen Technologiestand ist es möglich, Fuß- und Radwege in Solartechnik nach der DIN 13201 zu beleuchten.

 

Jedoch wäre im Detail zu prüfen, ob hier wirklich ein finanzieller Vorteil langfristig vorliegen würde, da bei einer Solarbeleuchtung die Folgekosten (z.B. für Energiespeicher) nicht unerheblich ausfallen können. Ferner wäre im konkreten Fall zu überlegen, ob man nicht dieses kurze Wegestück (ca. 4 neue Lichtpunkte) an die in unmittelbarer Nähe befindlichen adaptiven Beleuchtungsanlage am Talweg kabelgebunden integriert.

 

Sofern erwünscht, kann die Prüfung gemeinsam mit der infra fürth gmbh für 2023 vorgesehen werden. Haushaltsmittel für Beleuchtungsmaßnahmen stünden dem Tiefbauamt gemäß MIP zweijährig zur Verfügung, und damit turnusmäßig wieder im Jahr 2024, ggf. sind für eine kurzfristiger gewünschte Umsetzung Mittel aus Haushaltsresten umzuschichten. Dies wäre mit Käm. zu klären.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: