Betreff
Erneuerung der Bahnübergangsanlage Fürth-Cadolzburg; km 2,43 "Weiherhofer Straße"
Vorlage
SpA/1031/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der vorgelegten Entwurfsplanung der DB Netz AG für den Bahnübergang „Weiherhofer Straße“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die demnächst vorzulegende Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.

 


Für den Bahnübergang (BÜ) Weiherhofer Straße war seitens der DB bislang im Rahmen der Erneuerung lediglich eine technische Erneuerung des Altbestandes ohne Umbaumaßnahmen, zusammen mit den anderen 3 BÜs (Parkstraße; Forsthausstraße, und Aldringerstraße) auf Fürther Stadtgebiet angedacht.

 

Aufgrund der aktuellen fahrplanmäßigen Zugdichte pro Tag musste jedoch seitens der DB festgestellt werden, dass eine Erneuerung im Bestand nicht mehr genehmigungsfähig seitens des Eisenbahnbundesamts (EBA) wäre und der Umbau der Anlage mit Einsatz von Halbschranken erforderlich ist. Die Verkehrsbelastung am BÜ wird mit 509 Kfz/Tag nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) als „mäßiger Verkehr“ eingestuft.

 

Die aktuelle und perspektivische Verkehrssituation, insbesondere mit Berücksichtigung des Begegnungsverkehrs auf der Straße sowie der Führung der Fußgänger über den BÜ in Verbindung mit dem angrenzenden Haltepunkt Dambach ist zu berücksichtigen. Damit soll eine Verbreiterung der Fahrbahn sowie die Errichtung eines neuen Gehweges für die Fußgänger vom III. zum IV. Quadranten mit Anbindung an den Bahnsteigzugang des Haltepunktes Dambach erfolgen.

Mit der Errichtung der neuen Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) sowie den baulichen Anpassungsmaßnahmen werden die gesetzlichen Forderungen bezüglich der Sicherung von Bahnübergängen umgesetzt.

 

Bei der zu betrachtenden Herstellung des regelkonformen Zustandes gemäß Ril 815 ist die Weiherhofer Straße/Lortzingstraße im 27-m-Bereich zum Nachweis der Schleppkurve aufzuweiten. Weiterhin erfolgt die Herstellung eines abgesetzten Gehweges im III./IV. Quadranten unter Einbeziehung des Bahnsteigzuganges. Im Vergleich zum Bestand ist die neue Fußgängerquerung mit einer Breite von 2,50 m im südlichen Bereich die wesentliche Verbesserung am Übergang Weiherhofer Straße neben der verbesserten Verkehrssicherheit. Die Planung der Bahnübergangssicherung erfolgt nach den einschlägigen DB-Richtlinien. Von diesen Regelwerken wird nicht abgewichen.

 

Entsprechend des Beschlusses vom 11.05.2011 (VO45751 – Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren des Eisenbahnbundesamts) sollten möglichst alle Fahrbeziehungen am Knotenpunkt aufrecht erhalten bleiben. Aufgrund der geltenden Richtlinien ist dies auch in der Planung jedoch nicht vollumfänglich möglich. Das Abbiegen in die südliche Weiherhofer Straße für die aus der östlichen Weiherhofer Str. kommenden Fahrzeuge bleibt mit Zeichen 214 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts) wie im Bestand untersagt.

 

Die Befahrung des BÜ ist weiterhin wie im Bestand aufgrund der vorhandenen Beschilderung mit Zeichen 266-10 StVO (Verbot für Fahrzeuge und Züge über 10 m Länge einschließlich Ladung) nur für Fahrzeuge bis zu einer Fahrzeuglänge von 10 m möglich. Mit Anpassung der Straßenführung und Straßenbreite sowie der neuen Fahrbahnmarkierung ist sichergestellt, dass der BÜ in jede Richtung, auch im benannten Begegnungsfall ungehindert freigefahren werden kann.

 

Die Fahrbahndecke wird durch die DB in den dargestellten Bereichen vollständig erneuert. Die Kosten werden vollständig von der DB getragen. Die Umsetzung aller 4 Bahnübergänge Parkstraße; Forsthausstraße, Weiherhofer Straße und Aldringerstraße (einschließlich Neubau Haltepunkt Alte Veste) ist seitens der DB im Jahr 2023 eingeplant. Die Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen wird innerhalb der Verwaltung sehr begrüßt.

 

Die Entwurfsplanung der DB wurde im Oktober 2022 an die Stadtverwaltung übergeben. Die Stadtverwaltung instruierte die Planung stellvertretend für die DB stadtintern. Die Zusammenfassung aller eingegangenen Stellungnahmen, deren Abwägung und deren Berücksichtigung ist als Anlage beigefügt und wird der DB mit dem Beschluss übermittelt. Parallel dazu wurde aufgrund der zeitlichen Schiene das Plangenehmigungsverfahren beim EBA bereits begonnen und die Stadt Fürth ist zu einer finalen Stellungnahme bis Ende Februar aufgefordert.

 

Für den Ausbau entstehen der Stadt Fürth keine Kosten. Mit diesem Beschluss soll zugleich die final abzugebende Stellungnahme der Stadt Fürth vorbereitet werden, damit die DB-Netz AG im Jahr 2023 die Gesamtmaßnahme aller vier BÜs umsetzen kann.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: 01-1_Erlaeuterungsbericht_DB-Netz-AG.pdf

Anlage 2: BÜ2,4_Kreuzungsplan_Straßenplanung_DB-Netz-AG.pdf

Anlage 3: Tabelle eingegangener Stellungnahmen