Betreff
Erläuterungen Konzept der Verkehrsüberwachung
Vorlage
SVA/0331/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt ist zur Überwachung des Ruhenden Verkehrs auf den öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet ermächtigt. Die Einsatzsteuerung erfolgt dabei einerseits nach vordefinierten Gebieten, bekannten Brennpunkten und Mitteilungen aus der Bürgerschaft.

Die vordefinierten Überwachungsgebiete sind:

-          Innenstadt zwischen Kapellenstraße, Rednitz, Bahnlinie, Pegnitz und Jakobinenstraße

-          Oststadt zwischen Jakobinenstraße, Pegnitz, Stadtgrenze und Bahnlinie

-          Südstadt zwischen Bahnlinie, Rednitz, Leyher Straße und Flößaustraße bzw. Balbiererstraße

-          Stadtteil Eigenes Heim

-          Klinikum-Umfeld

-          Hardhöhe

Die bekannten Brennpunkte sind vor allem:

-          Westliche Innenstadt

-          Bewohnerparkgebiete

-          Veranstaltungen mit hohem Parkdruck (z.B. Fürth Festival, New Orleans Festival, Michaelis-Kirchweih)

-          Trödelmärkte

-          Landschafts- und Wasserschutzgebiete

Mitteilungen aus der Bürgerschaft gehen der Kommunalen Verkehrsüberwachung i.d.R. per eMail, über die App-Funktion „Mängelmelder“ und durch Anrufe zu. Aus Kapazitätsgründen ist es nicht möglich, alle Bürgerhinweise umgehend abzuarbeiten, zudem sind Bürgermitteilungen i.d.R. Momentaufnahmen, die bei Eintreffen der Überwachungskräfte oftmals nicht mehr bestehen. Bürgerinformationen sind aber für die Anpassung von Überwachungsaufträgen sinnvoll und wichtig.

 

Überwachungsfrequenz:

Die Einsatzsteuerung der Kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgt durch die Schichtführer im Austausch mit der Außendienstkoordination. Vordefinierte Überwachungsgebiete sind i.d.R. mehrmals wöchentlich, der Brennpunkt westliche Innenstadt täglich zu bestreifen. Auch die Bewohnerparkgebiete sind engmaschig, i.d.R. wöchentlich, zu bestreifen.
Bei Veranstaltungen werden oftmals Sonderdienste geleistet, da Sonntagsdienste nicht regelmäßig geleistet werden.

 

Schwerpunktaktionen:

Die Überwachung von besonderen Verkehrsflächen wie der Fußgängerzone wird i.d.R. als Schwerpunktaktion geplant, da zusätzliche Unterstützung der Polizei wünschenswert ist.

Regelmäßig finden spezielle Befahrungen der westlichen Innenstadt und anderer Wohngebiete zusammen mit der Drehleiter und einem Einsatzleitfahrzeug der Berufsfeuerwehr statt, um in hochbelasteten Bereichen einen höheren Überwachungsdruck aufzubauen und ggf. den Bedarf für weitergehende Verkehrsbeschränkungen zu erkennen. Diese Befahrungen haben sich über die Jahre äußerst bewährt.

 

Umgang mit sicherheitsrelevanten Verstößen:

Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Kommunale Verkehrsüberwachung erfolgt im Wesentlichen nach Gebieten und Brennpunkten, wobei die zur Verfügung stehende Personalstärke die Schranken setzt. Durch den regelmäßigen Austausch zwischen Außendienstkoordination und Gruppenleitern ist aber auch eine zeitnahe Reaktion auf besondere sicherheitsrelevante Gegebenheiten möglich.
Gerade im Bereich besonders sensibler Gebiete wie Fahrradstraßen, Radverkehrsanlagen, Parkanlagen und Fußgängerzonen wird auch der Kommunale Ordnungsdienst verkehrsüberwachend tätig. Darüber hinaus gibt es auch gemeinsame Kontrollmaßnahmen mit der Polizei, zukünftig sind insbesondere Fahrradstreifen in Planung.

 

Geringe Anzahl von Verwarnungen wegen Parken auf Radwegen 2021:

Die in der Vorlage zum Verkehrsausschuss am 28.11.2022 genannte Anzahl von Verwarnungen auf Radwegen und Schutzstreifen war unvollständig, da die Statistikauskunft nur die Fälle nach der Novellierung des Verwarn- und Bußgeldkataloges zum November 2021 zurückgegeben hatte. Diesen Fehler bitten wir zu entschuldigen. Tatsächlich wurden im Jahr 2021 422 Verwarnungen im Zusammenhang mit Parken auf Radwegen und Schutzstreifen erteilt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: