Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung erhält den Planungsauftrag der in Tabelle 1 aufgeführten Maßnahmen für 2023/2024.

 

Die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen werden dem BWA gesondert vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Am 07.12.2022 wurde im BWA das Radverkehrskonzept Fürth (RVK) 2022 vorgestellt. Darin definiert der Gutachter neun Vorrangrouten mit dazugehörigen Zubringerstrecken sowie in Absprache mit der Verwaltung 30 vorrangige Maßnahmen.

 

Resultierend aus diesen 30 Maßnahmen entwickelte die Verwaltung eine Liste mit 9 Maßnahmen und zwei Daueraufgaben für die Jahre 2023/ 2024 (Tabelle 1).

 

Es erfolgte am 07.12.2022 ein Beschluss zum RVK, der die neun Vorrangrouten zum Inhalt hat. Diese in der Beschlussvorlage zum RVK 2022 enthaltene Tabelle 1 wurde am 07.12.2022 nicht beschlossen, sondern zur Beratung in die Fraktionen gegeben.

 

Am 23.01.2023 fand eine Online-Veranstaltung statt, welche die Vorstellung und Diskussion der in Tabelle 1 genannten Maßnahmen zum Inhalt hatte.

Zusätzlich wurde noch die in der Sitzung des BWA am 07.12.2022 angesprochenen Cadolzburger Straße und die beiden im Nachgang der Sitzung genannte Maßnahmen Lange Straße, Vacher Straße (Solarberg – Bremenstaller Brücke) diskutiert.

 

Cadolzburger Straße: Die Cadolzburger Str. ist im RVK als mögliche Fahrradstraße aufgeführt. Eine Umsetzung wird allerdings nicht kurzfristig möglich sein. Zudem ist diese Straße Thema im nächsten Verkehrsausschuss am 03.02.2023 in Bezug auf die Einführung einer Tempo 30-Zone. Da wurde am 23.01.2023 festgelegt, diese Straße nicht in das erste Arbeitspaket der Tabelle 1 aufzunehmen. 

 

Lange Straße: Derzeit laufen die Planungen zum Umbau des Helene-Lange-Gymnasiums und mehrere private Baumaßnahmen. Für die Zeit während werden aktuell Lösungen erarbeitet. Für die Zeit nach den Baumaßnahmen bedarf es einer weitreichenderen Verkehrsplanung in der Oststadt. In diesem Rahmen wird auch die Lange Str. weiter berücksichtigt. Eine kurzfristige Neuplanung und Aufnahme der Maßnahme in die Tabelle 1 ist daher nicht sinnvoll.  

 

Vacher Straße: Die zusätzlich vorgeschlagene Maßnahme „Schutzstreifen entlang der Vacher Straße“ wurde kurzfristig von der Verwaltung im Bereich zwischen DB Brücke und Stadelner Straße überprüft. (Siehe Querschnitte und Einschätzungen im Anhang)

 

Ergebnis der Prüfung:

Die Fahrbahnbreite auf dem Abschnitt zwischen DB-Brücke und Mühltalstraße liegt zwischen 7,4 m und 6,4 m. Zur Herstellung regelkonformer und sicher nutzbarer Schutzstreifen wird eine Mindestbreite von 7,5 m benötigt (1,5 m (Schutzstreifen) + 4,5 m (Fahrbahnbreite)+ 1,5 m (Schutzstreifen) = 7,5 m).

Eine geeignete Radinfrastruktur wie z.B. Schutzstreifen lassen sich somit ohne Umbaumaßnahmen nicht realisieren. Aufgrund der Böschungen ist mit größerem Aufwand bei eventuellen Umbaumaßnahmen zu rechnen. Einseitige Schutzstreifen werden fachlich abgelehnt.

Auf Schutzstreifen gilt ein uneingeschränktes Halteverbot für Fahrzeuge. Parken am Fahrbahnrand müsste somit entfallen oder in separaten Parkstreifen/Parkbuchten organisiert werden.

 

Auf dem Abschnitt Mühltalstraße bis Stadelner Straße liegen die Fahrbahnbreiten zwischen 6,4 m und 8,0 m. Im innerörtlichen Bereich reichen die Fahrbahnbreiten nicht aus. Im außerörtlichen Bereich liegt die Fahrbahnbreite bei ausreichenden 8 m, allerdings sind Schutzstreifen außerorts derzeit nur über Modellprojekte herzustellen. Somit kann hier nur durch Umbau eine ausreichende Breite für Radinfrastruktur hergestellt werden. Lediglich auf einem kurzen Teilstück auf Höhe des Heizwerks kann durch Entfall des Parkstreifens eine hinreichende Breite für die Anlage von Schutzstreifen erreicht werden.

 

Generell sind nach dem beschlossenen Radverkehrskonzept Schutzstreifen nicht als Führungsform auf Vorrangrouten vorgesehen. Auf dem Abschnitt der Vacher Str. kann somit Radverkehrsinfrastruktur nicht alleine durch Maßnahmen mit geringem Aufwand wie z.B. Markierungsarbeiten hergestellt werden. Damit fällt dieses Vorhaben nicht unter die Kriterien zur Auswahl der Maßnahmen dieser Liste und soll nicht mit aufgenommen werden. Die Planung der Maßnahmen hier erfolgt somit nach 2024.

 

 

Tabelle 1 bleibt auf Grund der u. g. Ausführungen unverändert. Die Verwaltung erhält den Planungsauftrag der in Tabelle 1 aufgeführten Maßnahmen für 2023/2024. Für die darin aufgeführten Maßnahmen werden nach. Die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmenplanungen werden dem BWA zeitnah, auch als Zwischenschritte gesondert vorgestellt und im Anschluss zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


RVK 2022_Beschluss 2022-12-07.pdf

Tabelle 1 aus RVK 2022

Präsentation_2023-01-23-1219_Maßnahmenprioritäten RVK.pdf

2023-01-23_Ergebnisprotokoll_Gespräch Fraktionen.pdf

2023-01-24_Voruntersuchung RVA Vacher Str.pdf