Stellenschaffungen für das Jahr 2024 erfolgen nach der im Sachverhalt dargestellten Maßgabe (Stellendeckel).
In den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses bzw. des
Stadtrats wurde am 21.04.2021 die Einführung eines Stellendeckels für
das Stellenplanverfahren 2022 ff. beschlossen.
Das veränderte Verfahren
war insbesondere aufgrund
der pandemiebedingten schwierigen
Haushaltslage, sowie der seit Jahren gestiegenen Ausgaben im Personalbereich
unerlässlich. Gleichzeitig wurde eine Überprüfung des Verfahrens zum
Stellendeckels nach einem Jahr, somit für das Stellenplanverfahren 2023
vereinbart.
Nach Beratschlagungen in den
Referentenrunden wurde die Fortführung des Stellendeckels im Finanz- und Verwaltungsausschuss und
Stadtrat am 24.03.2022 beschlossen.
Bezüglich der weiteren
Fortführung des Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2024 fanden in
den Referentensitzungen am 14.02.2023, 28.02.2023 und 07.03.2023 Diskussionen
mit folgendem Ergebnis statt:
- Die Fortführung des Stellendeckels ist auch
für den HH 2024 dringend geboten, weil ansonsten die Weitergewährung der
Stabilisierungshilfen gefährdet wäre und zum anderen ein System der
Restriktion nötig wäre.
- Für „freie“ Stellenschaffungen sollen max.1,6
Mio zur Verfügung gestellt werden.
- Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass auf die Referate für das HHJ 2024
1,223 Mio € verteilt werden (vgl.
untenstehende Tabelle).
Zusätzlich soll auch zum Stellenplanverfahren 2024 jedes Referat 50.000 EUR
erhalten, damit zum einen auch die kleinen Referate ein nennenswertes Volumen
zur Verfügung haben und zum anderen auch für unvorhersehbare Aufgaben, die z.B.
auch in mehreren Referaten verankert werden könnten, Anrechnungen auf den
Stellendeckel abgefedert werden.
Gelder, die nicht vollständig benötigt werden, werden dem Referat für das
nächste Jahr gutgeschrieben.
- Zu den 1,6 Mio kommen weitere Mittel für Stellen
hinzu, die, wie im Verfahren zum Stellenplan 2022 beschlossen, unerlässlich sind. Hierbei handelt
es sich z. B. um Stellen für die Übernahme völlig neuer gesetzlicher
Aufgaben, Stellen im Bereich Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung.
In Abänderung des letztjährigen Verfahrens gilt dies zum Stellenplanverfahren 2024 auch für Hausmeister und Reinigungspersonal für neue Flächen.
- Zusätzlich werden, in Abänderung des letztjährigen Verfahrens, Mittel für Stellen zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um auf Grund von Gesetzesänderungen erweiterte Aufgaben erfüllen zu können. Es handelt sich hierbei insbesondere um Leistungen, auf die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch haben (z. B. Wohngeldreform). Entsprechende Stellen werden somit nur zur Hälfte auf den dem jeweiligen Referat zugeteilten Betrag angerechnet.
- Als Verteilungsschlüssel stand zur Auswahl das
RE 2022 oder der Planansatz 2023 bei den Personalkosten der einzelnen
Referate.
Vorschlag der Referentenrunde: Die Verteilung erfolgt je nachdem, welcher Schlüssel für das jeweilige Referat günstiger ist.
- Projektstellen:
Es besteht Übereinstimmung, dass bei Projektstellen der nicht geförderte Anteil zur Hälfte kompensiert werden muss. Falls dies nicht möglich ist, ist der entsprechende Betrag auf den Stellendeckel anzurechnen.
Die konkrete Verteilung der Budgetmittel sieht wie folgt
aus:
D |
44.0001 |
Rf. I |
64.9002 |
Rf. II |
135.3002 |
Rf. III |
286.4001 |
Rf. IV |
244.6001 |
Rf. V |
410.6002 |
Rf. VI |
37.6001 |
1 Nach Summe Entgelte/Besoldung im jeweiligen Rf.RE 2022
2 Nach Summe Entgelte/Besoldung
im jeweiligen Rf. Ansatz 2023
:
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1,6 Mio € |
|
nein |
X |
ja |
1,6 Mio € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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