Betreff
Stellenplan-Verfahren 2024 - Fortführung des Stellendeckels
Vorlage
OrgA/0247/2023
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Stellenschaffungen für das Jahr 2024 erfolgen nach der im Sachverhalt dargestellten Maßgabe (Stellendeckel).

 


In den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses bzw. des Stadtrats wurde am 21.04.2021 die Einführung eines Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2022 ff. beschlossen. Das veränderte Verfahren war insbesondere aufgrund der pandemiebedingten schwierigen Haushaltslage, sowie der seit Jahren gestiegenen Ausgaben im Personalbereich unerlässlich. Gleichzeitig wurde eine Überprüfung des Verfahrens zum Stellendeckels nach einem Jahr, somit für das Stellenplanverfahren 2023 vereinbart.
Nach Beratschlagungen in den Referentenrunden wurde die Fortführung des Stellendeckels im Finanz- und Verwaltungsausschuss und Stadtrat am 24.03.2022 beschlossen.

Bezüglich der weiteren Fortführung des Stellendeckels für das Stellenplanverfahren 2024 fanden in den Referentensitzungen am 14.02.2023, 28.02.2023 und 07.03.2023 Diskussionen mit folgendem Ergebnis statt:

 

  • Die Fortführung des Stellendeckels ist auch für den HH 2024 dringend geboten, weil ansonsten die Weitergewährung der Stabilisierungshilfen gefährdet wäre und zum anderen ein System der Restriktion nötig wäre.

  • Für „freie“ Stellenschaffungen sollen max.1,6 Mio zur Verfügung gestellt werden.

  • Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass auf die Referate für das HHJ 2024

1,223 Mio € verteilt werden (vgl. untenstehende Tabelle).
Zusätzlich soll auch zum Stellenplanverfahren 2024 jedes Referat 50.000 EUR erhalten, damit zum einen auch die kleinen Referate ein nennenswertes Volumen zur Verfügung haben und zum anderen auch für unvorhersehbare Aufgaben, die z.B. auch in mehreren Referaten verankert werden könnten, Anrechnungen auf den Stellendeckel abgefedert werden.
Gelder, die nicht vollständig benötigt werden, werden dem Referat für das nächste Jahr gutgeschrieben.

  • Zu den 1,6 Mio kommen weitere Mittel für Stellen hinzu, die, wie im Verfahren zum Stellenplan 2022 beschlossen, unerlässlich sind. Hierbei handelt es sich z. B. um Stellen für die Übernahme völlig neuer gesetzlicher Aufgaben, Stellen im Bereich Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung.
    In Abänderung des letztjährigen Verfahrens gilt dies zum Stellenplanverfahren 2024 auch für Hausmeister und Reinigungspersonal für neue Flächen.

  • Zusätzlich werden, in Abänderung des letztjährigen Verfahrens, Mittel für Stellen zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um auf Grund von Gesetzesänderungen erweiterte Aufgaben erfüllen zu können. Es handelt sich hierbei insbesondere um Leistungen, auf die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch haben (z. B. Wohngeldreform). Entsprechende Stellen werden somit nur zur Hälfte auf den dem jeweiligen Referat zugeteilten Betrag angerechnet.

 

  • Als Verteilungsschlüssel stand zur Auswahl das RE 2022 oder der Planansatz 2023 bei den Personalkosten der einzelnen Referate.
    Vorschlag der Referentenrunde: Die Verteilung erfolgt je nachdem, welcher Schlüssel für das jeweilige Referat günstiger ist.

 

  • Projektstellen:
    Es besteht Übereinstimmung, dass bei Projektstellen der nicht geförderte Anteil zur Hälfte kompensiert werden muss. Falls dies nicht möglich ist, ist der entsprechende Betrag auf den Stellendeckel anzurechnen. 

 

Die konkrete Verteilung der Budgetmittel sieht wie folgt aus:

 

D

44.0001

Rf. I

64.9002

Rf. II

135.3002

Rf. III

286.4001

Rf. IV

244.6001

Rf. V

410.6002

Rf. VI

37.6001

1 Nach Summe Entgelte/Besoldung im jeweiligen Rf.RE 2022
2 Nach Summe Entgelte/Besoldung im jeweiligen Rf. Ansatz 2023

 

:


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1,6 Mio

 

nein

X

ja

1,6 Mio

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: