Die Überarbeitung der Kriterien für die Übernahme von Verwaltungsnachwuchskräften ab dem Jahr 2023 (Anlage 1) wird beschlossen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hatte in seiner Sitzung vom 16.03.2012 Kriterien für die Übernahme von Verwaltungsnachwuchskräften beschlossen. Im Jahr 2018 wurden diese ergänzt und überarbeitet (Beschluss vom 19.01.2018).
Die bisherigen Kriterien haben sich grundsätzlich bewährt. Jedoch sollte der Beurteilung der Nachwuchskräfte in der praktischen Ausbildung eine etwas größere Bedeutung bei der Übernahmeentscheidung zukommen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Übernahmekriterien Stand März 2023
Anlage 2: Synopse Kriterien 2018 zu 2023