Der Stadtrat nimmt vom
Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 28.02.2023 (Kommunale
Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2022 der Stadt Fürth –
KommHV-Kameralistik – einschließlich des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung
Fürth“ (StEF) und des Sondervermögens „Gebäudewirtschaft“) Kenntnis.
Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens
enthaltenen Empfehlung beizutreten.
Am 07.03.2023 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 28.02.2023 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2023 erfolgt wie in den Vorjahren ohne Auflage, allerdings verbunden mit folgender Empfehlung:
Unter Gliederungspunkt 3 heißt es:
„Für den Fall, dass sich im Laufe des Haushaltsjahres überplanmäßige
Einzahlungen ergeben sollten, wird empfohlen, diese zumindest teilweise in die
allgemeine Rücklage zum Abbau der Verbindlichkeiten zu überführen. Damit kann die Stadt Fürth der
überdurchschnittlich hohen Verschuldung entgegenwirken und somit ihre dauernde
Leistungsfähigkeit wieder stabilisieren“.
Die Finanzverwaltung teilt das Ansinnen der Regierung dahingehend, dass überplanmäßig zur Verfügung stehende Mittel für den Abbau von Verbindlichkeiten verwendet werden sollen. Das Entscheidende hier ist h.E. allerdings die Verfügbarkeit dieser überplanmäßigen Mittel, so dass vorgeschlagen wird, nicht ausschließlich die überplanmäßigen Einzahlungen zu betrachten. Vielmehr sollte der Saldo der überplanmäßigen Einzahlungen und der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen betrachtet werden und dieser der allgemeinen Rücklage zum Abbau der Verbindlichkeiten zugeführt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die Empfehlung der Regierung wie folgt anzupassen (Anpassung kursiv und fett hinterlegt):
Für den Fall, dass sich im Laufe des Haushaltsjahres ein Überschuss der überplanmäßigen Einzahlungen über die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen ergeben sollte, wird empfohlen, diesen Saldo zumindest teilweise in die allgemeine Rücklage zum Abbau der Verbindlichkeiten zu überführen. Damit kann die Stadt Fürth der überdurchschnittlich hohen Verschuldung entgegenwirken und somit ihre dauernde Leistungsfähigkeit wieder stabilisieren.
Hinweis:
Um Ressourcen zu schonen wird den Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtratsmitgliedern künftig kein Ausdruck der Haushaltsbände mehr übermittelt werden.
Der Haushaltsplan 2023 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird in Kürze auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht werden, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx
Zudem wird der interaktive Haushalt entsprechend aktualisiert werden (siehe https://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen/interaktiver-haushalt-online.aspx ).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 28.02.2023 (eingegangen am 07.03.2023)