Betreff
Pegnitzquartier - Vorgezogene Baumpflanzung Dr.-Henry-Kissinger-Platz - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/0171/2024
Aktenzeichen
2329-423
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss erteilt den Grundsatzbeschluss für die vorgezogene Baumpflanzung mit sechs Bäumen auf dem Dr.-Henry-Kissinger-Platz im Herbst 2025.

 

Das Baureferat wird beauftragt eine Förderung im KfW-Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zu prüfen.

 

Im Vermögenshaushalt 2025 sind die entsprechenden Mittel bereitzustellen.


Ausgangslage

 

Der des Dr.-Henry-Kissinger-Platzes ist Teil des durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Pegnitzquartier“.

 

Zur planerischen und baulichen Umsetzung des Projekt „Pegnitzquartier“ mit der beabsichtigen Umgestaltung des Dr.-Henry-Kissinger-Platzes und zahlreicher weiterer Plätze, wie des Helmplatzes, des Königsplatzes, der Anbindung der Mühltalstraße sowie der Neuerrichtung einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke in Höhe des HSG-Neubaus wurde im Baureferat eine ämterübergreifende Projektgruppe unter Federführung SpA gegründet. Die bauliche Umsetzung der Entwurfsplanungen des Stadtplanungsamtes erfolgt in Kombination zwischen Tiefbau- und Grünflächenamt.

 

 

 

 

 

 

Vorgezogen Baumpflanzung

 

In diesem Zusammenhang wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, die vorgesehene Baumpflanzung am Dr.-Henry-Kissinger-Platz mit sechs Bäumen entlang der Königsstraße vorzuziehen und vor der baulichen Umgestaltung der Verkehrsfläche im Herbst 2025 umzusetzen.

 

Die Baumscheiben werden wie zwischenzeitlich Standard mit einem durchwurzelbaren Raum von 16 m³ mit verdichtbarem bzw. nicht-verdichtbarem Baumsubstrat ausgebildet. Derzeit noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Baumscheiben befestigt (wie am Hallplatz) oder mit einer blüh- und artenreichen Unterpflanzung (wie in der Holz- und Salzstraße) ausgebildet werden.

 

Das Grünflächenamt schlägt aus fachlicher Sicht an dieser Stelle die Unterpflanzung mit einer Staudenmischpflanzung vor, da zum jetzigen Zeitpunkt die Höhenlage der Belagsflächen des Platzes noch nicht planerisch endgültig festgelegt ist und dieser Lösung eine flexible Anpassung an den späteren Platz ermöglicht.

 

 

Kosten und Förderung

 

Zum Vermögenshaushalt 2025 wurden daher vom Baureferat/Grünflächenamt 120.000 € gemeldet.

 

Die KfW hat aktuell ein Förderprogramm aufgelegt, welches Baumneupflanzungen mit 80% bis 90% der Baukosten fördert. Das Baureferat prüft derzeit, bei welchen Maßnahmen auf dieses Förderprogramm zurückgegriffen wird. Nach heutigem Kenntnisstand scheint eine Förderung durchaus möglich, sofern es sich nicht um Nachpflanzungen für vorhandene Bäume oder um Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung oder Naturschutzkostenerstattungssatzung oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften handelt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

120.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Haushaltsmeldung zum VmHH 2025 ist erfolgt

 


Anlage 01 Lageplan M 1:1.000

Anlage 02 Standortvorschlag SpA