Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.
Die Austraße soll zwischen Kaiser- und Flößaustraße als Fahrradstraße geplant und die Vorplanung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang sind sowohl im
- Abschnitt Flößaustraße zw. Au- und Schwabacher Straße als auch
- im südlichen Teil der Austraße über die Jahnstr. bis zur Schwabacher Str.
die Möglichkeiten zur Verbesserung der Radfahrinfrastruktur zu überprüfen.
Ausgangslage
Bereits 2019 wurde die Austraße als Fahrradstraße zusammen mit der inzwischen realisierten Dambacher Straße als Fahrradstraße instruiert (seinerzeit inkl. Jahnstraße bis zur Schwabacher Str.). Als Fahrradstraße wurde jedoch nur die Dambacher Straße beschlossen und gebaut.
Nun wird vorgeschlagen, den nördlichen Abschnitt der Austraße (Kaiser-/Fuchstr. bis Flößaustr.) als Fahrradstraße auszuweisen: Dieser Abschnitt benötigt auf Grund des Straßenzustands derzeit keinen Aus- oder Deckenbau und ist als T30-Zone für den Radverkehr gemäß den Anforderungen aus dem Radverkehrskonzept geeignet und befahrbar. Die Ausweisung als Fahrradstraße soll die Funktion bei am Radverkehr für alle Verkehrsteilnehmer betonen.
Im weiteren Verlauf nach Süden ist die Fahrbahn von Au- und Jahnstraße jedoch in einem schlechten Zustand.
Netzbedeutung |
bisher | innerhalb des RVK2022
Austr., aber auch Flößau- und Jahnstr. - bekamen durch die Fahrradstraße Dambacher Straße eine gewisse Netzbedeutung und fungieren als Zubringer zu den bestehenden Hauptrouten im Wiesengrund (RegnitzRadweg, RednitzRadweg).
Innerhalb des 2022 beschlossenen Radverkehrskonzepts RVK2022 mit seinen 9 Vorrangrouten wird der Abschnitt der Austraße zwischen Kaiser-/Fuchs- und Flößaustraße zusammen mit der Flößaustraße bis zur Schwabacher Str. als Zubringerstrecke eingestuft (blau, Zubringer über Weiherhofer Weg – Fuchsstraße – Austraße -Flößaustraße).
Ausschnitt RVK2022
Da der südliche Teil der Austraße sowie die Jahnstraße sich auf Grund des schlechten Straßenzustandes und der dort herrschenden Parksituation nicht für eine kurzfristige Umwandlung in eine Fahrradstraße eignen, drängt sich eine Führung über die Flößaustraße bis zur Schwabacher Straße auf. So kann eine Netzwirkung gem. RVK2022 hergestellt werden (Flößaustraße = Zubringerstrecke).
Erste
Prüfungsergebnisse
Der Knotenpunkt Schwabacher Straße/Flößaustraße ist in Hinblick auf Aufwandsminimierung bei der Herstellung der Fahrradstraße nicht Bestandteil des Projekts. Somit würde es keine spezielle Radverkehrsführung über den Knotenpunkt geben.
Zwischen Neumannstraße und Schwabacher Straße liegen mehrere Einfahrten zum Ämtergebäude Süd, Eckart Plaza, Rewe-Markt und Next Business Lofts. Es besteht in diesem Abschnitt ein höheres Kfz-Aufkommen (3.280 Kfz/Tag) als in den übrigen Abschnitten (2.561 Kfz/Tag). Die in Regelwerken empfohlene maximale Anzahl an Kfz in Fahrradstraßen liegt bei 2.500 Kfz/Tag (FGSV, H RSV 2021, S28).
Diese Überschreitung im Bereich der Einfahrten wird von verschiedenen Dienststellen kritisch gesehen, da aufgrund der Überschreitung der Richtzahl von 700 Kfz/Tag anzunehmen ist, dass der Radverkehr durch den hohen Kfz-Anteil ggf. nicht mehr den Vorrang genießen kann, der grundsätzlich einer Fahrradstraße einzuräumen wäre.
Aufgrund des abschnittsweisen hohen Verkehrsaufkommens wurde geprüft, die Fahrradstraße lediglich ab bzw. bis zur Neumannstraße herzustellen. Hiervon wird jedoch eindringlich abgeraten, da somit eine bewusste Netzlücke zur Schwabacher Straße generiert wird, in der der Radverkehr auf dem konfliktreicheren Abschnitt im Mischverkehr geführt wird. Genau an dieser Stelle wird eine sichere Radinfrastruktur benötigt.
Weiteres Vorgehen
Die Austraße soll nach Fortschreibung der Prioritätenliste zwischen Kaiser- und Flößaustraße als Fahrradstraße geplant und die Vorplanung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang sind sowohl im
- Abschnitt Flößaustraße zw. Au- und Schwabacher Straße als auch
- im südlichen Teil der Austraße über die Jahnstr. bis zur Schwabacher Str.
die Möglichkeiten zur Verbesserung der Radfahrinfrastruktur zu überprüfen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
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Gesamtkosten |
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X |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Kosten werden erst mit Vorplanungsbeschluss benannt. |
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