Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, der Stadtrat beschließt:
1.
Die Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 1 BGKS-EWS i.
V. m. Anlage 1 (2) a) (Schmutzwasser) wird ab dem 01.01.2025 auf
3,60 €/m³ erhöht.
Die Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 2 BGKS-EWS i. V. m.
Anlage 1 (2) b) (Niederschlagswasser) wird ab dem 01.01.2025 auf
0,87 Euro/m² erhöht.
Der Absatz 2 der Anlage 1 zur BGKS-EWS lautet in der ab 01.01.2025 gültigen
Fassung der EWS-BGS wie folgt:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,60 €/m³
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,87 Euro/m².
Der Gültigkeitszeitraum für die Abwassergebühren wird für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028 festgelegt und beträgt somit vier Jahre.
Ausgangslage
Die aktuelle Gebührensatzung basiert auf dem Kalkulationszeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2024 und endet somit mit Jahresende. Daher ist es notwendig, neue Gebühren beschließen zu lassen.
Grundlagen der neuen
Gebührenkalkulation
Für die Bemessung des Gebührenaufkommens wurden die ansatzfähigen Kosten aus dem Wirtschaftsplan 2025 der StEF in Verbindung mit der Hochrechnung des Jahres 2024 herangezogen. Der Ansatz der Abschreibungen wurde aus dem Anlagenverzeichnis entnommen. Hinzu kommen die Abschreibungswerte der Anlagen, die im Kalkulationszeitraum fertig gestellt und in Betrieb genommen werden. Die zur Gebührenermittlung verwendeten Werte und Größen wurden mehrfach plausibilisiert.
Die Verzinsung des Anlagekapitals wurde an das allgemein gestiegene Zinsniveau angepasst und mit 3,5 % angesetzt. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem vergangenen Kalkulationszeitraum um einen halben Prozentpunkt.
Gem. Art. 8 Abs. 6 KAG „… können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. …“.
Der Ausgleich der im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 (vorangegangener Kalkulations-zeitraum) voraussichtlich entstandenen Gebührenunterdeckung inkl. Verzinsung von 0,3% in Höhe von 9.566.153,61 € ist in den Gebühren für den Gültigkeitszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 mit eingerechnet. Daraus ergibt sich, neben der Berücksichtigung der teils überdurchschnittlichen Preis- und Kostensteigerungen für Material und Personal, eine für diesen Zeitraum zur Kostendeckung notwendige Gebühr
für Schmutzwasser 3,60 €/m³
und für Niederschlagswasser 0,87 €/m².
Diese Gebührensätze entsprechen einer Verdopplung der Schmutzwassergebühren und einer Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 85 % gegenüber dem vorherigen Gültigkeitszeitraum. Eine Änderung der Werte bei Absatz 2 a) und 2 b) der Anlage 1 zur BGKS-EWS (Gebührenhöhe Schmutzwasser und Niederschlagswasser) ist somit erforderlich.
Die
Zusammenfassung der Gebührenkalkulation als Wert- und Zahlenzusammenstellung
sowie eine zusammenfassende Übersicht sind als Anlagen beigefügt.
Der neue Gültigkeitszeitraum umfasst vier Jahre und geht vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028. Der vierjährige Zeitraum wird gewählt, um den angeschlossenen Bürgern und Unternehmen eine möglichst lange Kontinuität und Planungssicherheit zu geben.
Die Gebührensätze sind für die Zeit ab 01.01.2029 neu zu kalkulieren.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Präsentation Ergebnis der Vorkalkulation
Gebührenkalkulation 2025 bis 2028