Die Sitzungsvorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung einer Fahrradstraße in der Leyher Straße im Abschnitt zwischen Ritter- und Flößaustraße sowie zur Neuordnung der Rad-infrastruktur im weiterführenden Abschnitt der Leyher Straße bis zur Landmannstraße.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 115.000,- €.
Bestand
Die Leyher Straße verbindet im Fürther Südosten die Höfener Straße mit der Kaiserstraße. Sie verläuft etwa parallel zur Waldstraße, nimmt aber aufgrund ihrer Lage, der angrenzenden Bebauung (Art und Dichte), ihrem verkehrlichen Einzugsgebiet und ihrem Ausbaustandard weniger Verkehr als diese auf. Sie erschließt (überwiegend ergänzend) mehrere Nebenstraßen.
Im 2022 beschlossenen Radverkehrskonzept (SpA/1008/2022) ist die Leyher Straße Teil der „Radvorrangroute Nr. 5 Nürnberg Leyh – Obermichelbach“, weiterführend über die Karolinenstraße, den Fronmüllersteg und die Lindenstraße. Die „Radvorrangroute Nr. 6 Zirndorf – Nürnberg-Großgründlach“ erreicht und kreuzt sie an der Ritterstraße.
Beidseitige Radfahrstreifen bestehen derzeit zwischen der Höfener Straße und der Landmannstraße. In Fahrtrichtung Süden besteht ein Radfahrstreifen darüber hinaus zwischen der Flößau- und der Landmannstraße (zwischen Gehweg und Parkstreifen), in Fahrtrichtung Norden befindet sich in dem Bereich ein Gehwegradweg. Spätestens ab der Flößaustraße werden Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
Geplant ist ein Ausbau der Leyher Straße als Fahrradstraße zwischen der Flößaustraße und der Ritterstraße.
Im oben beschriebenen Bereich zwischen der Landmannstraße und der Flößaustraße ist der ostseitig vorhandene Gehwegradweg in seiner Führung vor der Bushaltestelle „Leyher Straße“ und einer Gewerbeausfahrt ungünstig und nicht mehr benutzungspflichtig, der westseitige Radfahrstreifen ist nach Richtlinienlage (ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV) zu schmal (≤ 1,50 m), außerdem besteht kein Sicherheitsabstand zu den fahrbahnseitig daneben parkenden Fahrzeugen. Hier soll deshalb der Radfahrstreifen entfernt und beidseitig Radschutzstreifen angeordnet werden (siehe unten).
Der vorgesehene Ausbau als Fahrradstraße in dem Bereich, in dem derzeit noch keine gesonderten Radverkehrsanlagen vorhanden sind, stellt einen weiteren Ausbau der Fürther Radvorrangrouten dar.
Geplanter Ausbau
Die Leyher Straße wird zwischen Ritter- und Flößaustraße als Fahrradstraße ausgebaut, diese wird durch Beschilderung und Markierung hergestellt. Anliegerverkehr wird (analog zur Dambacher Straße) durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ (VZ 1020-30 StVO) zugelassen. Die Fahrbahnränder werden baulich nicht verändert (Ausnahme: Gehweganpassung Nordostseite Kreuzung Leyher Straße/Kaiserstraße, siehe unten). Die Fahrradstraße wird richtlinienkonform hergestellt (insbes. ERA Pkt. 6.3), der Fürther „Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen“ wird beachtet (BWA-Vorlage SpA/0894/2020 u.a.).
Die Fahrgasse wird durch Breitstrichmarkierung auf ca. 4,60 m bis 5,00 m Breite begrenzt. Die Sicherheitsabstände zu daneben liegenden Parkern können mit der gegebenen Straßenraumbreite eingehalten werden, die Breite der Fahrgasse mit max. 5,00 m ermöglicht den Begegnungsfall Pkw – Pkw, ohne überhöhte Geschwindigkeiten zu begünstigen (Fürther Standard Fahrradstraßen). Die Parkplätze entlang der Fahrradstraße bleiben erhalten, gem. ERA beträgt der Sicherheitstrennstreifen vor Senkrechtparkern 1,00 m, vor Längsparkern 0,75 m (beides eingehalten). Es ist geplant, Parken vor den vorhandenen Baumscheiben durch Beschilderung zu verbieten (kein Einengen der Fahrradstraße, die Anordnung obliegt SVA).
Die Fahrradstraße wird bevorrechtigt über die Kreuzung mit der Kaiserstraße geführt (VZ 301 StVO „Vorfahrt“, Empfehlung gem. ERA – derzeit „rechts vor links“). Hier befinden sich zwei ca. 4,50 m breite Aufpflasterungen aus Betonsteinen quer zur Leyher Straße. Diese sollen entfernt werden, insbesondere da sie eine andere als die künftige Vorfahrtssituation suggerieren. Seitens des Bauhofs besteht diesbezüglich Einverständnis.
Wie oben erwähnt, ist an der Kreuzung Kaiserstraße auch eine Gehweganpassung vorgesehen: Der nordöstliche, bereits jetzt vorgezogene Gehweg (beiderseits Senkrechtparker) wird auch in der Kaiserstraße auf die Tiefe der Senkrechtparker verbreitert. Fußgängern wird so ein Queren der Kaiserstraße in Laufrichtung ermöglicht, ein Stellplatz entfällt. Analog zur gegenüberliegenden Seite wird die Erweiterung des Gehwegs (Querung) mit 3 cm Bordhöhe ausgeführt.
In Absprache mit der Behindertenbeauftragten und den Blinden- und Sehbehindertenvertretern wurde festgelegt, an der Kreuzung Flößaustraße/Leyherstraße Bodenindikatoren („Blindenplatten“) zur Erleichterung der Querung für Blinde und Sehbehinderte zu verlegen. Die Gehwegbereiche sind (insbesondere im nordwestlichen, z.T. im südwestlichen Quadranten) recht groß, so dass eine Orientierung in der Fläche schwierig ist. An der Kreuzung Kaiserstraße/Leyher Straße wird auf Bodenindikatoren verzichtet. Hier sind die Laufwege ohne Leitlinie kürzer, außerdem erschwert die Kreuzungsgeometrie eine gut nutzbare Anordnung von Blindenplatten. Seitens der Behindertenbeauftragten besteht auch hier Zustimmung. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt (weitere Baumaßnahme) die Verlegung von Blindenplatten sinnvoll möglich sein, soll dies nachgeholt werden.
Wie oben hinsichtlich des Bestandes angedeutet, soll über die geplante Fahrradstraße hinaus die derzeit jedenfalls unbefriedigende Führung der Radfahrer zwischen Landmann- und Flößaustraße verbessert werden. Anstelle des Radwegs neben den Längsparkern bzw. anstelle des Gehwegradwegs werden beiderseits richtlinienkonforme, 1,50 m breite Radschutzstreifen (mit jeweils 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu den Parkern) mittels Fahrbahnmarkierung angeordnet. Auf der südwestlichen Seite der Fahrbahn Leyher Straße wird damit künftig unmittelbar am Gehweg längs geparkt, auf der nordöstlichen Seite wird künftig der breite, derzeit noch mit dem Radweg belegte Gehweg zum Längsparken mitgenutzt.
Am Bauende Landmannstraße (Südwestseite) bzw. nahe Balbiererstraße (Nordostseite) schließen die neuen Radschutzstreifen an die bestehenden Fahrradstreifen an. Zur richtliniengemäßen Gewährleistung der Anfahrsicht entfallen an der Landmannstraße zwei Längsparkstände.
Kosten
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 115.000,- €.
Es ist geplant, Zuwendungen über das „Sonderprogramm Stadt und Land“ zu beantragen. Die Förderquote beträgt hier 75 – 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
115.000,- € |
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nein |
X |
ja |
Unterhaltsmaßnahmen;
nicht bezifferbar € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. 5900.9500.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lagepläne Teil 1 - 3