Der Werkausschuss nimmt die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (EWS) zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth zur Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth.
Ausgangslage
Im Sinne eines effektiven und rechtssicheren Verwaltungshandelns werden Satzungen auf Ihre Aktualität hin überprüft und fortgeschrieben.
Aktuelle
Fortschreibung
Die Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (EWS) wurde daher von den Fachabteilungen überarbeitet.
Besonders der §§ 10 ff. EWS mit dem Verfahren der Antragsstellung und den technischen Anforderungen von Planunterlagen wurde in einigen Passagen überarbeitet, um Missverständnisse der Antragsteller bzw. Entwurfsverfasser vorzubeugen und die materiellen und formellen Anforderungen der benötigten Unterlagen für die Antragstellung für eine Anschluss- und Benutzungsgenehmigung zu präzisieren.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Synopse mit Gegenüberstellung der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth in der bisherigen Form zur beabsichtigten geänderten Version