Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2025 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2025 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 der Stadtentwässerung Fürth.
Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2025 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025
schließt im Erfolgsplan
mit Erträgen von 43.139.900 €
und Aufwendungen von 39.087.000 €
und im Vermögensplan
mit Einnahmen von 45.184.100 €
und Ausgaben von 45.184.100 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-
aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf 18.887.984 €
Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe
von 13.187.215,59 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2024 kraft Gesetzes (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2025 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2025 für Investitionen zur Verfügung.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan beläuft sich
im Jahr 2025 auf 26.875.000 €
im Jahr 2026 auf 19.390.000 €
und im Jahr 2027 auf 4.279.800 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 7.200.000 €
Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2025